Fahrzeugschein im Auto - Darf man das?
Person A hat ein Auto, welches auch von seiner Lebensgefährtin B gefahren wird. A und B haben daher den Fahrzeugschein grundsätzlich im Auto liegen, damit sie keine Probleme bekommen, sollten sie mal angehalten werden.
A hat nun davon gelesen, dass dies aber als Fahrlässig eingestuft werden würde, falls das Auto mal geklaut werden würde. A ging immer davon aus, dass es mit dem Fahrzeugschein keine Probleme geben würde, sondern nur mit dem Brief.
Der Versicherungsschutz erlischt auf jeden Fall, da diese Aufbewahrung im Auto grob fahrlässig ist - auch wenn es viele Leute aus dem selben Grund wie das Paar A und B halten.
Gerade als Ehepaar oder in einer Lebensgemeinschaft wo man sich das Auto teilt, wohnt man im Normalfall auch zusammen - es wäre empfehlenswerter den Schein immer in der Wohnung aufzubewahren und erst bei Fahrtantritt jedes Mal mitzunehmen.
Mit dem Schein fällt das Verkaufen des Autos zwar nicht unbedingt so leicht wie mit dem Brief (dann kann man es sofort verkaufen), doch der Schein reicht aus um eine normale Polizeikontrolle zu bestehen oder zum Beispiel den Wagen außer Landes zu schaffen und dort dann an den Mann zu bringen.
Hallo!
A handelt fahrlässig bzw. sogar grob fahrlässig und die Versicherung von A wird da auch Schwierigkeiten machen. Denn wenn A das Fahrzeug gestohlen wird, dann muss sie mit dem Schein zur Polizei und eine Anzeige machen. Auch die Versicherung verlangt den Schein zu Einsicht und wegen den Daten. Dabei ist es unwichtig, ob man den Brief bei der Bank oder zu Hause hat. Der Schein ist dabei wichtig.
Es kann ja auch sein, dass A das Auto verliehen hat und es über die Grenze geschmuggelt wird. Und um den Versicherungsbetrug auszuschliessen muss man den Fahrzeugschein immer am Mann haben.
Dies lernt man aber schon in der Fahrschule. Es war sogar eine Frage in meiner Prüfung. In der Fahrschule wurde auch gesagt, dass A in einem solchen Fall eine Mitschuld am Diebstahl trägt und die Versicherung es sogar als grob fahrlässig ansehen kann und je nach Sachlage sogar keinen Cent bezahlen braucht, weil diese grobe Fahlässigkeit dazu führt, dass soe ein Auto schnell über eine Grenze gefahren werden kann.
Hallo!
Man kann den Schein natürlich im Prinzip aufbewahren, wo man will, muss dann aber hinterher mit den entsprechenden Konsequenzen rechnen. Vergleichbar ist das damit, dass man seine Pin auf die EC-Karte schreibt.
Aber es gibt doch eine ganz einfache Lösung: B soll sich den Schein einfach kopieren und nimmt eben nur die Kopie mit. Kenne jedenfalls viele die das so handhaben, allerdings eher aus Angst vor Verlust und der Tatsache, dass der Schein zu Hause besser aufgehoben ist.
LG!
pepsi-light hat geschrieben: Aber es gibt doch eine ganz einfache Lösung: B soll sich den Schein einfach kopieren und nimmt eben nur die Kopie mit. Kenne jedenfalls viele die das so handhaben, allerdings eher aus Angst vor Verlust und der Tatsache, dass der Schein zu Hause besser aufgehoben ist.
Hallo!
Eine Kopie reicht nicht, wenn du angehalten wirst und eine allgemeine Verkehrskontrolle ist. Das weiß ich aus eigener Erfahrung. Ich teile mir das auto mit meinem Mann und damit jeder einen Fahrzeugschein in der Tasche hatte, haben wir beim Straßenverkehrsamt nachgefragt und die sagten uns, dass es nicht rechtens ist und das es nicht gilt. Aber wir haben es trotzdem versucht, weil mein mann den Schein immer in der Tasche hat und wir auch schon mal vergessen ihn dann in meine Tsche zu tun, wenn ich den Wagen brauche.
Und wie der Teufel so will wurde ich angehalten. Das ist noch gar nicht so lange her. Ich musste 10 Euro zahlen, weil ich den Schein nicht mithatte. Auch ein Widerspruch war zwecklos. Der wurde abgewiesen. Man ist verpflichtet den Fahrzeugschein als Orginal mitzuführen.
Ich finde es blöd, dass es keinen 2. Schein für Partner gibt, wenn das Auto ein Familienfahrzeug ist. Es kann ja ein Fahrzeugschein sein, auf dem ein Stempfel ist "Partnerfahrzeugschein" oder so. Aber das gibt es leider auch nicht.
Diamante hat geschrieben:Ich finde es blöd, dass es keinen 2. Schein für Partner gibt, wenn das Auto ein Familienfahrzeug ist. Es kann ja ein Fahrzeugschein sein, auf dem ein Stempfel ist "Partnerfahrzeugschein" oder so. Aber das gibt es leider auch nicht.
Und das ist auch gut so, denn sobald man anfangen würde, auch wenn es nur auf legalem Wege wäre, die Fahrzeugscheine zu verfielfältigen (und damit die Norm verwässen würde), wären betrug und Kopie Tür und Tore geöffnet, was dann kaum einer mehr überwachen könnte.
So wird dann vom Bürger mal etwas Eigeninitiative gefordert, was aus meiner Sicht nicht zuviel verlangt ist, denn das man einfach den Fahrzeugschein da hin legt, wo man auch den Schlüssel hinlegt, spart man sich einen Griff und hat sofort alles parat (oder wird der Autoschlüssel auch im Auto gelassen ).
Entertainment hat geschrieben:So wird dann vom Bürger mal etwas Eigeninitiative gefordert, was aus meiner Sicht nicht zuviel verlangt ist, denn das man einfach den Fahrzeugschein da hin legt, wo man auch den Schlüssel hinlegt, spart man sich einen Griff und hat sofort alles parat (oder wird der Autoschlüssel auch im Auto gelassen ).
So kenne ich das auch von Bekannten, diese haben sich eine etwas größere Schüsseltasche gekauft, in die eben der Fahrzeugschein und das Protokoll der AU passen. So hat man die Fahrzeugschlüssel mitsamt der Papiere im Griff und ist so auch gegen Verlust recht gut geschützt.
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