Vermieter will Zusammenziehen verbieten

vom 10.05.2009, 09:58 Uhr

Mieterin A wohnt seit fünf Jahren in ihrer 60qm großen Zwei-Zimmer-Wohnung. Ihr Freund B hat bislang in einer anderen Stadt studiert, war eine gemeinsam Wohnung nicht möglich, B war nur am Wochenende da, auch wenn die Möbel in der Wohnung bereits gemeinsam gekauft worden sind. Nun hat er im Heimatort ein Jobangebot bekommen und die beiden wollen endlich zusammen ziehen. Da ihnen As Wohnung gut gefällt wollen die beiden dort zusammen leben, wie sich das gehört wird Vermieter C davon in Kenntnis gesetzt.

Dieser reagiert jedoch überraschend: Er untersagt B ebenfalls in As Wohnung einzuziehen, mit der Begründung, dass es nur an eine Person vermietet sein solle, ein Pärchen sei unerwünscht. Wenn B dort miteinziehen wolle, werde C die Miete verdoppeln, generell sei er aber gegen einen Einzug einer zweiten Person in die betreffende Wohnung.

A und B sind sehr überrascht, sie haben sich bislang nichts zu Schulden kommen lassen(laute Partys, Dreck, Zahlungsverzug oder Ähnliches kamen nicht vor, das Verhältnis zu den anderen Mietern im Haus ist gut) und gehen davon aus, dass C seine Behauptung, ihm wäre ein einziger Mieter lieber als Vorwand für eine saftige Mieterhöhung ins Feld geführt hat.

Wie sollten sich A und B nun am besten verhalten? Ist eine Mieterhöhung gerechtfertigt, wenn ein zweiter Mieter einzieht? Dass die Nebenkosten sich verändern ist logisch, aber wird die Grundmiete von so etwas beeinflusst? Und kann der Vermieter ohne Nennung eines plausiblen Grundes untersagen, dass eine junge Frau ihren Partner mit in die Wohnung ziehen lässt? Eigentlich wollen die beiden ungern ausziehen, weil die Wohnung hübsch ist und die Nachbarn nett sind, aber auf Streit und Zank sind sie auch nicht versessen und nicht bereit eine doppelte Miete zu zahlen.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Was erlaubt ist und was nicht, kannst du auf den Seiten von Haus&Grund nachlesen. Das Drumrum der "Wilden Ehe" wurde schon 1975 rechtlich geklärt, eigentlich müsste der Vermieter dies wissen.

Auf der Seite findest du Hinweise, wer in die Wohnung einziehen darf und ob eine Erlaubnis des Vermieters nötig ist. Ebenso kannst du lesen etwas weiter unten auf der Seite), dass eine Mieterhöhung im Rahmen (also keine 100%!) durchaus erlaubt sind. Sollte dein Vermieter Ärger machen, weise ihn auf den Vermieterverband hin, ggfs. gehe zum Mieterschutzbund.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo!

Ob es wirklich erlaubt ist, kann ich dir auch nicht sagen. Ich denke, dass ihr euch beim Mieterschutzbund oder bei einem Rechtsanwalt informieren solltest. Es gibt ja Rechtsanwälte, die extra auf Mietrecht spezialisiert sind.

Ich weiß allerdings nicht, ob ich mir das an A und Bs Stelle antun würde. Ich denke, dass ich an deren Stelle, eine andere Wohnung suchen würde. Die Miete verdoppeln, darf der Vermieter deswegen nicht. Aber die Nebenkosten erhöhen sich dann, wie du schon schriebst. Ich kann auch nicht verstehen, wieso der Vermieter kein Paar in der Wohnung haben möchte. Da aber nur A als Mieterin im Vertrag steht, ist das sicher alles nicht so einfach.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



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