Anspruch auf Arbeitslosengeld ?

vom 06.03.2007, 13:49 Uhr

Wann genau hat man denn nochmal Anspruch auf Arbeitslosengeld? Man muss doch irgendwie so und so lange gearbeitet haben, um ALG I zu bekommen, oder? Wenn nicht bekommt man ALG II, hab ich das richtig verstanden? Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Benutzeravatar

» Nanni » Beiträge: 271 » Talkpoints: -0,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die Antworten findet man ziemlich gut bei Wiki. Im Zweifeslfall aber noch mal bei der Arbeitsagentur nachfragen.

Nanni hat geschrieben:wann genau hat man denn nochmal Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Anspruchsvoraussetzungen

Nanni hat geschrieben:Man muss doch irgendwie so und so lange gearbeitet haben, um ALG I zu bekommen, oder?

Anwartschaftszeit

Nanni hat geschrieben:Wie lange wird Arbeitslosengeld gezahlt?

Dauer des Bezugs von ALG I

Nanni hat geschrieben:Wenn nicht bekommt man ALG II, hab ich das richtig verstanden?

Wenn Du bedürftig bist, dann schon, dafür musst Du allerdings auch einen Antrag stellen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Nicht nur wiki kann dazu viel sagen, sondern auch die Seiten der Arbeitsagentur ;-). Man muss sich eben etwas durchforsten, aber wenn dann bekommt man schon einen ganz guten Überblick.

Benutzeravatar

» *steph* » Beiträge: 18439 » Talkpoints: 38,79 » Auszeichnung für 18000 Beiträge



Das einfachstes ist, du setzt dich mit der Arbeitsagentur für Arbeit in Verbindung. Lässt dir einen Termin mit denen geben und kaust das alles mit denen durch. Dort wirst du am besten informiert. die sagen dir dann auch ob du ALG I bekommst wieviel und wie lange.

Benutzeravatar

» xtralight » Beiträge: 579 » Talkpoints: -1,18 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Wenn ich mich recht erinnere musst Du innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate gearbeitet haben um ALG 1 zu bekommen. Das wird dann für 1 Jahr bezahlt, danach rutschst Du ab zu ALG 2 (Hartz 4). Ist Dein ALG 1 so niedrig, dass es unter dem ALG 2 - Satz liegt, wird es durch ALG 2 aufgestockt.

Unterschiede ergeben sich auch insbesondere noch bei den Fördermöglichkeiten für neue Beschäftigungen. Wenn Du Hartz-4-er bist (also quasi Langzeitarbeitsloser), kann Dein neuer Chef locker für ein Jahr nochmal 50% Deines Gehaltes vom Amt dazubekommen, was sicher hilft, wenn es ohnehin um eine Einstellung ging.

Weiterhin sind Vermittlunggutscheine für ALG2-ler immer zu bekommen, so dass auch private Arbeitvermittler für Dich tätig werden können.

» annamarc » Beiträge: 42 » Talkpoints: 0,15 »


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^