GEZ Was darf sie was nicht

vom 17.09.2007, 19:20 Uhr

kruemelfrau hat geschrieben:
Subbotnik hat geschrieben:Wenn ich so einen lustigen Brief bekomme, geht es auch los - erst einmal anfragen woher sie meine Adresse haben - bisher habe ich darauf keine Antwort und keine Folgepost mehr bekommen, hm, Schade.


Ein guter Hinweis.
Das frage ich mich nämlich schon lange: Woher bekommen die denn die Adressen? Das Einwohnermeldeamt darf die doch nicht weiter geben, oder?
Liebe Grüße
von der kruemelfrau


Bei Internet- Gewinnspielen fülle ich die Formulare nie so ganz korrekt aus (wegen der Werbeanrufe). Meinen Vornamen erfinde ich immer mal wieder frei, den Nachnamen und die Straße ändere ich ganz leicht ab, so dass Gewinne aber per Post eben doch noch ankommen können... nicht nur Gewinne, auch jede Menge Post an die erfundenen Namen von der GEZ . Also holen die auch dort Adressen. :lol:

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» Deli » Beiträge: 918 » Talkpoints: 6,24 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Generell gibt es hier dutzende Möglichkeiten - die einfachste wäre das blaue Buch vom Heise Verlag, denn hier stehen fast alle Adressen, die das Einwohnermeldeamt auch hat, drin - ich hab sogar meine gefunden, obwohl ich extra auf dem Formular bei der Anmeldung angekreuzt habe, dass ich dies nicht wünsche.

Dieses "Blaue Buch" bekommt im Grunde jede Firma wenn sie will, wir haben damals dort immer Namen von Schuldnern und deren Adresse nachgeschlagen, also in der Firma in der ich mal teilweise gearbeitet habe - war dann immer der Schülerjob: "Such mir mal die Adressen von Mustermann, Max" usw. raus...

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ein dreister Fall war z.B. dass ein Autohändler für jedes seiner Autos auf dem Hof Gebüren bezahlen sollte...

Meinst du nun den Händler, dessen GEZ-Posse zuletzt so groß durch die Medien gegangen ist (oder dessen „Vorwarnung“)? Bei dem war ja noch das Schrägste, dass der vorher wohlweislich schon mal aus den angebotenen Autos die Radios ausgebaut hatte, nachdem er mitbekommen hatte, dass die GEZ einem anderen Händler deswegen schon mal so auf den Schlips getreten hatte. Trotzdem hat die GEZ bei ihm dann jetzt auch einen Riesenaufstand gemacht und das mit en ausgebauten Radios (was ja offensichtlich war) angezweifelt. Da sind dann wohl noch verschiedene GEZ-Mitarbeiter als potentielle Kunden getarnt, um zu sehen, ob da wirklich dauerhaft und generell bis zum Verkauf keine Radios enthalten sind.

Das Bekloppteste, was ich aber in letzter Zeit auch mitbekommen habe; dazu gabs vor ein paar Tagen irgendeinen Bericht in den Spätnachrichten: da hatte wohl jemand auf seiner Homepage oder irgendwo (ich weiß nicht mehr genau, wie es war) die „GEZ-Gebühren“ angeprangert. Daraufhin hat er einen Unterlassungsbescheid von der GEZ bekommen, die ihn aufforderten, diesen Begriff zu ersetzen bzw. nicht zu nennen, da es keine „GEZ-Gebühren“ gibt, diese hießen „Rundfunkgebühren“, und ihn vor Gericht schleifen wollten, wenn er den falschen Begriff so stehenlassen würde.

Doch die Einwohnermeldeämter leiten die Adressen an die GEZ weiter. Das ist aber auch so gedacht und absolut legal.

Ist das nicht sogar auch so, dass die GEZ die Einwohnermeldeämter ganz gut für diese Adressen bezahlt?

Naja ich hab auch schonmal vor einiger Zeit ein paar Briefe von der GEZ bekommen. Die wandern hier aber direkt in den nächsten Mülleimer ohne sie zu lesen, da ich ganz genau weiß, dass ich nicht zahlen muss. Aber die versuchen es halt immer wieder.

Wie sieht das eigentlich von Gesetzes wegen aus? Hier gibt’s doch ein paar Juristen. In den Briefen der GEZ wird ja immer auf die Auskunftpflicht hingewiesen bzw. gesagt, man muss das beigelegte Formular ausgefüllt zurückschicken; sonst würde man den gerichtlichen Weg quasi forcieren.

