Ausbildung: Urlaub in der Probezeit nehmen?
Wenn man frisch in seiner Ausbildung steht sollte man eines bedenken – auch wenn es möglich ist, sollte man keinen Urlaub in der Probezeit beantragen. Dies sei nur wenig ratsam, denn man sollte, auch um eine Kündigung in der Probezeit zu vermeiden, dem Unternehmen und den Chef beweisen, dass man Spaß und Interesse am Beruf hat und sich im Unternehmen als Neuzugang engagieren möchte.
Zudem sollte man seinen Urlaub nicht immer in die berufsschulfreie Zeit legen, da sich einige Arbeitgeber oft daran stören, wenn alle Auszubildenden / Lehrlinge gleichzeitig Urlaub beantragen würden. Denn oft sind die Auftragsbücher während der Ferien voll, vor allem in Handwerk, da viele Auftraggeber selber über die Ferien wegfahren und dann Reparaturen an ihrem Besitz ausführen lassen. Außerdem habe ein Azubi der während seiner Urlaubszeit die Berufsschule besucht möglicherweise Anspruch auf einen weiteren Urlaubstag.
Die Probezeit ist auch nicht länger als 4 Monate – wer also pünktlich im August eingestellt wird, kann auch normal zu Weihnachten und Silvester Urlaub beantragen.
Generell hat man während der Ausbildung vor allem als Minderjähriger einen recht hohen Urlaubsanspruch:
- Unter 16: mindestens 30 Tage
- Unter 17: mindestens 27 Tage
- Unter 18: mindestens 25 Tage
Für alle erwachsenen Auszubildenden gilt das Bundesurlaubsgesetz, welches einen Mindesturlaub von 24 Tagen vorsieht. Jedoch könne man je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung auch ein Recht auf mehr Urlaub haben, jedoch darf die Mindestgrenze nicht unterschritten werden.
Ich denke es kommt auch ein wenig auf den Grund an, weswegen man den Urlaub beantragt. Gibt es einen Trauerfall in der engeren Familie oder im engsten Freundeskreis, dürfte ein Tag Urlaub kein Problem sein. Auch wenn die Geschwister oder sehr enge Freunde mitten in der Woche heiraten, sollte ein Tag schon mal drin sein.
Allerdings sollte man nicht schon nach vier Wochen Probezeit Ansprüche auf eine Woche Erholungsurlaub anmelden.
Hallo!
Seit Mitte Oktober mache ich eine Ausbildung und schon kurze Zeit später sprach mich meine Ausbilderin zum Thema Urlaub an. Meine Probezeit beträgt übrigens vier Monate, also endet sie erst im neuen Jahr.
Da unser Betrieb sowieso am 24. und 31. Dezember geschlossen hat, muss jeder Mitarbeiter für diese Tage zwei Urlaubstage einsetzen. Ich habe jetzt ab Heiligabend eine Woche Urlaub und so hatte mir das auch meine Ausbilderin vorgeschlagen.
Auch wurde mir gesagt, dass ich den Urlaub möglichst immer dann nehmen soll, wenn Ferien in der Berufsschule sind. Das mag aber vielleicht auch etwas daran liegen, dass unser Betrieb hauptsächlich in der Zeit Arbeiten und Aufträge auszuführen und zu erfüllen hat, wenn die Schulen geöffnet haben. So viele Auszubildenden haben wir auch nicht im Betrieb, aber theoretisch könnte jeder Auszubildende seinen Urlaub während der berufsschulfreien Zeit nehmen.
Viele Grüße
Subbotnik hat geschrieben:Zudem sollte man seinen Urlaub nicht immer in die berufsschulfreie Zeit legen, da sich einige Arbeitgeber oft daran stören, wenn alle Auszubildenden / Lehrlinge gleichzeitig Urlaub beantragen würden. Denn oft sind die Auftragsbücher während der Ferien voll, vor allem in Handwerk, da viele Auftraggeber selber über die Ferien wegfahren und dann Reparaturen an ihrem Besitz ausführen lassen. Außerdem habe ein Azubi der während seiner Urlaubszeit die Berufsschule besucht möglicherweise Anspruch auf einen weiteren Urlaubstag.
Sorry, aber wo hast du denn sowas bitte her? Sowas höre ich zum ersten Mal, außerdem ist es einfach Quatsch. Die meisten Berufsschulen teilen ihren Unterricht in Turnuswochen ein, soll heißen: Woche 1 Azubis 1. Lehrjahr, Woche 2 Azubis 2. Lehrjahr, usw. Eine Firma mit drei Azubis in unterschiedlichen Lehrjahren, hat dann also im Normalfall immer mindestens zwei Azubis zur Verfügung. Des weiteren wird bei den meisten Auszubildenden sogar schon im Ausbildungsvertrag festgelegt, dass der Urlaub NUR in der berufsschulfreien Zeit genommen werden darf. Also genau das Gegenteil von dem was du hier schreibst.
