5 Wochen Besuch in Mietwohnung

vom 23.04.2009, 20:31 Uhr

Hallo!

Mieter A bekommt für 5 Wochen Besuch von den Eltern in seiner Mietwohnung. Die Eltern werden die ganzen Wochen in der Wohnung von A verbringen. Muss A dem Vermieter B Bescheid geben oder darf A die Eltern auch ohne Genehmigung bei sich wohnen lassen. Muss A für die Zeit mehr Nebenkosten zahlen oder gilt das bei Gästen nicht?

Wie lange dürfte A seine Eltern beherbergen ohne sie dem Vermieter B zu melden und ohne Schwierigkeiten zu bekommen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo!

Wie genau die rechtliche Lage ist, kann ich dir auch nicht sagen. Aber ich würde auf Nummer sicher gehen und dem Vermieter gleich Bescheid sagen. Da wir eigentlich ein gutes Verhältnis zu unserem Vermieter haben, würde ich ihm sagen, dass wir über einen bestimmten Zeitraum Besuch bekommen und ihn fragen, wie es dann mit den Nebenkosten aussieht. So bist du doch eigentlich auf der sicheren Seite und verärgerst deinen Vermieter nicht.

Ansonsten könntest du mal bei einem Anwalt fragen, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat. Eine Auskunft am Telefon kostet, meines Wissen nach, nichts.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge


Hallo Diamante,

also da ich damals auch mal eine zeitlang alleinerziehende Mutti war, kann ich dir sagen, das ein Besuch bis zu 6 Wochen ohne irgendwelche Ankündigungen oder einer vorherigen Absprache bleiben können. Erst nach den 6 Wochen gilt es dann nicht mehr als Besuch. Wenn man aber dazwischen eine nacht woanders wäre, würden die 6 Wochen wieder erneut beginnen. Also 6 Wochen Besuch, ein oder zwei Nächte woanders schlafen und dann wären wieder 6 Wochen erlaubt.

Ich würde aber aus Freundlichkeit dem Vermieter oder auch den Nachbarn, falls vorhanden, kurz Bescheid geben damit sie sich nicht wundern.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Die genaue rechtliche Lage beschreibt keinen fixen Zeitraum. Es darf nur nicht als "Daueraufnahme" gelten. Sprich, wenn der Lebensgefährte zwar eine eigene Wohnung hat, sich aber zu 90% der Zeit bei seinem Partner aufhält, könnte das eine Daueraufnahme sein. (Nein, dieser Begriff wird nicht weiter definiert sondern muss im Zweifelsfall einzeln entschieden werden). Ich vermute aber, dass As Eltern eher selten (vor allem über einen solchen Zeitraum) zu besuch sind, oder? Nachzulesen übrigens auch hier

Eine kurze Mitteilung an den Vermieter mag nicht verkehrt sein, prinzipiell spricht meiner Meinung nach aber nichts gegen den Besuch - vor allem, da ja von vorneherein auch ein Ende festgesetzt ist und es sich nicht um derzeit obdachlose Leute handelt, die aus Not dort einziehen oder ähnliches.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Wenn die Eltern von A für fünf Wochen bleiben wollen, können sie das machen bis zu insgesamt sechs Wochen, so wie ich das kenne und der Vermieter es gestatten muss. Nebenkosten müssen erst danach gezahlt werden. Auch andere Mieter können dagegen nichts machen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Wie schon die anderen User schrieben darf der Vermieter A deswegen keinen Ärger bereiten. Wenn es ein Mehrfamilienhaus ist sollte aber A vorsorgen. Denn es kann durchaus sein, dass Nachbarn dem Vermieter etwas mitteilen und dabei denken, dass die Eltern dauerhaft dort eingezogen sind. Um sich also vorher abzusichern, sollte A das Gespräch mit dem Vermieter suchen und selbst mitteilen, dass seine Eltern ein paar Wochen zu Gast sind.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Hier ist eine recht aufschlussreiche Seite zu dem Thema. Eine klare Regelung diesbezüglich scheint es zwar nicht zu geben, aber laut einem Gerichtsurteil sind bis zu 3 Monate die absolute Höchstgrenze für einen "Dauerbesuch".

Für nahe Angehörige, wie die eigenen Eltern, gilt angeblich sogar eine Ausnahme. Diese dürften sogar ganz einziehen oder uneingeschränkt lange zu Besuch bleiben, ohne dass der Vermieter dem zustimmen muss. Das gilt allerdings nur, wenn die Wohnung dadurch nicht überbelegt wäre.

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» Jessy_86 » Beiträge: 5456 » Talkpoints: 0,18 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



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