Ist das Beichtgeheimnis wirklich sinnvoll?
Hallo!
In der katholischen Kirche gehen die wirklich Gläubigen ja auch regelmäßig zur Beichte. Oft ist es auch schon vorgekommen, dass wirkliche Verbrechen dem Pastor gebeichtet wurden. Aber das Beichtgeheimnis verbietet dem katholischen Priester darüber zu reden und so kann auch ein Mörder in den Beichtstuhl gehen und sein Gewissen erleichtern. Der Pastor muss darüber schweigen und darf sein Wissen nicht der Polizei melden.
Normalerweise ist es ja so, dass, wenn ich erfahre, dass Person x jemanden ermordet hat, ihn dann auch bei der Polizei anzeigen muss. Denn sonst bin ich ja Mitwisser und darf die Tat nicht verschweigen. Ich glaube, das nennt sich sonst Strafvereitelung ist ist sogar strafbar.
Ein Pastor allerdings darf nicht darüber reden. Ich denke, dass das Gewissen eines Priesters damit auf eine harte Probe gestellt wird und ich glaube , dass es sehr schwer ist mit sowas zu leben, wenn man weiß, dass zum Beispiel ein Unschuldiger im Gefängnis sitzt für jemanden, der die Tat aber im Beichtstuhl gestanden hat.
Wie findet ihr es, dass ein Priester nichts weitererzählen darf, was ihm im Beichtstuhl anvertraut wird. Sollte es da nicht auch Unterschiede geben, wenn wirklich eine schwere Tat gebeichtet wurde. Wenn es sich wirklich um eine Todsünde handelt, die man auch rechtlich bestrafen muss?
Hallo,
also ich fiinde es persönlich nicht gut, das ein Pastor das Beichtgeheimnis in solchen Fällen bewahren muss. Er wird ja so zwischen 2 Stühlen gedrängt und zwar weiß er auf der einen Seite, das da was schlimmes passiert ist und auf der anderen Seite darf er nichts sagen, weil er ja unter Verschwiegenheit steht und sich an das Beichtgeheimnis hält.
Ich denke, das es vieleicht nicht so oft vorkommt, das ein Täter seine Tat beichtet, aber wenn, dann finde ich das ganz schön unfair, denn so zieht er sich ja auch eine zweite Person mit ins Boot und grad so eine, die nichts sagen darf vom Glauben her. Ich möchte nicht in einer Haut solch eines Pastors stecken, denn ich denke es ist eine grausame seelische Belastung für einen Menschen, der weiß, das was unrechtes geschehen ist, aber es nicht sagen darf.
Meiner Meinung wiederspricht sich die Kirche da auch, denn eines der Gebote z.B. heisst doch: Du sollst nicht töten und wenn dann ein Mörder seine Tat beichtet, soll er ungeschoren davon kommen, nur weil der Pastor schweigen muss? Ich finde das man da eine grosse Ausnahme machen sollte und dem Pastor hier von seiner Schweigsamkeit entbinden müsste. Er ist in erster Linie ja genauso Mensch wie wir auch und sollte dazu verpflichtet sein, auch solche Beichten melden zu dürfen.
Ich glaub, ich persönlich könnte mit so einer Last nicht leben, wenn ich Pastorin wäre und ich würde da das Beichtgeheimnis nicht schützen, denn wer zu so einer Tat einmal fähig ist, der tut es vieleicht auch ein zweites Mal und das möchten wir doch alle verhindern und ich denke auch ein Pastor möchte keine weitere Straftat gebeichtet bekommen.
Ich finde auch das das Beichtgeheimnis für Priester fallen sollte, denn durch das Beichtgeheimnis gewährt der Staat der katholischen Kirche das Recht sich über geltendes Recht hinwegzusetzen, da man ja eigentlich schwere Straftaten melden muss, was Priester aber nicht müssen. Das ist im Zeitalter der Trennung von Kirche und Staat genausowenig vertretbar wie die Kirchensteuer.
