Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen

vom 30.04.2009, 06:48 Uhr

Ist geschenkt geschenkt und wiederholen gestohlen?

Ja
23
61%
Größten Teils
15
39%
Selten
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Keine Stimmen
Nie
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Keine Stimmen
 
Abstimmungen insgesamt : 38

Ihr kennt doch sicher den Spruch, "geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen". Mich interessiert mal, wie andere darüber denken, ob was dran ist, oder ob ihr ihn schon selber oft gehört oder gar benutzt habt.

Ich sehe es so, dass Geschenke auch wirklich Geschenke sind, und ein Zurückverlangen falsch ist. Wer etwas verschenkt, der sollte dies auch nur dann verschenken, wenn man dem anderen ein Gefallen tuen will, oder etwas nicht mehr benötigt. Meiner Meinung nach darf man auf keinen Fall auf ein Gegengeschenk bestehen, oder irgendetwas dergleichen, wie zum Beispiel das genannte Zurückholen.

Ich habe es leider schon zu oft miterlebt, dass mir jemand eine Kleinigkeit geschenkt hat, sei es eine Kleinigkeit, wie zum Beispiel Yu-Gi-Oh Karten, und sie dann nach ein paar Tagen wieder haben wollte. Teilweise hatte ich die Karte dann aber schon getauscht, und konnte sie ihm somit nicht zurück geben. Ich habe ihm dann letzten Endes meine getauschte Karte angeboten, die aber nicht angenommen wurde. So sind schon Freundschaften kaputt gegangen. :lol:

Ich sehe Geschenke fast ausnahmslos als unwiderruflich an. Das oben genannte Verhalten finde ich absolut falsch und unfair. Aus Freundlichkeit hätte ich ihm die Karte, im Falle des Besitzes, natürlich zurück gegeben, aber ein Recht hat der Schenker nicht. Wie seht ihr das?

» Runtas » Beiträge: 157 » Talkpoints: 6,67 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich kann mich dir nur vollkommen anschließen. Wie Du schon sagst, verschenke ich etwas um einer Person eine Freude zu machen (und weil ich selbst es evtl. nicht mehr benötige.). Einen anderen Anlass sehe ich einer Schenkung auch gar nicht. Zumal ich eh nie verstanden habe, warum es diesen Fall scheinbar immer wieder gibt. Entweder ich verschenke etwas, oder ich lasse es. Schließlich kann man Dinge im Zweifelsfall ja auch verleihen.

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» DarkHunter » Beiträge: 15 » Talkpoints: 7,22 »


Wenn ich etwas schenke, dann bekomme ich es nicht mehr zurück. Soviel sollte einem Erwachsenen Menschen eigentlich klar sein. Aber Du hast Recht und es ist nicht jedem normalen Menschen klar. Viele Menschen verkrachen sich irgendwann im Leben einmal und nutzen das Geschenkte dann als Druckmittel.

Ich weiss noch ganz genau wie es mir als Kind erging. Meine Tante hat mir zur Kommunion einen Wellensittich geschenkt und einen Käfig dazu und den Vogel und den Käfig hatte ich auch schon eine Zeit lang. Aber eines Tages hat sich mein Vater mit meiner Tante verkracht und sie wollte den Käfig auf einmal wiederhaben.

Fand ich als Kind fies, denn was kann der Vogel oder ich dazu, dass die sich in den Haaren gehabt haben. Naja, am nächsten Tag haben wir einen Käfig gekauft für meinen Jockel und die Tante bekam den Käfig vor die Türe gestellt. Da machte ich das erste Mal im Leben diese Erfahrung, dass Geschenkt nicht immer geschenkt bedeuten muß.

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» MoneFö » Beiträge: 2938 » Talkpoints: -3,73 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Eigentlich sollte es so sein, dass Geschenktes geschenkt bleibt. Wie du aber selbst mitbekommen hast, gilt dies nicht für alle. Selbst für ein Amt ist geschenkt nicht geschenkt. Hier ist es erst "rechtsgültig", wenn die Schenkung mindestens 10 Jahre zurück liegt. Klar, die wollen so Schenkungen verhindern, die zur Verschleierung von Konkursen oder sowas zählen. Es kann allerdings auch geschmackslose Grenzen geben. Wie bitte schön gibt man denn ein Haus, Auto, Urlaub etc. zurück? Das sind zwar Großgeschenke, aber ich finde, selbst dort sollte das geschenkt ist geschenkt zählen!

Ich kenn noch die Variante des Dauerausgeliehen. Offiziell quasi auf ewig ausgeliehen, inoffiziell allerdings geschenkt. :lol:

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Im Erwachsenenleben sollte es klar sein, dass ein geschenktes Teil auch ein geschenktes Teil bleibt. Aber bei Kindern sehe ich es da ein wenig anders. Wenn zum Beispiel ein Kindergartenkind einem anderen Kindergartenking ein Auto schenkt und die Mutter ist damit gar nicht einverstanden, weil das Auto erst mal sehr teuer war und zweitens auch selber ein Geschenk war. Dann würde ich sagen, dass man dann auch das Geschenkte wiederholen darf und auch sollte, damit die Kinder lernen, dass man nicht alles einfach so verschenken kann.

