Aufbewahrungspflicht von Dokumenten
Wer kennt das nicht, man hat einen Stapel von Dokumenten und weiß gar nicht wie lange man diese überhaupt aufheben muss. Oder man sammelt alles jahrelang in Ordnern, die irgendwann überquellen und könnte eigentlich die Hälfte davon entsorgen. Aber welche Dokumente muss oder sollte man wie lange aufheben?
Kassenbons von Gegenständen und Geräten mit Garantie
- Die gesetzliche Gewährleistungspflicht beträgt zwei Jahre und so lange sollte man die Kassenbons auch auf jeden Fall aufbewahren. Wurde ein Gerät in dieser Zeit repariert, dann verlängert sich die Gewährleistungszeit um die Reparaturzeit, daher dann den Kassenbon länger aufbewahren.
- Wurde eine längere Gewährleistungszeit, wie die gesetzlich bestimmte zeit von zwei Jahren, gewährt, dann muss man den Kassenbon länger aufheben.
- Bei Möbeln wird oft eine längere Gewährleistungszeit gegeben, diese sollte man eventuell schon beim Kauf erfragen und dann auf dem Kassenbon notieren, so dass man weiß, wann man den Kassenbon entsorgen kann.
- Wichtiger Hinweis: Von Kassenbons die auf Thermopapier gedruckt sind immer eine Kopie machen, da die Kassenbons nach etwa zwei bis drei Monaten verblassen und man dann keinen Nachweis mehr hat (der Garantieanspruch verfällt!)
- Zweiter Hinweis: Wer etwas bei Aldi, Lidl oder sonstigem Discounter kauft, sollte sich zwar auch eine Kopie des Kassenbons machen, allerdings ist es oft (nicht immer!!) so, das die Geräte im Werbezeitraum eine bestimmte Nummer haben, anhand man feststellen kann, wann das Gerät verkauft wurde.
Kontoauszüge
- Die Verjährungspflicht für Alltagsgeschäfte beträgt drei Jahre, so lange sollte man auch Kontoauszüge aufheben. Nach dieser Zeit kann man sie entsorgen, da man ältere Zahlungen nicht mehr nachweisen muss. Notfalls kann man sich die Kontoauszüge bei der Bank auch gegen eine Gebühr neu zustellen oder ausdrucken lassen.
Dokumente die die Rente betreffen
- Diese müssen ein Leben lang aufbewahrt werden, da man so die Rentenansprüche lückenlos beweisen kann.
Dokumente von Schule, Universität und Arbeitszeugnisse
- Diese müssen ein Leben lang aufbewahrt werden.
Policen von Versicherungen
- Müssen so lange aufbewahrt werden, wie die Versicherung aktiv ist.
- Wer eine neue Versicherung abschließt, sollte die Dokumente der alten Versicherung noch so lange aufbewahren, bis die neue Versicherung aktiv ist.
Mietvertrag
- Den aktuellen Mietvertrag muss man aufbewahren, da hier die aktuellen Vereinbarungen drin stehen.
- Mietverträge von alten Wohnungen kann man nach etwa ein bis zwei Jahren entsorgen.
Rechnungen von Handwerkern
- Wenn es um die Renovierung einer alten Wohnung geht, dann sollte man diese noch etwa ein Jahr aufheben, damit man Reparaturarbeiten nachweisen kann.
- Wenn man Garantie auf eine Reparaturarbeit hat, dann sollte man den Beleg so lange aufbewahren, bis die Garantiezeit vorbei ist.
Steuerbescheid
- Als Privatperson ist man nicht verpflichtet den Steuerbescheid aufzubewahren. Wenn es sich allerdings um einen vorläufigen Steuerbescheid handelt, sollte man diesen, bis zum Erhalt des richtigen Steuerbescheides, aufbewahren.
- Von Rechnungen, die man bei Finanzamt einreicht, sollte man sich allerdings eine Kopie machen und diese so lange verwahren, bis man den Steuerbescheid in der Hand hält.
Testament
- Dies muss selbstverständlich bis zum Tode aufbewahrt werden. Dies sollte man in einem Bankschließfach aufbewahren.
Gespeicherte Dokumente
- Diese sollte man mindestens in doppelter Ausführung haben, denn eine Festplatte ist kein sicherer Aufbewahrungsort.
Private Dokumente hebe ich mir eigentlich auch auf, aber ich beschränke dies wirklich nur auf das allernötigste Mindestmaß. Früher habe ich mir auch mal fast jeden Kassenbon eingescannt, aber gebraucht habe ich diese noch nie und deswegen schmeiße ich diese jetzt auch immer weg, wenn es sich nicht gerade um einen hochpreisigen Artikel handelt. Ansonsten habe ich das meiste von dem aufgezählten bestimmt auch noch aufgehoben, nur ein Testament habe ich nicht in meiner Sammlung.
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