Zudem sorgt es für eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Religionen, denn ein Rabbi dürfte beispielsweise nicht Schweigen wenn ihm soetwas anvertraut wird.
Hallo!
Generell finde ich das Beichtgeheimnis gut, da ja sonst jeder fragen könnte, was denn der Herr XYZ gebeichtet hat. Allerdings finde ich auch, dass bei richtigen Straftaten und sogar Mord eine Ausnahmen gemacht werden sollte. da sollte es eine Regelung geben, die einem Pastor erlauben, damit zur Polizei zu gehen und das Beichtgeheimnis nicht wahren zu müssen.
Ich stelle es mir für den Pastor auch sehr schlimm vor, wenn ihm eine schlimme Tat anvertraut wird und er darüber schweigen muss. Aber ich denke, dass die meisten Menschen nur Lapalie zu beichten haben. Ich denke, dass es auch sicher nicht all zu oft vorkommt, dass jemand wirklich eine Straftat beichtet.
Es gibt auch noch andere Berufe die sowas ähnliches wie ein Beichtgeheimnis haben. Ich möchte hier nur mal an die Schweigepflicht verschiedener Berufsgruppen erinnern. Angefangen bei Ärzten über Psychologen und Psychotherapeuten bis hin zu Anwälten.
Gerade Pfarrer übernehmen ja auch seelsorgerische Dienste. Wo soll denn da eine Grenze gezogen werden?
Aus eigener Erfahrung weiss ich, das es trotzdem dazu kommen kann, das persönliche und vertrauliche Daten nach aussen getragen werden. Ich habe vor Jahren mal einer Psychotherapeutin mein Tagebuch zum Lesen gegeben. Ich habe bei sowas immer ganz grosse Sorge, wer das alles lesen könnte und fragte da auch nach, ob die Sachen die da drin stehen, auch bei ihr bleiben. Sie sagte dazu, wenn da was über Straftaten drin steht, muss sie das weitergeben. Da ich wusste, das da sowas nicht drin steht, hatte ich damit keine Probleme. Ich bezog das damals aber auch auf Straftaten die ich ausgeübt habe. Heute denke ich, wenn ich in meinem Tagebuch geschrieben hätte, das ich vergewaltigt worden bin, das sie da eventuell was unternommen hätte. Wir haben da allerdings nie weiter drüber gesprochen.
Und auch die Staatsanwaltschaft kann an Daten kommen, die der Schweigepflicht unterliegen. Ich habe auf allen Akten bei meinen behandelnden Ärzten, Therapeuten, Kliniken draufstehen, das im Falle meines Todes keine Daten an meine Angehörigen rausgegeben werden dürfen. Mag makaber klingen, geht hauptsächlich um einen Tod durch Suizid. Alleine der Gedanken, meine Angehörigen könnten anfangen irgendwelche Schuldzuweisungen zu machen, finde ich grausam und einfach nur zum Kotzen. Allerdings hat mich da ein Arzt näher dazu aufgeklärt. Im Falle meines Ableben durch Suizid wird höchstwahrscheinlich die Staatsanwaltschaft ermitteln. Die bekommen dann logischerweise auch meine Akten. Oder zumindest Akteneinsicht. Trotzdem sind die erstmal an meine Bitte, diese Daten nicht an Angehörige rauszugeben, gebunden. Sollte es trotzdem zu einem Prozess durch meine Angehörigen kommen ( die dann wohl aber keine Hauptkläger sein können), bestünde eventuell die Möglichkeit, das deren Anwalt Akteneinsicht bekommt und das an meine Angehörigen weitergibt. Die Chancen sind aber minimal.
Ich denke, ähnlich läuft es auch für einen Pfarrer ab. Im Falle von Kindesmisshandlung, wird er sicher handeln dürfen. Das dürfen ja auch Kliniken zum Beispiel. Wenn da eine Familie aufläuft mit einem Kind das eindeutige Zeichen von Kindesmisshandlung zeigt, wird da auch sofort das Jugendamt hinzugezogen.
