Ausbildung: Urlaub in der Probezeit nehmen?

vom 18.09.2007, 17:58 Uhr

Also ich sehe es bis auf einen Punkt genau wie Subbotnik!

Auszubildende während der Probezeit sollten am besten garnicht erst daran zu denken Urlaub zu nehmen, auch wenn ihn dieser laut Vertrag zu steht. Schließlich kann der Arbeitgeber euch ohne Begründung während der Probezeit einfach so raus kicken!

Zu den Urlaub während der Berfusschulfreien Zeit muss ich dazu sagen, das man dies mit dem Arbeitgeber zusammen besprechen sollte, weils ja überall anders und individuell gehandhabt wird. Ich denke das ist die beste Variante seinen Urlaub zu beantrage. Ich bin immer gut damit gefahren.

Ich finde es heute auch eher eine Frechheit das, Azubis sich während der Probezeit benehmen, als hätten sie den Job sicher und würden schon ewigkeiten dort arbeiten.

» ZappHamZ » Beiträge: 1889 » Talkpoints: -16,50 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Unsere neue Auszubildene bekommt ihren Urlaub schon in der Probezeit - ist allerdings vom Chef so festgelegt worden. Von alleine sollte man als Auszubildender allerdings nicht auf die Idee komen schon während der Probezeit Urlaub zu beantragen. Immerhin besteht immer noch die Möglichkeit sofort ohne Angabe von Gründen gekündigt zu werden und ich finde man sollte sich schon erst mal bewährt und die Probezeit hinter sich gebracht haben.

Bei uns gibt es zu dem Thema eigentlich keine Regelung. Wir sollen in jeder Filiale bis zu einem bestimmten Termin alle unseren Jahresurlaub festlegen, wobei man sich natürlich auch mit den Kollegen absprechen muss. Es wird schon darauf geachtet, dass wir Auszubildenden unseren Urlaub möglichst innerhalb der Schulferien bekommen, aber manchmal geht es nicht anders und dann nehmen wir ausnahmsweise auch mal unterhalb der Woche unseren Urlaub. Der Schultag wird dabei natürlich nicht als Urlaub gezählt.

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» Fainne » Beiträge: 633 » Talkpoints: 0,21 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also ich mache seit anfang September eine Ausbildung zur Altenpflegerin. Die Probezeit beträgt 6 Monate, geht also bis ins nächste Jahr. Und ich darf in der Probezeit Urlaub nehmen weil ich nämlich für dieses Jahr noch Resttage habe (ich glaube 9 Tage sind das). Da ich Blockunterricht habe ist es natürlich klar das der Urlaub nur in der Schulfreien Zeit genommen werden darf.

Diese Resttage darf ich mit meiner Einrichtung zusammen planen. Der Urlaub fürs nächste Jahr steht schon fest, den darf ich nicht selbst planen. Am Anfang fand ich das nicht sehr toll, weil ich das schon gern selbst geplant hätte, aber ganz so schlecht finde ich das auch nicht. So hab ich keinen Stress und muss nicht drauf achten ob ich den Chef verärgere oder nicht.

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» Alakina » Beiträge: 175 » Talkpoints: 1,75 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also man muss schon schauen, wie das im jeweiligen Betrieb aussieht, dass man nicht einmal daran denken sollte in der Probezeit Urlaub zu nehmen sehe ich aber nicht so. Natürlich sollte man nicht einfach das Formular ausfüllen und abgeben, sondern gegebenenfalls mit seinem Vorgesetzten das Gespräch suchen und sagen man hätte gerne dann und dann Urlaub (am besten mit einer schönen Begründung, wie dass man gerne noch einmal mit den Eltern zusammen weg fahren würde oder so) und fragen, ob es ihnen in den Kram passt, da man natürlich keinen hängen lassen will und dann darauf verzichtet in Urlaub zu gehen.

Kommt natürlich auch sehr auf das Unternehmen an, in kleinen und mittelständischen Betrieben ist eher die Situation gegeben, dass auf den Auszubildenden nicht verzichtet werden kann, als in einem Grossunternehmen. Auch in eher ländlichen Gegenden hat man da mal Probleme, sowie in Filialen von Discountern (die ja oft wieder rum eigenständige Kleinbetriebe sind).

Bei einem Trauerfall in der Familie oder auch einer Hochzeit eines nahen Verwandten hat man doch eigentlich sowieso Anspruch auf ein bis drei Tage frei (je nach Härte / Verwandtschaftsgrad), es kann aber auch sein, dass das nur bei uns per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag so geregelt ist.

Generell ist es ja eigentlich so, dass ein Auszubildender den Beruf erlernen soll, somit nicht als Arbeitskraft eingeplant werden sollte und so auch nicht produktiv arbeiten sollten. Das ist natürlich auch vom Betrieb beziehungsweise Unternehmen abhängig, in einem IT-Unternehmen wie das in dem ich arbeite (Grossunternehmen) würde man einen Auszubildenden nicht ohne weiteres an die Produktion lassen und ihm oder ihr schon gar keine Verantwortung dafür aufbürden. Anders sieht dass dann aber wieder in Handwerksbetrieben aus, dort sollte es ja vom Prinzip her ähnlich sein, aber es wird sich wohl einer leisten können und wollen dem Lehrling nur Übungsaufgaben zu geben.