Können/dürfen die das so einfach, ist das schon mal gemacht worden? Denn ich denke ja, dass es bestimmt auch einige Menschen so machen, die GEZ-Post direkt zum Altpapier zu geben, aber ich habe noch nie gehört, dass die GEZ jemanden verklagt hat, weil er deren Fragebogen nicht ausgefüllt zurückgeschickt hat? Oder ist dieser Passus in deren Briefen eher mehr so ein weiterer Einschüchterungsversuch (aber wenn ja, wäre das doch auch wiederum illegal, oder?)?

Bei uns auf dem Land ist es aber inzwischen auch schon fast zum echten Problem geworden, dass die Großeltern oft noch mit in einem Haus leben und sich grad die Älteren häufig richtig Auskunftfreudig entpuppen, wenn da ein netter Mensch auf sie zukommt und sich höflich bei ihnen erkundigt, wie schön es doch sei, mit den jungen Leuten zusammenleben, wie viele Leute man denn daheim ist, wie viele Enkelkinder man dort hat, wie alt die denn schon sind und ob die denn schon arbeiten oder noch zur Schule gehen. Oder dass die sich nichts dabei denken, wenn sich jemand erkundigt, ob bei Einem daheim auch noch alle Geräte funktionieren, wo es doch in den letzten Tagen so ein schweres Gewitter gegeben hat.

Kommen euch die Gebühreneintreiber eigentlich auch wie so eine seltsame Spezies „Geheimagenten“ vor? Ich meine, ich wohne ja eher ländlich und auch in Süddeutschland habe ich auf einem minikleinen Dorf gelebt, eben immer so Gegenden, in denen jeder jeden kennt: nur die GEZ-Mitarbeiter kennt hier nie jemand.

Bekommen die immer Bereiche zugeteilt, die möglichst weit von ihrem Wohnsitz weg liegen, damit sie von ihren Nachbarn nicht gemobbt werden? Und kriegen die für ihr persönliches Umfeld dann eine Tarn-Beschäftigung wie Staubsaugervertreter verpasst? Ich habe nämlich auch noch nie von wem gehört, dass er persönlich wen kennt, der für die GEZ unterwegs ist?!

Gut, zugegebenermaßen gehen in unserer Gegend die Gebühreneintreiber wohl eh aus; zumindest stand letztens in unserer Tageszeitung eine große von der GEZ geschaltete Stellenanzeige, in der „engagierte Service-Mitarbeiter auf Provisionsbasis“ gesucht wurden. Ich hoffe ja, dass sich dafür nicht allzu viele Bewerber gefunden haben; nicht, dass es demnächst wieder mal eine richtige Schwemme gibt.

» Tanniani » Beiträge: 341 » Talkpoints: -0,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Habe mal eine allgemeine Frage, und zwar: Ich bin der Meinung bzw dachte es bis heute so, dass die öffentlich rechtlichen Sender für die halt auch die GEZ-Gebühren sind dadurch finanziert werden sollen und im Gegenzug wird u.a. garantiert das es keine Werbeeinblendungen oder so was gibt? Ist dem nicht so?

Deshalb wunderte ich mich heute als plötzlich eine Werbung einer Versicherung eingeblendet wurde und naja ich finde es dreist das man soviel zahlen muss dann nopch behauptet wird es sei kein Geld da und dann strahlen die auch noch Werbung aus.

2. Inwiefern ist das ganze Transparent und inwiefern kann man nachvollziehen das das ganze Geld wirklich in die Sender investiert wird?

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» Sunbeam » Beiträge: 204 » Talkpoints: 0,06 » Auszeichnung für 100 Beiträge



und im Gegenzug wird u.a. garantiert das es keine Werbeeinblendungen oder sowas gibt?
Ist dem nicht so?
Deshalb wunderte ich mich heute als plötzlich eine Werbung einer Versicherung eingeblendet wurde


Nein, da darf Werbung gezeigt werden, aber die Öffentlich-Rechtlichen haben da wohl zeitliche Vorgaben (abhängig von Uhrzeit und wohl auch von der Dauer der Sendung) einzuhalten und dürfen auch nur ein bestimmtes Maximum an Werbung zeigen.

