Zypries kontra Schäuble
Wie man Terror auch anders gegebenen kann zeigt gerade unsere Justizministerin Zypries.
Klare, einfache Maßnahmen, die helfen können, Terrorverdächtige eher zu entdekcne und besser zu bestrafen. All dies OHNE gleich den größtmöglichen Gau an die Wand zu malen und die Bevölkerung zu veränstigen.
Sie möchte die Anleitung und deren verbreitung zu Gewalttaten udn auch zur Vorbereitung von Gewalttaten unter Strafe stellen. Das gab es im bisherigen Recht noch nicht. Was nicht möglich ist, den Aufnethalt in Terrorcamps zu bestrafen. Sollte man dem dort erwischten, aber eine gezielte Planung nachweisen können, so kann dies nur bereits bestraft werden.
Ist wohl ein wenig schwierig, aber letztlich ist es durchaus gut vorstellbar, dass jemand, der solch ein Lager besucht auch etwas plant. Somit sollte einer Bestrafung als wenig im Wege stehen.
Ihr Gesetzesentwurf mag etwas verwaschen klingen, aber er beruht wenigstens auf den Grundlagen unserer Demokratie und verschafft den Ermittlungsbehörden nun eben auch die Möglichkeit, sobald eine Motivation oder vorbereitende Handlungen zum Ausführen von Anschlägen erknnbar sind, diese Personen der Justiz zugänglich zu machen und sie zu bestrafen.
Eine gelunge Initiative, ganz im Gegensatz zu all den anderen Ideen.
betty hat geschrieben:Ist wohl ein wenig schwierig, aber letztlich ist es durchaus gut vorstellbar, dass jemand, der solch ein Lager besucht auch etwas plant. Somit sollte einer Bestrafung als wenig im Wege stehen.
Doch gerade da liegt ja das Problem! Dem Gesetzesentwurf zufolge muss also das Terrorcamp besucht werden und gleichzeitig ein Terrorakt geplant werden. Das heißt also beispielsweise: Wenn jemand in ein Terrorcamp geht und erst in Deutschland mit der Planung beginnt, kann er nicht nach diesen neuen Paragraphen bestraft werden.
Doch wie will man jemandem nachweisen, wann und wo er die Planung begonnen hat? Auch wenn es vorstellbar ist, ist dies noch lange kein Beweis, sondern nur eine Vermutung. Und Vermutungen sind immer von gewissen, wenn auch geringen Zweifeln behaftet. Diesbezüglich heißt es ja so schön: "In dubio pro reo." - Im Zweifel für den Angeklagten.
Deshalb sehen viele Politiker diesen Gesetzesentwurf als einen Schritt in die richtige Richtung an, jedoch muss noch nachgebessert werden. Die reine Teilnahme an einem Terrorcamp und das Beschaffen von terroristischem Wissen müsse künftig unter Strafe gestellt werden.
Gruß,
yakumo
ich hab die Auslegung aber auch so verstanden, die Teilnahme ist zwar nicht strafbar, aber sobald er die Planung einer Tat beginnt kann dies als vorbereitende Maßnahme gelten, egal ob vor oder nach dem Aufnethalt damit begonnen wird.
Man mag es für extrem penibel halten, aber man kann ja davon ausgehen, sobald unseren Geheimdiensten jemand bekannt wird, der sich in einem solchen Lager ausbilden lässt, dann wird diese Person auch überwacht. Sollte es dann Anzeichen zur Vorbereitung einer Tat geben, dann kann zugegriffen werden.
Die Planung eines Terroranschlages ist sowieso schon strafbar - ich finde nichts besonderes daran, wenn jemand ein "Terrorcamp" besucht, solange da keine Taten folgen, wenn doch, kann das ebenfalls schon geahndet werden, also was solls.
Ob nun einer in den Urlaub fährt oder ins Terrorcamp ist doch seine Sache, auch wenn ein Terrorcamp schon bedenklicher ist. Aber ich halte auch KJG Lager für bedenklich und die werden auch nicht verboten .
was sind KJG-Lager? Katholische Jugend Gruppen? Eine andere Lösung hab ich nicht, sind es die vielleicht wirklich?
Ja, KJG ist die katholische Jugend - wenn ich so früher gehört habe mit was für einer Meinung da manch einer wiederkam - Tss. Aber darum geht es ja nicht .
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