An das Sparbuch der Kinder gehen?
Cid hat geschrieben:Was ich ganz und gar nicht gut finde, dass hier doch einige sind, die ohne Skrupel an die Sparbücher der Kinder gehen und sich das Sparguthaben einfach „ausleihen“. Der Wille ist zwar da, es zurückzuzahlen, aber immer klappt das nicht. Da es aber noch Geld ist, das ein Verwandter für die Kinder angelegt hat, finde ich das einfach unmöglich. Da ist es doch gut, wenn Paten darauf bestehen, dass die Sparbücher bis zu einem bestimmten Zeitpunkt gesperrt werden, damit wirklich nur die Kinder Nutznießer sind. Jeder kann einen Notfall haben. Aber auch dann muss das Geld der Kinder tabu sein.
Ich bin zum Glück noch nicht in dieser Lage gewesen, aber meine Schwester. Sie hat drei Kinder und ihr Mann ist arbeitslos geworden. Das Geld war so wenig, dass sie zusätzlich noch Hartz 4 beantragen musste. Das Amt verlangte alle Unterlagen und Konteneinsichten. Jedes Kind hatte ein Sparbuch. Auf dem Sparbuch des ältesten Kindes waren 4000 Euro drauf, auf dem Sparbuch des zweiten Kindes waren ca. 2500 Euro und auf dem Sparbuch des Kleinsten "nur" etwa 1000 Euro. Zusammen gezählt waren es 7500 Euro, die komplett angerechnet wurden. Das Amt meinte, wenn das Geld aufgebraucht ist und es müsste x Monate reichen, das haben sie genau berechnet, dann können sie erneut kommen und Hartz 4 beantragen.
Das eine Konto musste sogar gekündigt werden, weil es bis zum 18. Lebensjahr gesperrt war. Auch das hat das Amt verlangt. Meine Schwester und mein Schwager waren also gezwungen erst einmal die Sparbücher der Kinder zu verbrauchen und da sie immer noch sehr knapp bei Kasse sind, haben sie das auch noch nicht zurückzahlen können. Meiner Schwester hat ihr Herz geblutet. Aber es ging nicht anders. Das Amt hat drauf bestanden und von dem wenigen Arbeitslosengeld konnten sie nicht leben.
Ich denke mal, dass die Bank auch das einfach im Kopf hatte und dass eine weitere Verschuldung ja auch nicht gerade einfach ist wieder zurück zu zahlen. Ob das bei der Bank rechtens ist, weiß ich nicht. ich habe mich auch bei dem Amt gefragt, mit welchem Recht sie das verlangen. Aber es scheint ja rechtens zu sein.
@Supermami, ich bin davon ausgegangen, dass die Kinder von Nikky noch sehr jung sind und dementsprechend sich auf den Sparbüchern auch noch nicht so viel Geld angesammelt haben kann. Das Arbeitsamt hätte deshalb nicht die Auflösung der Sparbücher verlangen können.
Laut BSG, Kassel, steht jedem Kind ein Vermögensfreibetrag von 3.100 Euro zu. Dazu kommt noch ein Freibetrag von 750 Euro für das Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, das sind insgesamt schon 3.850 Euro. Diesen Betrag darf ein Kind auf dem Sparbuch haben, ohne dass verlangt werden kann, das Sparbuch aufzulösen. Ich denke, dass das Nikky so hin kam.
Den Fall deiner Schwester verstehe ich nicht ganz. Sie hat drei Kinder, wovon zwei mit dem Sparbuchguthaben unter der Grenze von 3.850 Euro liegen. Von dem Sparbuch des ältesten Kindes könnte demnach nur ein Betrag von 250 Euro angerechnet werden, mehr nicht. Warum die Sparbücher aufgelöst werden mussten, kann ich nicht sagen. Aber laut Urteilssprechung dürfte das nicht richtig sein.
Wenn hier einige User sich das Geld ihrer Kinder vom Sparbuch ausleihen, finde ich das nicht richtig, wie ich schrieb. Fragt man natürlich den Anleger des Geldes, ob er damit einverstanden ist, wenn man es sich ausleiht und später wieder einzahlt, wie Diamante es getan hatte, finde ich das korrekt. Sie war ja auch so fürsorglich und hat es wieder eingezahlt.
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