Mein Sohn bekam im ersten Schuljahr von einem anderen Jungen ein kleines ferngesteuertes Auto. Als er damit nach Hause kam, zeigte er mir das Auto und ich fragt, wo er es her hat. Er sagte, dass er es von xy geschenkt bekommen hat, weil er sein Freund werden wollte. Ich war erst mal total entsetzt, dass mein Sohn´dieses Geschenk überhaupt angenommen habe und dann habe ich ihm erklärt, dass XY seine Freundschaft nicht erkaufen soll, sondern dass ihr euch richtig kennenlernen sollt, damit ihr Freunde werden könnt. Nach dem Gespräch gab mir mein Sohn das Auto und ich sollte es wegstellen und am Nachmittag schellte bei uns das Telefon. Die Mutter von XY war dran und war sehr aufgelöst. Der Sohn hatte das Auto von seinem Bruder verschenkt und bei denen zu Hause hing der Haussegen schief. Das geschenkte Auto wurde selbstverständlich zurückgegeben. Kinder können oftmals nicht abschätzen, was sie verschenken und was verschenken bedeutet.

Bei Jugendlichen sieht es auch wieder anders aus. Je nach Pupertätsstand sind sie heute Freunde und morgen Feinde und heute verschenken sie ihr Hab und Gut und morgen würden sie denjenigen am liebsten den Hals umdrehen.. Da sehe ich es auch nicht so eng, dass "wiederholen gestohlen" ist. Da sollten sich die Jugendlichen einigen und schauen, wie sie damit klar kommen und wenn Jugendliche mit 12 oder 13 zum Beispiel größere Geschenke, wie zum Beispiel ein Fahrrad machen, würde ich auch sagen, dass man dieses wiederholen kann, wenn es nicht mit Einverständnis der Eltern der Jugendlichen geschieht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Wenn ich etwas verschenkt habe, würde ich nie im Leben drauf kommen, daß irgendwann zurück zu verlangen. Allerdings kenne ich es aus meiner Kinderzeit auch noch. Da bekommt man etwas geschenkt, und kurze Zeit später will der Schenker es wieder haben. Meist gabs dann Ärger von der Mutter des schenkers und er musste es zurück holen.

Ich gehe davon aus, da es um Sammelkarten geht, daß ihr auch noch nicht so alt seid? Ich denke, so eine Freundschaft ist dann auch nicht viel wert, wenn es wegen sowas schon zum Streit kommt.

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» Softeis » Beiträge: 2587 » Talkpoints: 5,21 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich finde, wenn man etwas verschenkt, sollte man sich im Klaren darüber sein, dass man es nicht wieder bekommt. Leider gibt es genug Leute, die Geschenktes zurück verlangen. Ich habe das bisher aber nur erlebt, wenn die Leute sich verstritten haben, ganz besonders nach gescheiterten Beziehungen.

Wenn ich von meinem Exfreund Geschenke zurückverlange, ist das nur der verzweifelte Versuch, ihn traurig oder böse zu machen. Denn was will ich denn mit den Geschenken? Ich habe sie ja für ihn gekauft, also gefallen sie mir in den meisten Fällen doch überhaupt nicht. Da müsste ich schon sehr verzweifelt sein, um sowas zu machen. Bei Sachen wie einem Vogelkäfig oder - auch schon gehört - getragenen Schuhen, halbleeren Parfüms und dergleichen fehlt mir wirklich jedes Verständnis. Ich wäre einfach zu stolz dazu, von meinem Exfreund die getragenen Snoopy-Boxershorts zurückzuverlangen.

Etwas, was ich nachvollziehen kann, sind Geschenke wie erotische Fotos. Die würde ich auch erstmal wieder haben wollen. Auch bei geliebtem Schmuck kann ich verstehen, wenn man den zurück haben will, weil man sich verstreitet. Ich habe schon gehört, dass Leute ihre Taufketten und die alte Perlenkette der liebsten Großtante im Feuer der Liebe verschenkt haben und sie dann einige Monate oder Jahre wieder zurück wollten. Aber auch da muss ich sagen: vorher denken - entweder man verschenkt etwas und kann es entbehren oder man behält es, wenn es einem wichtig ist. Da man nie ausschließen kann, dass man sich doch mal verstreitet, habe ich noch nie was verschenkt, was ich eigentlich selbst behalten wollte.

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» Studia » Beiträge: 1182 » Talkpoints: 2,44 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich meine auch, dass geschenkt eben geschenkt ist. Ich würde nie etwas zurückverlangen, was ich verschenkt habe. Ein Geschenk zurückzufordern gehört sich eben nicht, dass haben wir schon als kleine Kinder gelernt und uns auch immer daran gehalten. Sicher war man auch mal traurig, wenn man etwas verschenkt hat und es dann hinterher doch bereut hat. Aber so lernt man eben, dass man sich vorher besser überlegt, ob man etwas verschenken möchte.

