Zur Polizei ohne Bundeswehrdienst?

vom 06.05.2009, 14:40 Uhr

Ich habe vor nach meinem bestandenem Abitur zur Polizei zu gehen und dort den höheren Dienst zu studieren. Nun habe ich vor einigen Wochen Post von der Bundeswehr bekommen, sodass ich annehme, dass ich beald gemustert werde. Ich habe dort angegeben, dass ich Zivildienst machen möchte, was ich auch lieben tun würde, als zur Bundeswehr zu gehen.

Nun habe ich aber gehört, dass ich, wenn ich nicht zur Bundeswehr gehe, Probleme bei der Bewerbung bei der Polizei bekommen könnte, weil diese oft gezielt Personen aussuchen, die bei der Bundeswehr waren. Nun wollte ich euch fragen, ob das stimmt. Muss ich mir Gedanken machen, dass ich keinen Ausbildungsplatz bekomme, wenn ich nicht zur Bundeswehr gehe?

» Max91 » Beiträge: 479 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo,
ich habe davon nichts gehört, daß man beim Bund gewesen sein sollte, wenn man zur Polizei möchte. Wann wolltest du denn zur Polizei? Denn es ist so, daß männliche Bewerber bei der Polizei, nach den Bestimmungen des Wehrpflichtgesetzes, nicht von der Bundeswehr eingezogen werden, solange sie im Polizeivollzugsdienst sind. Vielleicht bist du ja ehe bei der Polizei als dich die Bundeswehr holt. 8)

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Also am sinnvollsten wäre es wenn du dich einfach bei der Polizei für den gehobenen Dienst bewirbst. Wenn die dich nehmen musst du überhaupt keinen Wehrdienst mehr machen, denn Polizeivollzugsbeamte sind vom Wehrdienst freigestellt, zumindest wenn du nicht austrittst solange du noch gezogen werden werden könntest.

Erfolgreich gemustert werden solltest du dann trotzdem, weil du schließlich gesundheitlich in der Lage sein musst den Polizeidienst auszuüben.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich nochmal. Ich habe gerade gelesen, daß du durchaus bei einer Kriegsdienstverweigerung zur Polizei könntest. Allerdings musst du eine Erklärung abgeben, warum du verweigert hast. Denn man kann beim Bund nicht sagen, ich möchte nicht an der Waffe ausgebildet werden, und bei der Polizei wäre es dann plötzlich wieder in Ordnung. Ich denke persönlich, es wirft vielleicht ein besseres Bild, wenn du deinen Grundwehrdienst geleistet hättest, aber Bedingung ist es bei der Polizei nicht.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hallo!

Ich kann jetzt nur von dem Freund meines Cousins reden, der auch zur Polizei gegangen ist nach dem Abitur. Er ist vom Wehrdienst befreit worden. Damals (vor ca 5 Jahren) wurde ihm gesagt, dass der Polizeidienst genauso berechnet wird wie der Dienst bei der Berufsfeuerwehr und diese Leute sind vom Wehrdienst befreit.

Ich würde an deiner Stelle aber mal bei der zuständigen Polizeischule anrufen und nachfragen, ob es überall in Deutschland so gehandhabt wird. Da aber alles vom Bund her kommt, also die Bundespolizei und auch die Bundeswehr, denke ich mal, dass es einheitlich ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Zwar wird man angeblich bevorzugt bei der Polizei behandelt wenn man den Wehrdienst bereits abgeleistet hat, aber siehe § 42 Sondervorschriften für Angehörige des Polizeivollzugsdienstes: De facto ist es so, dass der Dienst bei der Polizei sozusagen als Wehrdienst anerkannt wird bzw. man als Polizist nicht wehrpflichtig ist - außer man verlässt den Polizeidienst vor dem Ende der Wehrpflicht (in der Regel bis 23).

Bei der Polizei kann das als Vorteil gewertet werden, es ersetzt aber weder ein gutes Zeugnis noch den Einstellungstest, den man erst einmal durchlaufen muss. Der dauert allein knapp 2 - 4 Tage - und der zählt vor allen Dingen.

Ich würde mir mit einem guten Zeugnis keinen Kopf machen, ganz ehrlich. Die Polizei muss wie die Bundeswehr in der Regel nach Bewerbern suchen - da bewerben sich zwar immer viele, aber die meisten sind nicht geeignet bzw. kommen erst gar nicht bis zum Einstellungstest.

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 06.05.2009, 15:00, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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