In den von mir genannten Berufen, muss man immer damit rechnen, das einem mal jemand was erzählt, was man gar nicht Wissen will. Das weiss man aber vorher. Man lernt sicherlich aber auch während der Ausbildung oder Studium, wie man damit umgehen kann und sollte.
Ich möchte das nicht schönreden oder so. Aber ein Pfarrer hat nun mal ein Schweigegelöbnis. Es ist ein Mann dem man vertrauen können sollte. Und ein ganz oder garnicht sollte da schon gegeben sein.
Wenn ein Pfarrer von seiner Schweigepflicht entbunden wäre, würde das wohl aufs Gleiche herauslaufen. Denn welcher Verbrecher würde sich dann wohl noch an einen Pfarrer wenden?
Ich kann mir sowieso vorstellen, dass Menschen, die ein Verbrechen begangen haben und darüber sprechen wollen, sich sehr viel eher an die Telefonseelsorge wenden als an eine katholische Kirche. Die Telefonseelsorge hat ja noch dazu den Vorteil, dass man anonym bleibt, während der Pfarrer einen vielleicht sogar persönlich kennt, was ja in kleinen Dörfern häufig der Fall ist.
Ich denke schon, dass manch ein Verbrecher den Beichtstuhl aufsucht, da es sehr viele verschiedene Denkweisen gibt. Manche würden nicht einmal im Leben auf die Idee kommen auf den Beichtstuhl seine / ihre Sünden abzutragen. Andere beichten jeden Sonntag.
Trotzdem denke ich aber, dass das Beichten eher für das normale Volk ist, das gläubig seine kleinen Sünden preisgeben will. In kleineren Dörfern ist es natürlich so eine Sache, da viele ältere Leute noch gläubig sind und vielleicht ein Bruchteil davon auch die Beichte aufsucht. In so einer kleinen Gemeinde kennt der Pfarrer vielleicht 2/3 der Einwohner und weiss vielleicht auch, was ein paar davon verbrochen haben und behandelt sie deshalb anders, was eigentlich nicht vorommen sollte.
Ich glaube aber schon, dass die Pfarrer über eine gute Tolerenzgrenze verfügen und so die Sünden der "Sündigen" nach ihrem Glauben tollerieren müssen.
Denn nach der Beichte sei dem Sündiger verziehen
Ich glaube nicht, dass es viele Mörder und Verbrecher gibt, die den Beichtstuhl nutzen um ihr Gewissen zu erleichtern. Das kann ich mir jedenfalls nicht vorstellen, denn wer kann sich schon sicher sein, dass der Pfaffer oder Priester das Beichtgeheimnis wirklich bewahrt? Ich jedenfalls wäre mir da nicht so sicher. Nicht, dass ich Dreck am Stecken habe, aber ich würde wohl dann eher nicht auf die Idee kommen, das zu beichten. Irgendwie kann ich mir nicht vorstellen, dass die Leute dann wirklich so gläubig sind und es als sinnvoll erachten, das jemandem zu erzählen oder sich praktisch von ihrer Schuld zu befreien.
Theoretisch könnte der Pfaffer ja genauso gut einen anonymen Hinweis an die Polizei schicken oder sowas. Ich glaube kaum, dass sich da jeder so sehr an das Beichtgeheimnis hält und bestimmt in einem schlimmen Fall mal eine Ausnahme macht.
Takolomko hat geschrieben: Denn nach der Beichte sei dem Sündiger verziehen
Hallo!
Das stimmt nicht. Wenn der Pfarrer keine Reue bei dem Beichtenden empfindet, dann kann er auch sagen, dass er keine Absolution erteilt. Er gibt ja "Aufgaben" auf, die zur Absolution führen. Zum Beispiel 10 Vater unser beten . So kann der Priester auch hingehen und sagen, dass er sich stellen soll, damit ihm die Sünden aus kirchlicher Sicht auch verziehen werden.