Außerdem ist der Erholungsurlaub dafür gedacht um sich zu erholen und nicht um zu arbeiten. Denn genau das ist Berufsschule: Arbeitszeit. Wer sowas mit sich machen lässt ist selbst schuld. Nur weil man Azubi ist, bedeutet das nicht dass man Privat-Sklave der Firma ist und sich gefälligst für die Berufsschule auch noch Urlaub zu nehmen hat.
Sorry, aber dieser Beitrag war wirklich mal ein totaler Griff ins Klo. Den vielleicht hier aktiven Azubis auch noch zu raten, sich von ihrem Arbeitgeber noch mehr ausbeuten zu lassen als es vielleicht eh schon der Fall ist, ist wirklich das letzte.
Dass man seinen Erholungsurlaub in der Probezeit möglichst nicht beanspruchen sollte sonder maximal in Trauerfällen oder eventuell noch, weil die Schwester heiratet o.ä. ist eigentlich klar, schließlich will sich der Arbeitgeber in der Probezeit ein Bild von den Fähigkeiten machen. Will man nicht noch während der Probezeit die Kündigung überreicht bekommen, sollte man sich das also tunlichst verkneifen. Was letzteres angeht hast du vollkommen recht, aber der Rest deiner Ausführungen ist ein deutlicher Fall für die Mülltonne.
MfG
Phantomlord
Also während meiner Ausbildung war es uns auch absolut verboten , während der Berufsschulzeit Urlaub zu nehmen. Auf so eine Idee wären wir gar nicht erst gekommen. Die Schulleitung hätte uns was erzählt...Deshalb MUSS und KANN man ja nur während der berufssculfreien Zeit Urlaub nehmen und das ist auch gut so. Ich hätte nämlich keine Lust gehabt, den ganzen Stoff zu verpassen in 2 Wochen Berufsschule, wenn ich mal Urlaub machen möchte.
Hallo!
Na ja, ich glaube, wenn man seinen Urlaub während der Berufsschulzeit nimmt, dann muss man eben trotzdem an den Tagen, an denen Berufsschule ist, zur Schule gehen. Dafür muss man dann eben zum Beispiel am Mittwoch, an dem man acht Stunden in der Berufsschule hat, keinen Urlaub nehmen und kann sich diesen Urlaubstag so sparen. Allerdings weiß ich nicht, wie es zum Beispiel aussieht, wenn man am Vormittag in die Berufsschule geht und dann nachmittags in den Betrieb zum Arbeiten muss. Zählt das dann als halben Arbeitstag, wenn man danach nicht in den Betrieb geht?
Aber ich finde es eigentlich auch sinnvoller, wenn man den Urlaub in der berufsschulfreien Zeit nimmt, denn ansonsten hat man ja keinen "richtigen" Urlaub, wenn der Urlaub immer durch die Berufsschule unterbrochen wird.
Viele Grüße
Ich denke, mal das Subbotnik mit Berufsschulfreie Zeit eigentlich Ferienzeit meint, nur dann macht es auch tatsächlich Sinn. Während der Berufsschultage Urlaub zu nehmen ist meist wirklich vertraglich nicht erlaubt.
Allerdings habe ich bei keinem Arbeitgeber die Meinung gehört, dass diese sich daran stören, wenn Azubis in der Ferienzeit Urlaub nehmen. Gerade weil viel Azubis auch keinen Blockunterricht habem also eine Woche Untericht am Stück, macht es auch keinen Sinn. Wie Mareikel schon schrieb, wo bleibt da die Erholung?
Das Beispiel, dass Subbotnik nannte, trifft sowieso nur auf Handwerksbetriebe zu. Und da mag manch Bauherr/Auftraggeber ohnehin keine Azubis, außerdem können Azubis in solchen Ausbildungsberufen oft auch noch nicht ganz allein auf einer Baustelle arbeiten. Ich kenne das nur so, dass sich alle Betriebsangehörigen in ihrer Urlaubsplanung nach Betriebsferien und auch nach Auftragsspitzen richten müssen. Und wer durch Ferien in der Urlaubsplanung eingeschränkt ist, der wird da ein wenig bevorzugt.
@Phantomlord: Im Gegensatz zu Dir kann ich meinen Ton wahren, will lieber nicht erläutern woran das wohl liegen mag.
Phantomlord hat geschrieben:Sorry, aber wo hast du denn sowas bitte her? Sowas höre ich zum ersten Mal, außerdem ist es einfach Quatsch. Die meisten Berufsschulen teilen ihren Unterricht in Turnuswochen ein, soll heißen: Woche 1 Azubis 1. Lehrjahr, Woche 2 Azubis 2. Lehrjahr, usw.