Grundsätzlich als Tip würde ich sagen, dass man erst einmal schauen sollte, wie sich der Betrieb und die Vorgesetzten geben, dass man nicht in den ersten vier Wochen mit Urlaubswünschen ankommen sollte, sollte auch klar sein. Drüber reden sollte aber auch kein Problem sein.

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» crissi » Beiträge: 1137 » Talkpoints: -9,86 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich bin nun im 2. Lehrjahr als KFZ-Mechatroniker und habe nun wieder 4 Monate Probezeit, da das 1. Lehrjahr eine Berufsfachschule war und alle nur einen Vorvertrag hatten.

Ich habe letztes Jahr aus Krankheit gleich im 2. Monat Ausbildung 1 Tag Urlaub genommen. Ich habe einfach höflich gefragt. Und mein Meister hatte mich bis dahin ca. 10 mal gesehen, da ich nur in den Ferien in den Betrieb musste und an einem Betriebstag. Ich denke es kommt einfach auf den Chef drauf an und auf den Azubi, wenn ein Chef eh jemanden auf dem Kicker hat würde das evtl. schon ein "Negativ" geben.

Wir haben in Wirtschaftskunde letztes Jahr gelernt, dass der Azubi ein Recht auf die Berufsschule hat (zu dem Beitrag mit der Berufsschule). Außerdem meinte mein Meister auch, da ich nur alle 2 Wochen 3 Tage in die Schule muss, dass ich nur während den Ferien einen längeren Urlaub bekomme (Die Gefahr besteht, dass ich dann auch nicht in die Berufsschule gehe).

@ Azubis
Also fragt einfach höflich nach dem Thema Urlaub in eurem Betrieb, denn es ist ein wichtiges Thema. Bei eigentlich allen Firmen muss man seinen Resturlaub bis zum März abgefeiert haben, ansonsten verfällt er. Wie viel Tage bekomme ich? Ich habe letztes Jahr 26 bekommen mit 16 und dieses Jahr mit 17 auch 26. Dieses Jahr habe ich noch 9 neue Urlaubstage.

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» Skyfire » Beiträge: 240 » Talkpoints: 1,26 » Auszeichnung für 100 Beiträge


JotJot hat geschrieben:Ich denke es kommt auch ein wenig auf den Grund an, weswegen man den Urlaub beantragt. Gibt es einen Trauerfall in der engeren Familie oder im engsten Freundeskreis, dürfte ein Tag Urlaub kein Problem sein. Auch wenn die Geschwister oder sehr enge Freunde mitten in der Woche heiraten, sollte ein Tag schon mal drin sein.

Allerdings sollte man nicht schon nach vier Wochen Probezeit Ansprüche auf eine Woche Erholungsurlaub anmelden.


Ich sehe das ähnlich. Arbeitgeber sind ja auch keine Unmenschen. Natürlich sollte man nicht unbedingt den Urlaub in den ersten vier oder sechs Monaten nehmen (Probezeit), aber wenn man einen richtigen Grund hat (Urlaub schon gebucht, Trauerfall, Heirat), dann sollte jeder Arbeitgeber dafür Verständnis haben.

» Superhero » Beiträge: 2 » Talkpoints: 0,58 »


Ich kenne es so, dass man generell in der Probezeit keinen Urlaub nehmen kann. Aber das kann natürlich jedes Unternehmen für sich selbst regeln. Bei mir ist es z.B. so, dass ich in meiner Probezeit Urlaub nehmen durfte. Ich habe im September angefangen und hatte dann noch 10 Tage Urlaub anteilig für das Jahr bekommen. Diese durfte ich mir dann noch nehmen. Leider jedoch nur in den Ferien, da ich an den Ablauf meiner Agentur gebunden bin. Finde es aber trotzdem sehr großzügig, dass ich in meiner Probezeit Urlaub nehmen konnte und ich sogar noch 10 Tage Urlaub bekommen habe.

» Unfug » Beiträge: 305 » Talkpoints: 4,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Die 10 Tage Urlaub waren doch noch sehr großzügig von deiner Firma, da man diese normal nur Anteilig an das laufende Jahr noch zugestehen muss und damit weniger gewesen wären. Auch das man dir erlaubt hat diese innerhalb der Probezeit zu nehmen, da man diese normal zwar bekommt aber erst nach der Probezeit nehmen darf und die Urlaubstage somit ins nächste Jahr mit übertragen bekommt.

Bei mir selbst war es so, dass ich während der Probezeit in der Ausbildung auch hinterher in der Anstellung keinen Urlaub nehmen durfte. Hat sich das ganze vom Zeitraum her in ein neues Jahr gezogen, so konnte man die Urlaubstage zwar mitnehmen aber konnte diese erst hinterher nehmen. Dazu kam dann auch immer, dass man die Urlaubstage so legen musste, dass die schulische Ausbildung nicht davon betroffen war und so konnte man an Tagen an denen man Berufsschule hatte, keinen Urlaub nehmen. Dazu gab es immer noch Urlaubssperren für bestimmte Zeiträume im Jahr, wie Weihnachten und Silvester oder wenn Großveranstaltungen wie damals die WM in Deutschland stattgefunden hat.