Ich denke, dass es mehr Verbrecher gibt, als man glaubt, die in die Kirche zum Beichten gehen, weil sie damit ihr Gewissen versuchen etwas zu erleichtern und ich persönlich denke, dass ein Pfarrer dann auch den Verbrecher anzeigen sollte. Aber das ist für einen Pfarrer auch wiederum eine Sünde und das würde ein Ausschluss aus dem Kirchendienst bedeuten. Wenn ein Pfarrer über das redet, was er im Beichtstuhl gesagt bekommt, dann wird er die längste Zeit Pfarrer gewesen sein.
TuDios hat geschrieben:Zudem sorgt es für eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Religionen, denn ein Rabbi dürfte beispielsweise nicht Schweigen wenn ihm soetwas anvertraut wird.
Vom religiösen Gleichheitsgrundsatz hast du schonmal gehört? Sofern seelsorgerische Tätigkeiten zu den Aufgaben eines Rabbis im jüdischen Glauben gehören, ist auch er weder zur Anzeige von Straftaten noch zur Zeugnisabgabe zu zwingen. Das gilt auch für Geistliche des Islams und anderer anerkannter Religionen.
Diamante hat geschrieben:Wie findet ihr es, dass ein Priester nichts weitererzählen darf, was ihm im Beichtstuhl anvertraut wird. Sollte es da nicht auch Unterschiede geben, wenn wirklich eine schwere Tat gebeichtet wurde. Wenn es sich wirklich um eine Todsünde handelt, die man auch rechtlich bestrafen muss?
Um das mal zu erwähnen (ich weiß nicht, ob das jeder weiß): Das Beichtgeheimnis ist durch die gesetzliche Regelung in Deutschland geschützt. Dies bedeutet aber nicht, dass ein Priester vom Gesetz her betrachtet schweigen muss, sondern dass er schweigen darf. Das Verbot der Aussage bzw. das Verbot, das Beichtgeheimnis zu brechen, geht von der Kirche aus und wie Diamante hier gerade so schön gesagt hat, wird er dann die längste Zeit Pfarrer gewesen sein, da er das heilige Gelöbnis, welches er abgelegt hat, gebrochen hat. Als durchschnittlicher Geistlicher hat man seinen Beruf ergriffen, weil man es wollte - es hat einen ja keiner dazu gezwungen.
Sobald aber von staatlicher (rechtlicher) Seite her etwas geändert würde, nämlich das kirchliche Beichtgeheimnis nicht mehr geschützt wäre (wenn auch nur in einzelnen Bereichen!), würde der Staat gleichzeitig sehr extrem in den persönlichen Raum des einzelnen Bürgers eingreifen: Die freie Ausübung der eignen Religion, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen, wäre dadurch nicht mehr gegeben! Die Gesetze über das Zeugnisverweigerungsrecht würde ich für meinen Teil auf keinen Fall geändert haben wollen.
Was dagegen für mich änderungswürdig wäre, wäre die Seite, die die Kirche übernimmt. Wenn die Kirche Straftätern, die Kapitalverbrechen begangen haben, kein Beichtgeheimnis mehr gewähren würde, dürfte der Pfarrer mit dem eventuellen Wissen auch zur Polizei oder Staatsanwaltschaft gehen dürfen, ohne für sich irendwelche Konsequenzen daraus fürchten zu müssen. Und wo ich die Grenze ziehen würde habe ich damit ja eigentlich auch schon vermittelt: Bei Kapitalverbrechen. Wenn ein 15-jähriger Bengel im Tante Emma Laden ein Kaugummi klaut oder dem Nachbarn einen Apfel vom Baum, müsste dafür sowieso kaum ein Strafverfahren eingeleitet werden.
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