Tippfehler als Reklamationsgrund?
Ich habe mir ein neues Buch gekauft, bin inzwischen auch durch, wurde aber während des Lesens zunehmend ärgerlicher. Mindestens alle zehn Seiten fanden sich Tippfehler, wie "n"s oder "r"s die am Wortende zu viel waren oder fehlten oder auch der berühmt Verdreher von "i" und "e" bei den Diphtongen "ie" und "ei". Hin und wieder fanden sich auch Wortdopplungen, fehlende Punkte am Satzende und noch weitere derartige Fehler. Ich bin ja sonst nicht so pingelig, dass ich mich wegen jedes Fehlers aufrege, aber eine deratige Häufung finde ich schon ein bischen unverschämt. Teilweise fanden sich sogar mehrere Fehler auf einer Seite. Da fragt man sich doch, ob das überhaupt Korrektur gelesen wurde bevor es in Druck ging.
Nun aber zu meiner Frage: Kann ich für ein Buch, dass ich bereits ganz gelesen habe(was man am geknickten Buchrücken unschwer erkennen kann, da es sich um ein Taschenbuch handelt) den Kaufpreis zurück, bzw. eine Preisminderung verlangen? Denn eigentlich sollte es sich ja bei einer solchen vor Fehlern strottenden Ausgabe um ein Mängelexemplar handeln, und die sind ja meist preisreduziert. Lohnt es sich damit in die Buchhandlung zu gehen und zu versuchen das Buch mit Hinweis auf die massive Fehlerquote zurück zu geben? Oder ist das aussichtslos und ich habe einfach Pech gehabt? Was würdet ihr an meiner Stelle machen, denn es handelt ich wie schon gesagt wirklich um einen krassen Fall, der mein Lesevergnügen beträchtlich gemindert hat.
Wie die Erfolgschancen stehen, kann ich dir nicht genau sagen. An deiner Stelle würde ich dies allerdings versuchen gehen. Zuerst in der Buchhandlung, in der das Buch erstanden wurde. Egal ob du ganz oder teilweise gelesen hast (ein geknickter Buchrücken heißt noch lange nicht, dass du durchgelesen hast). Ich würde es mit dem Hinweis auf die vielen Fehler zurückgeben. Evtl. mach Notizen, wo Fehler sind. So kannst du das besser belegen und brauchst nicht im Laden erst zu suchen. Dann findet man nämlich meist nichts oder nur schwer.
Will der Buchladen nichts reduzieren oder sogar zurücknehmen, würde ich mich beim Buchverlag beschweren. Die Chance steht dort zwar geringer, überhaupt eine Antwort zu bekommen, einen Versuch ist es allerdings immer wert.
Normalerweise werden Bücher schon mehrfach von Lektoren gegengelesen. Auch Software hilft dem Verlag dabei. Und der Schreiber kontrolliert sich ja auch selber mehrfach. Zumindest sollte es so sein. Ob ein Verlag so was aus Kostengründen vielleicht nicht macht, weiß man als Kunde leider erst beim Lesen.
Mängelexemplare sind eigentlich jene Bücher, bei denen der Fehler bei der Druckerei lag (von den Maschinen schlecht gegriffen und deswegen beschädigt, Seiten nicht richtig verklebt und ähnliches). Der Fehler in deinem Buch ist kein Druck-Fehler, sondern liegt der Fehler bereits beim Lektorat oder Verlag. Es ist also kein Mängelexemplar in diesem Sinne. Deswegen vermute ich auch, dass du beim Buchladen eher schlechte Chancen hast mit einer Preisminderung (aber probieren kannst du's natürlich ruhig).
Ich persönlich würde erstmal nachschauen, welcher Verlag es ist (ein großer oder ein kleiner?) und diesen in jedem Fall anschreiben. Auch wenn die Chancen auf eine Antwort je nach Verlagsgröße vielleicht nicht so hoch sind, der Fehler lag eben hier. Im Buchladen rumzupöbeln wäre wie wenn du die Verkäufer im Elektromarkt anmachst dass das Ladekabel für dein Handy nicht funktioniert - einfach eine Beschwerde an der falschen Stelle.
Ich habe schon davon gehört, dass Buchhändler Bücher umgetauscht haben, weil teilweise Seiten verkehrt herum eingebunden waren. Das ging dann wohl recht kulant und die Händler ihrerseits haben das schlecht leserliche Exemplar beim Verlag reklamiert.
Allerdings wird es wohl in Deinem Fall nicht so sein, dass ein anderes Exemplar des Werkes fehlerfrei ist, so dass man es einfach umtauschen könnte!? Trotzdem ist es zumindest überlegenswert zu den Buchhändler zu fragen, was der in einem solchen Fall rät. Aber ich würde mich eher gleich an den Verlag wenden, der hat diese Fehler ja schließlich zu verantworten.
Ich denke ich werde es tatsächlich mal mit einer Beschwerde beim Verlag probieren. Das Buch ist aus dem Blanvalet-Verlag und der ist ja nicht gerade klein, ich finde gerade dort dürften solche Dinge eigentlich nicht passieren und schon gar nicht in der Häufung. Mal sehen, ob es etwas bringt, ich bin da ja auch eher skeptisch.
Von rechtlicher Seite her, denke ich, dass hier keine Möglichkeit für einen Umtausch besteht, wenn der Buchhändler nicht kulanterweise das Buch zurücknimmt bzw. einen Teil zurückerstattet. Zudem muss man sich doch auch immer die Frage stellen, ob einem das die eigene Zeit wert ist, eine Reklamation anzustrengen. Denn auch bei teuren Büchern ist der Wert doch meist überschaubar und wenn man sich ansieht, was man mit dieser Zeit im eigenen Beruf z. Bsp.mit einer Überstunde erreichen kann, muss man sich die Frage stellen, ob die Reklamation lohnt, von einer Klage vor Gericht ganz zu Schweigen.
Aber als guter Kunde im Buchladen könnte es schon durchaus sein, dass der Buchhändler mal ein Auge zudrückt.
Einen Preisnachlass wirst du nicht bekommen, denn Bücher unterliegen der Preisbindung. Da kann der Buchhandel nichts dran machen. Preisnachlässe gibt es nur bei sogenannten Mängelexemplaren oder bei fremdsprachigen Büchern.
Allerdings kann die Buchhandlung das Buch zurücknehmen und dir das Geld erlassen. Ich denke, dass die Buchhandlung dies aus Kulanz machen wird. Nach der Rückgabe wird die Buchhandlung das Buch wieder zum Verlag zurückschicken und das Geld zurückerstattet bekommen.
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