Schmerzensgeld wegen Schunkeln auf dem Oktoberfest
Das Amtsgericht München hat entschieden, dass eine Oktoberfest-Besucherin 500 Euro Schmerzensgeld bezahlen muss.
Der Grund: sie hatte auf einer Bierbank stehend geschunkelt, war nach hinten umgekippt und einem Mann, der gerade einen Schluck aus einem Maßkrug nehmen wollte, auf den Rücken gefallen. Dieser hatte sich dadurch an einem Zahn verletzt.
Die Schunklerin gab an, dass sie selbst angerempelt worden sei – dies interessierte die Richter jedoch weniger. Die Begründung: man müsse auch auf dem Oktoberfest seine Umgebung beobachten und somit damit rechnen, angerempelt zu werden.
Aus diesem Grund erhielt der Kläger auch nur 500 Euro statt den geforderten 1000 Euro – denn schließlich habe er damit rechnen müssen, dass die hinter ihm schunkelnden Wiesn-Gäste umfallen können.
Das ist echt kurios
Allerdings versteh ich die Entscheidung des Richters. Wer betrunken irgendwo rumschaukelt, wo er runterfallen könnte, muss natürlich trotzdem die Konsequenzen dessen tragen, was er damit anrichtet. Und wenn er wen verletzt, dann steht der anderen Person natürlich Schmerzensgeld zu.
Oh Mann, es ist ja schon erstaunlich womit sich die deutschen Gerichte so herumschlagen müssen.
Aber es ist eigentlich schon gerechtfertigt. Auf solchen Veranstaltungen verliert man ja doch mal leicht die Beherrschung oder passt nicht mehr richtig auf.
Trotzdem, komisch ist es auf jeden Fall.
Sobald aber jemand dabei verletzt wurde, ist es ja nicht mehr ganz so lächerlich oder spaßig und ich finde in so einem Fall darf sich damit auch gerne ein Gericht beschäftigen. Ich weiss ja nicht was der anderen Person passiert ist, aber würde mir ein Zahn ausgeschlagen werden, weil ein Betrunkern auf mich fällt, würde ich mich sicherlich auch nicht einfach damit abgeben, sondern ganz sicher auch eine Anzeige erstatten.
Also ich finde die Geschichte eigentlich überhaupt nicht kurios. Für mich ist das ein ganz normaler Schmerzensgeldprozess wie es ihn jeden Tag bei deutschen Gerichten gibt. Und ich finde die Entscheidung auch gerecht aus den Gründen die hier ja schon angeführt wurde. 500 Euro sind meines Ansehens auch absolut angemessen.
Das nächste Mal sollten die einfach mehr aufpassen und vielleicht weniger Maß trinken.
Doch, ich weiss was ich daran kurions finde. Ich finde es kurios, dass dem Mann, der verletzt wurde, unterstellt wurde, er hätte damit rechnen müssen, dass die Frau auf ihn fällt und deshalb hat erk eine 1000 Euro bekommen. Das ist schon ein bisschen witzlos. Wieso sollte er denn auf einem Fest damit rechnen müssen, dass ihm wer auf den Rücken fällt? Damit rechne ich eigentlich nie. Weder an Karneval noch auf dem Oktoberfest noch sonst wo.
Mh also wenn sie selbst angerempelt worden sein sollte finde ichs nicht gerecht.
Andernfalls etwas überzogen, aber dennoch eine Geldstrafe ist gerecht.
Nur nicht in dem Maße.
Als ich dort war war das schlimmste was passiert ist, dass ein Maß kaputt ging beim Anstoßen. xD
Sippschaft hat geschrieben:Wieso sollte er denn auf einem Fest damit rechnen müssen, dass ihm wer auf den Rücken fällt? Damit rechne ich eigentlich nie. Weder an Karneval noch auf dem Oktoberfest noch sonst wo.
Na wenn um ihn herum alle schunkeln und während der ganzen Zeit dem Alkohol zugesprochen wird, dann kann es schon vorkommen, dass der Ein oder Andere aus dem Takt kommt und (wenn auch unabsichtlich) rempelt.
Das kann man durchaus mitkriegen, wenn man etwas auf seine Umwelt achtet
Ja, das mit dem "Er hätte damit rechnen müssen" finde ich auch seltsam. Klar, man kann immer mal angerempelt werden, aber in diesem Fall war es ja kein bloßes anrempeln und ich denke nicht, dass die anderen Besucher des Oktoberfestes, damit rechnen, dass ihnen jemand auf den Rücken fällt. Da muss man ja - nach diesem Urteilsspruch - quasi auf jeden größeren Fest, wo es Alkohol zu trinken gibt und Musik im Hintergrund spielt oder sagen wir auf jedem Fest wo ähnliche Bedingungen wie auf dem Oktoberfest, damit rechnen, dass einem jemand auf den Rücken fällt, oder was?! Finde ich auch höchst seltsam. Meine Großmutter hätte da gesagt: " Der hat doch keine Augen im Rücken!" und so banal das auch klingt, ich finde sie hat recht. Vor allem ist es sehr ärgerlich, wenn dabei ein Zahn beschädigt wird und das ist auch nicht grade günstig, dass wieder in Ordnung zu bringen, mal abgesehen davon, dass es eben auch nicht das Gleiche oder das Wahre ist, wenn man sich einen Zahn wieder vervollständigen lassen muss, den Unterschied merkt man ganz deutlich und je nachdem wie es gemacht wurde, sieht man das auch.
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