Zahlung einer Rechnung
Ich habe da so meine Probleme mit dem Thema. Wer kennt sich in dem Bereich Zahlung Rechnung aus? Ich habe einen kleinen Betrieb und möchte meine Rechnungen am liebsten immer sofort bezahlt bekommen. Die meisten Kunden wollen sich damit aber immer Zeit lassen und einige zahlen gar nicht.
Nun habe ich von vielen Kollegen gehört, dass die immer gleich abrechnen. Darf ich das auch? Wer kennt sich damit aus?
Hallo,
also wenn du schon einen eigenen Betrieb hast, dann solltest du dich mit sowas eigentlich auch auskennen müssen.
Klar kannst du auch nur gegen Barzahlung deine Dienste / Ware anbeiten, das bleibt dir ja ganz allein überlassen, da du ja der Inhaber des Betriebes bist.
Eine Rechnung sollte innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt beglichen werden, so ist es üblich, aber es gibt natürlich auch einige, die gar nicht zahlen und dann musst du erstmal hinterher mahnen und zwar schriftlich, damit du auch was für deine Unterlagen hast. Bleibt dies auch unfruchtbar, kannst du es per Mahnbescheid einklagen. Frage ist nur, ob bei deinem Gläubiger was zu holen ist.
Per Mahnbescheid ist heute unnormal. Die meisten kleinen Betriebe haben schon einen Inkassodienst an der Hand, der das ganze ab der 2.ten Mahnung übernimmt. Manchmal gibts noch einen Rechtsanwalt dazwischen, allerdings verdienen viele Inkassodienste daran, dass sie die Forderung einholen.
Du als kleiner Betrieb würdest in so einem Fall deine Forderung an das Inkassounternehmen abtreten. Dafür bekommst du einen Teil davon gezahlt. Das ist zwar nicht die gesamte Summe, für dich allerdings besser als gar nichts. Denn auf normale Schreiben wird ja leider fast nicht mehr reagiert. Das Inkassounternehmen mahnt dann den Betrag an bzw. bringt das nichts, wird sogar gleich ein Gerichtsvollzieher beauftragt. Heute ist kein Mahnbescheid oder ähnliches vom Gericht mehr nötig. Einen Gerichtsvollzieher kann jeder beauftragen, der eine Forderung hat.
Wir haben es leider so selber schon erlebt, da ich eine Rechnung über knapp 40 Euro vergessen hatte. Leider kam die Mahnung nur per E-Mail (!), landete im Spamordner und so erfuhren wir nichts davon. Erst als die Gerichtsvollzieherin dann vor der Tür stand. Naja, passiert eben, dass man mal was übersieht und so schnell hat man dann einen GV vor der Tür. War für uns kein Akt, die Rechnung wurde einfach sofort an die GV gezahlt, Sache damit erledigt. Ein Brief per Post wäre ja der einfachste Weg gewesen und ich hätte ihn auch bekommen.
Mandylein hat geschrieben:Per Mahnbescheid ist heute unnormal. Die meisten kleinen Betriebe haben schon einen Inkassodienst an der Hand, der das ganze ab der 2.ten Mahnung übernimmt. Manchmal gibts noch einen Rechtsanwalt dazwischen, allerdings verdienen viele Inkassodienste daran, dass sie die Forderung einholen.
Darf ich fragen, woher Du diese Information hast? Ich kenne nämlich keinen einzigen kleinen Betrieb, der einen Inkassodienst an der Hand hat. Und natürlich verdient ein Inkassodienst am Eintrieben der Forderung schließlich ist auch ein solcher Dienst ein Unternehmen, das wirtschaftlich denken muss.
Als Inhaber eines Betriebes kann man (in gewissen Grenzen natürlich) schon selbst bestimmen, wie man es mit der Bezahlung hält. Ist die Leistung erbracht kann durchaus verlangen, dass die vereinbarte Vergütung auch sofort bezahlt wird. 14 Tage Zahlungsfrist kann man zwar einräumen, muss man aber nicht in jedem.
Ich würde mich unbedingt mal bei der zuständigen Kammer (IHK oder HWK) informieren. Denn je nach Branche kann es da Unterschiede in den rechtlichen Normen geben. Es kann aber auch ganz einfach praktische Gründe haben. Wer beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung berücksichtigen lassen will, muss die Vergütung überweisen.
Ich habe auch viele Bekannte, die selbstständig sind und niemand von denen hat ein eigenes Inkassobüro, mit dem es zusammenarbeitet, weil die meisten sich das niemals bezahlen könnten. Und das, obwohl die Betriebe so klein nun auch wieder nicht sind und teilweise aus 5 Angestellten und 1 oder 2 Azubis besteht. Aber dennoch haben die noch nie mit einem Inkassobüro zusammen das Mahnwesen gestaltet, weil die sich doch dumm und dämlich daran verdienen. Wenn es wirklich mal um einen sehr hohen Rechnungsbetrag geht, der nicht bezahlt werden möchte, dann ist meistens eher ein Rechtsanwalt nötig, der einen berät, weil die Kunden ja meistens einen Grund vorgeben, weshalb sie nicht bezahlen.
Ich würde die natürlich empfehlen, dass du unter jede Rechnung schreibst, bis wann sie gezahlt werden muss. Das ist ja auch normal und eigentlich solltest du das schon von Anfang an so gemacht haben. Da kannst einfach 7 oder 14 Tage dort schreiben, je nachdem wie du möchtest. Wenn du dann kein Geld erhalten hast, dann musst du eben die erste und die zweite Mahnung schreiben, vielleicht die Kunden auch mal anrufen. Und wenn dann nichts kommt, kannst du dir immer noch überlegen, ob du ein Inkassobüro einschaltest oder deinen Rechtsanwalt um Beratung bittest.
Friend of Jah hat geschrieben:Nun habe ich von vielen Kollegen gehört, dass die immer gleich abrechnen. Darf ich das auch? Wer kennt sich damit aus?
Was heisst 'darf ich'? Du darfst sogar die Vorkasse verlangen, wenn es dir danach ist. Es kann aber sein, dass dann der Kunde einfach zur Konkurrenz geht. Versuch Skonto anzubieten - zum Beispiel bei Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 10 Tagen 3% Skonto. Es dürfte nicht schwierig sein die schäbige 3% von vornerein in die Preise miteinkalkulieren.
Oder führe ein Punktesammelsystem ein - rechtzeitig Bezahlte Rechnung - ein halber Treuepunkt. Wenn man sieht wie die Leute wegen payback Punkten und ähnlichem gezielt in teueren Geschäften einkaufen, um die Punkte zu sammeln, dann denkt man schon Vernunft hat diese Welt verlassen. Also nichts bewegt das Handel besser als das Versprechen irgendwann irgendwas 'für umsonst' dem lieben Kunden zu geben.
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