Es gibt genug Berufsschulen und Lehrberufe die das nicht so handhaben, ich kann DIr vom Fleck weg 8 in Deutschland nennen, an denen in 2 bzw. 1 Tag in der Woche Berufsschule ist und die restlichen Tage sind Arbeitstage - betrifft die Angestelltenberufe. Blockunterricht gibt es nicht überall.
Phantomlord hat geschrieben:Des weiteren wird bei den meisten Auszubildenden sogar schon im Ausbildungsvertrag festgelegt, dass der Urlaub NUR in der berufsschulfreien Zeit genommen werden darf. Also genau das Gegenteil von dem was du hier schreibst.
Deine Aussage kann ich so nicht bestätigen da ich mehrere Geschäftsführer von Firmen kenne die Auszubildende im handwerklichen Bereich haben und ausdrücklich darum bitten, dass die Auszubildenden nicht in der Ferienzeit Urlaub nehmen sollen, da hier verhältnismäßig viele Privatpersonen Aufträge vergeben, da sie in der Zeit wegfahren und dann ihr Schlafzimmer streichen lassen oder das Bad neu fliesen. Die meisten stören sich daran, wenn sie nach der Arbeit auf eine halbe Baustelle kommen und ziehen es daher vor, diese Tätigkeiten dann erledigen zu lassen, wenn sie möglichst wenig davon mitbekommen.
Das gleiche gilt für IT Berufe, da Wartungsarbeiten und umfangreiche Tests prinzipiell in Urlaubszeiten druchgeführt werden, da hier der Andrang größer ist - in der Firma wo ich tätig bin gab es auch dieses Jahr eine Urlaubssperre vom 20.12. bis zum 04.01., da für diesen Zeitraum bei uns umfangreiche Arbeiten an den Systemen angesetzt sind und jeder gebraucht wird.
Phantomlord hat geschrieben:Wer sowas mit sich machen lässt ist selbst schuld. Nur weil man Azubi ist, bedeutet das nicht dass man Privat-Sklave der Firma ist und sich gefälligst für die Berufsschule auch noch Urlaub zu nehmen hat.
Man kann natürlich als Azubi auf seine Rechte pochen, die man zweifelsohne hat, nur sollte man daran denken: Lehrjahre sind nunmal keine Herrenjahre, was de facto heißt: Man kann, sollte aber nicht, denn der Chef merkt sich negatives stärker als positives. Im oben angesprochenen Beispiel: Man kann natürlich trotzdem auf sein Recht beharren, nur amn sollte bedenken, dass man dann von den Kollegen oder vom Chef "wenn man ihn / sie im Stich lässt", nicht mehr viel zu erwarten braucht. Würde ich als Chef auch nicht machen, wie Du mir so ich Dir.
Phantomlord hat geschrieben:Den vielleicht hier aktiven Azubis auch noch zu raten, sich von ihrem Arbeitgeber noch mehr ausbeuten zu lassen als es vielleicht eh schon der Fall ist, ist wirklich das letzte.
Das hat für mich nichts mit Ausbeutung zu tun, sondern mit reiner Vernunft, dass man ggf. Abstriche machen sollte um sich, siehe einen Absatz vorher, bestimmte Dinge zu erfahren. Schon manch ein Azubi wurde in seinem Betrieb (vom Chef) gemobbt, weil er sich nicht "gängigen" Regeln anpassen wollte. Natürlich sollte man sich nicht alles bieten lassen, das steht auf einem anderen Blatt, aber man sollte es auch unterlassen, Öl ins Feuer zu gießen.
Ich finde es ziemlich lächerlich, zu behaupten, sowas müsse man mit sich machen lassen, weil Lehrjahre keine Herrenjahre sind. Als hätte ein Azubi weniger Rechte, nur weil sein Chef auf ihn angewiesen ist. Die Kammer erzählt dem Betrieb was. Ich hab selbst erlebt, dass ich, aufgrund der stressigen Zeit im Betrieb, zwei Wochen nicht zur Berufsschule gehen durfte und mein Chef auch zu mir gesagt hat, sowas müsse ich eben in Kauf nehmen. Ich hab bei der IHK angerufen und die haben den mal schön zur Sau gemacht. Ein Azubi hat das RECHT (!) zur Berufsscule zu gehen und ein Arbeitgeber die PFLICHT (!) ihn dorthin gehen zu lassen und basta. Da gibt es gar nichts zu diskutieren.
Man muss nicht alles mit sich machen lassen, aus Angst, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Das weisst du wohl am besten, oder?
Also 90 % Deines Posts beantworte ich mal nicht, weil sich die Fragen aus diesem durch korrektes Lesen auch von alleine erklären würden.
Bzw. kurz und knapp: Du weißt schon was im Threadtitel steht (Tipp: Urlaub) und was du gerade geschrieben hast (Chef verweigert Besuch der Berufsschule) und dass es dabei 0 Überienstimmungen gibt?
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-6526.html
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