Es gab dabei nur sehr spezielle Ausnahmen weswegen man doch in der Probezeit Urlaub nehmen konnte. Dazu gehörte ein Umzug der aus beruflicher Veranlassung durchgeführt werden musste oder auch der Tod innerhalb der Familie, wobei dort nur direkte Verwandte wie Eltern, Geschwister und Kinder gezählt haben. Ging es um die Großeltern musste man sich individuell mit dem Arbeitgeber absprechen ob es möglich wäre, trotzdem eine Ausnahme zu bekommen.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


Sorae hat geschrieben:Die 10 Tage Urlaub waren doch noch sehr großzügig von deiner Firma, da man diese normal nur Anteilig an das laufende Jahr noch zugestehen muss und damit weniger gewesen wären.


Das kommt darauf an, wie viele Urlaubstage im ganzen Jahr gewährt werden. Wenn das 30 sind, dann sind 10 Tage ab September nicht großzügig, sondern ganz simpel ausgerechnet. Wenn man erst im September anfängt, ist man ja mehr oder wenigster gezwungen, in den 4 Monaten Probezeit auch Urlaub zu nehmen. Denn viele Betriebe drängen auch darauf, dass alle Urlaubstage genommen werden und eben nicht mit ins nächste Jahr geschleppt werden. Denn für diese Tage muss wieder eine Rückstellung gebildet werden, die viele gern vermeiden.

Ich habe es bisher nie schlimm gefunden, wenn meine Azubis während der Probezeit schon Urlaub genommen haben. Irgendwie muss der Urlaub ja weg kommen und Berufsschule ist ja auch meistens noch. So bleibt einfach oft nur die Möglichkeit, schon während der Probezeit wenigstens eine Woche mal Urlaub zu machen.

Meine letzten Azubi habe ich sogar schon nach zwei Wochen den ersten Urlaub gewährt. Einfach, weil es organisatorisch sonst nicht machbar gewesen wäre, dass er den Urlaub in dem Jahr überhaupt weg bekam.

Ob das gut aussieht oder nicht kann man so pauschal nicht sagen. Ich für mein Teil sage eigentlich schon beim Einstellungsgespräch, dass der anteilige Urlaub für das restliche Jahr bitte auch noch in dem Jahr zu nehmen ist. Von daher reagiere ich natürlich auch nicht blöd, wenn dann der Urlaub beantragt wird. Eigentlich sollte es eben schon im Vorfeld (von Seiten des Unternehmens) geklärt sein, welche Regelung nun in dem speziellen Betrieb getroffen wird. Und daran sollte man sich eben auch halten, wenn es nicht gerade um Ausnahmefälle wie ein Todesfall in der Familie gibt.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


ChaosXXX hat geschrieben:Das kommt darauf an, wie viele Urlaubstage im ganzen Jahr gewährt werden. Wenn das 30 sind, dann sind 10 Tage ab September nicht großzügig, sondern ganz simpel ausgerechnet. Wenn man erst im September anfängt, ist man ja mehr oder wenigster gezwungen, in den 4 Monaten Probezeit auch Urlaub zu nehmen.

Stimmt so nicht ganz deine Rechnung, da es sich dabei nur um drei Monate handelt und nicht um 12 Monate. Somit müssten entweder 40 Urlaubstage zur Verfügung stehen oder das ganze wurde wirklich großzügig aufgerundet. Denn selbst wenn es sich dabei um jemanden mit einem 30 Tage Urlaubsanspruch handelt, müsste die Firma für den Zeitraum ab September nur 7,5 Tage gewähren, quasi 1/4 von dem restlichen Jahresanspruch.

Die Betriebe können gerne darauf drängen das die Urlaubstage noch im alten Jahr genommen werden müssen, jedoch wenn das nicht möglich ist aufgrund der Probezeit, der Berufsschule oder auch betriebsbedingter Urlaubssperren dann lässt es sich nicht vermeiden. Das ganze ist soweit gesetzlich geregelt, dass der Resturlaub des alten Jahres dann bis Ende März genommen sein muss.

Deswegen kann man auch darauf argumentieren, fängt jemand im September an zu arbeiten mit 6 Monaten Probezeit dann läuft diese erst im März aus, wo auch die restlichen Urlaubstage genommen sein müssen da sie sonst verfallen. Somit wird es der Arbeitgeber demjenigen schon einräumen den Urlaub in dieser Zeit zu nehmen oder man einigt sich darauf, dass dieser zwar bis zum März beantragt sein muss aber erst später tatsächlich genommen wird, das ist dann je nach Betrieb unterschiedlich.

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» Sorae » Beiträge: 19435 » Talkpoints: 1,29 » Auszeichnung für 19000 Beiträge


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