Urlaub für Arbeitslose

vom 24.04.2009, 12:56 Uhr

Auch wenn ein Arbeitsloser ja mehr Freizeit hat, als ein Arbeitnehmer, so steht auch diesem ein Jahresurlaub zu. Hierbei handelt es sich um die vom Gesetz festgelegte Mindesturlaubstage.

Der Arbeitslose darf aber nicht einfach so in Urlaub fahren, sondern muss seinen Urlaub vorher mit der Agentur für Arbeit absprechen. Falls Termine oder ähnliches für diese Zeit anstehen, so kann der Arbeitslose nicht in Urlaub fahren. Wenn man für ein oder zwei Tage weg fährt, so sollte man auch dies mitteilen, falls mal etwas in der Post ist und man sich sofort melden soll. Zwar notieren sich die meisten diese Tage, aber werden dann nicht als Urlaubstage gerechnet.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Oh doch! Diese Tage werden angerechnet. Ich habs selber erlebt. Allerdings gehe ich davon aus, dass wie bei allem was Ämter betrifft, auch hier wieder regionale bzw. sachbearbeitermässige Unterschiede gemacht werden.

Im Übrigen darf das Amt keinen Urlaub verwehren, nichtmal wenn man mehr als die 3 wochen in Urlaub will. Denn wenn daheim jemand den Briefkasten leert und bei wichtiger Post Bescheid geben kann, darf man jederzeit in Urlaub. Ebenso muss ein Termin schon extrem wichtig sein - z.b. ein normaler Beratungstermin, bei dem der Bearbeiter nur sehen will, wie man sich um Arbeit bemüht oder den "beruflichen Weitergang" besprechen will, kann man getrost Urlaub machen. Solche Termine sind verschiebbar. Anders z.b. Termine für eine Fortbildung oder Kurs. Aber bei so etwas hat auch ein Arbeiter nicht einfach Urlaub. :wink:

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo

Also ich kann auch bestätigen, das diese Tage als Urlaub angerechnet werden. Bei mir ist meine Arbeitslosigkeit schon ein paar Jahre her und ich musste wegen eines Todesfalls in der Familie für 4 Tage von zuhause weg. Da ich wusste, das ich die nächsten Tage aber Post vom Amt erhalten sollte, hatte ich denen telefonisch bescheid gegeben. Die haben mir dann 3 Tage als Urlaub notiert. 1 Tag habe ich so bekommen, da es ja im Berufsleben auch sog. Sonderurlaubstage gibt. Also ich hätte, wenn ich nicht einen wichtigen Brief erwartet hätte, nicht bescheid gegeben, denn so wurde mein Urlaub ja gekürzt, obwohl ich gar nicht im Urlaub war.

Die vom Amt haben mir damals mitgesagt, wenn ich mal 3 oder 4 Wochen am Stück wegfahren würde, könnte es sogar sein, das ich für den Monat weniger Geld bekommen würde. Das fand ich persönlich etwas unfair, denn Arbeiter bekommen ja auch ihren Lohn weiter, wenn sie Urlaub haben.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mandylein hat geschrieben:Oh doch! Diese Tage werden angerechnet. Ich habs selber erlebt. Allerdings gehe ich davon aus, dass wie bei allem was Ämter betrifft, auch hier wieder regionale bzw. sachbearbeitermässige Unterschiede gemacht werden.

Als ich durch meinen Umzug damals Arbeitslos war konnte ich öfter mal einen oder zwei Tage weg sein ohne Urlaub dafür angerechnet zu bekommen. Ich hatte es trotzdem lieber gemeldet, nicht das irgendein Aufstand gemacht wird.

Das mit drei Wochen oder länger wüsste ich nicht ob das geht oder nicht, da ich das nicht benötigt habe, da ich nicht lang genug zu Hause war um so lange in Urlaub zu fahren.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



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