Also ich meine, ab 17 Uhr darf zwischen den Sendungen Werbungen gezeigt werden (also z.B. bei der ARD zwischen "Verbotene Liebe" und Marienhof") und ab 19 Uhr :?: (ich kenne die Zeiten nicht genau, aber bei "Das Quiz" gibts das jedenfalls auch schon) darf während der Sendungen, die dann anfangen auch zwischendrin Werbung gezeigt/eingeblendet werden, und im späteren Abendprogramm ab 20 Uhr ist Werbung meines Wissens nach dann wieder tabu.

Sonst ist da nur Sponsoring ("Dieser Film wird Ihnen präsentiert von Soundso") erlaubt.

» Tanniani » Beiträge: 341 » Talkpoints: -0,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Was Du wegen der Seite meintest, das war keine kleine Homepage, sondern akademie.de, siehe hier 5000 Euro Strafe bei Verwendung des Begriffs 'GEZ-Gebühr', eine Seite für das Handwerk die auch recht groß ist und sich auch ein paar Redakteure und einen Anwalt leisten kann.

Desweiteren: Ja die GEZ darf Dich auf Deine Auskunftpflicht hinweisen und dass Dir bei Falschaussage oder unterlassener Aussage rechtliche Schritte drohen können, so wie Dich ein Polizei oder Richter auch auf Deine Rechte bei einer Aussage hinweisen darf. Nur verschickt die GEZ die Briefe immer per Einschreiben und hat sie einen Nachweis, dass Du sie bekommen hast? Eben nicht, und daher wird auch kaum ein Verfahren angestrengt, da das eine oder andere, also Einschreiben oder Verfahren, meist viel zu teuer ist.

Außerdem ist die Auskunftpflicht in § 23 BStatG (Bundesstatistikgesetz) geregelt und dort ist auch das angedrohte Bußgeld definiert, siehe hier § 23 Bußgeldvorschrift, aber da heisst es bis zu 5000 €, also im äußersten Extremfall. Die GEZ gehört da meines Erachtens nicht dazu, da wird denke ich, wenn überhaupt, ein sehr viel niedrigeres Bußgeld fällig

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


eine sehr interessante Seite zu dem Thema GEZ findet ihr hier:

http://www.gez-abschaffen.de/

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Wann kann die GEZ denn beweisen, dass du einen Fernseher hast? Wäre es nicht möglich, diesen auf voller Lautstärke laufen zu lassen und währenddessen an der Tür zu bedauern, man habe leider keinen Fernseher? Also dass nur die "Tonaufnahme eines TV-Gerätes" als Nachweis gilt, bezweifle ich.

» fsm » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,01 »


Es gibt ja ein paar Anzeichen dafür, dass man doch einen Fernseher oder Radiogerät betreibt:
- Flimmern des Fernsehbildes bzw. das typische Fernsehlicht.
- Der freundliche Herr steht vor der Tür und im Radio kommt eine aktuelle Verkehrsdurchsage oder typisches Radio Gequatsche -> Du hörst also öffentlich-rechtliches Fernsehen und die Ausrede: Ist nur meine CD, die ich auf dem PC abspiele, der nicht ans Internet angebunden ist, ist dann schnell passé oder wenn er aktuelle Fernsehsendungen wahrnimmt.

Und man kann bei einem Verdacht oder schweren Verdacht auch nicht ewig die GEZ betrügen, denn die darf, bzw. deren Mitarbeiter, auch mit einem richterlichen Beschluss deine Wohnung betreten oder auch ohne mit einem Polizeibeamten, wenn Gefahr in Verzug (praktisch immer dann wenn die Haustür offen ist), besteht.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Mal zum Thema die GEZ bekommt schnell nen richterlichen Beschluss. Die GEZ kann allenfalls Straffanzeige stellen dabei ist sie jedoch in der Beweispflicht das du "schwarzsiehst".

Daher werden vorher Besuche der GEZ an der Tagesordnung sein noch dazu kommen Verhöre an der Haustür Fangfragen und viel mehr. Erst muss sich der Verdacht für die GEZ extrem bestätigen, bevor sie überhaupt einen Richterlichen Beschluss erlangen können. Der zuständige Richter schaut sich dann auch die Beweisführung der GEZ genau an. Und glaubt mir es dauert lange bis man so einen richterlichen Beschluss bekommt.

» missmouse » Beiträge: 435 » Talkpoints: -3,87 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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