Wir hatten gerade letztes Jahr noch so einen Fall. Bei unserem Einzug in die alten Wohnung, durften einige Sachen, der Vormieterin behalten. Da sie ins Pflegeheim und die Wohnung nicht ausgeräumt war. Dafür, dass wir die Wohnung ausgeräumt hatten, durften wir Möbel und einen Fernseher behalten. Ich muss dazu sagen, dass man nicht wirklich viel von den Möbeln oder Sachen behalten haben. Den besseren Fernseher, hatte der Verwalter mitgenommen und der Vormieterin ins Pflegeheim gebracht. Und es hieß, dass wir den anderen behalten dürfen. Als wir dann auszogen, bekamen wir einen Brief, in dem unter anderem stand, dass wir noch den Fernseher hätte und ihm entweder Geld dafür zahlen sollten oder den Fernseher zurückgeben sollen.

Wir sind damit zu einem Anwalt gegangen und dieser sagte auch, dass geschenkt eben geschenkt ist und er weder den Fernseher noch das Geld dafür fordern kann. Also haben wir einen Brief zurück geschrieben und konnten den Fernseher behalten. Da sieht man auch mal, das sowas vor Gericht wahrscheinlich auch keine Chance hätte.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Also im Allgemeinen stimme ich dem zu, dass Geschenke nicht zurückgeholt werden sollten, da man eben doch in dem Moment, als man es schenkte, es dem anderen in seinen Besitz und Eigentum übergeben hat und es selbst so wollte.

Von der rechtlichen Seite ist es generell auch so, wobei jedoch dabei immer derjenige den rechtlichen Besitz an einer Sache anmelden kann, egal ob geschenkt oder nicht, der mit einem Kassenzettel daherkommt oder bei einem Auto als Geschenk zum Beispiel sich als eingetragener Fahrzeugführer ausweisen kann. Sprich wenn man beweisen kann, dass man ein Geschenk gekauft hat bzw. der Eigentümer der Sache ist, hat der Beschenkte keine Chance.

Bei Geschenken, die entweder keinen oder neben dem Kaufwert noch emotionalen Wert für den Schenker haben, wie zum Beispiel Erbstücke, Glücksbringer und ähnliches, sollte aber meiner Meinung nach der Schenker die Möglichkeit haben, diese zurück zu verlangen. Ebenso gilt das bei Fotos oder persönlichen Dingen, die sehr in die Privatsphäre des Schenkers eindringen, wie bei schon oben bereits genannten erotischen Fotos oder Kalendern oder auch verschriftlichte private Gedanken und Phantasien. Und hierbei kann man nicht mit dem Argument kommen, dass man genauso wie bei allen Geschenken selbst schuld ist, wenn man davon fälschlicherweise ausging, dass die Beziehung (ob nun PartnerIn oder FreundIn) auf ewig (in der Art wie zum Zeitpunkt des Schenkes) Bestand hätte. Denn zwar hatte man diese im Moment des Schenkens dem Beschenkten überlassen, jedoch sind diese im Gegensatz zu anderen, vor allem überall zu kaufenden Gegenständen, nicht ersetzbar!

Oben wurde auch genannt, dass man Geschenke gerade bei in die Brüche gegangenen Beziehungen zurückverlangt, um den anderen zu verärgern oder zu verletzen. Dagegen gibt es auch das Beispiel meiner Ex-Freundin, wobei ich ein paar meiner Sachen von ihr abholen wollte und sie darauf beharrte, dass eine davon ein Geschenk gewesen sei, was natürlich nicht stimmte. Ich weiß nicht, ob sie dann das Gleiche damit bezwecken wollte, aber so rum geht es anscheinend auch :roll: .

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» MaisterLammpe » Beiträge: 99 » Talkpoints: 1,08 »


Wenn man jemandem etwas schenkt, finde ich es meistens recht kindisch, das dann später, im Fall eines Streits oder einer Trennung in der Beziehung, wieder zurück haben zu wollen. Das ist ja doch eher sowas, was Kinder in der Vorschule machen und das ist halte ich eben für sehr unreif. Wenn ich etwas verschenke, dann tue ich das ja schon mit dem Hintergedanken, dass es dann weg ist, beim anderen, im Besitz des anderen und damit kann ich ja dann leben, sonst würde ich es ja nicht verschenken.

Diese Ansicht dann später, wenn alles nicht mehr so rosig ist, wieder zu ändern, konnte ich noch nie verstehen. Das ist meistens eine ziemlich Torozreaktion. Ich jedenfalls wollte noch nie etwas verschenktes wieder zurück haben wollen, weil es dem anderen dann einfach gehört. Und ich nehme nichts weg, was anderen gehört.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


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