Neue Zimmertüren - Schäden an Tapete

vom 22.04.2009, 21:27 Uhr

Hallo!

Vermieter A hat in seinen Wohnungen überall neue Türen und Türrahmen eingesetzt, weil diese stark renovierungsbedürftig waren. Nach Einsetzen der Türen und dem Rahmen sind aber die Tapeten rund um dem Rahmen beschädigt. Mieter B hat kurz vor dem Instantsetzen der Türen erst das Wohnzimmer und das Schlafzimmer renoviert und sieht nicht ein, dass er wieder auf seine Kosten renovieren muss.

Alle Mieter in dem Haus sind mit der Regelung von A einverstanden und renovieren die Wände selber. Mieter A allerdings ist zu B hingegangen und wollte Schadensersatz haben, damit er die Zimmer wieder instantsetzen kann. Mieter A allerdings meint, dass das Tapezieren und streichen der Wohnräume Sache des Mieters ist und sträubt sich die Tapete und die Farbe zu zahlen. Vor allem war es eine selbstgemischte Farbe, von der nichts mehr übrig ist. So müssten die kompletten Zimmer neu gestrichen werden und rund um die Türen neue Rauhfaser geklebt werden.

Mieter B wußte zum Zeitpunkt der Zimmerrenovierung nichts von dem Vorhaben des Vermieters A, die Türen auszutauschen.

Kann B von A verlangen, dass er neue Farbe und Tapete und auch den Arbeitslohn bezahlt, der dafür notwendig ist, die kompletten Zimmer wieder neu zu renovieren?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, dass die durch die neuen Türen und Türrahmen entstandenen Schäden von dem Vermieter ausgebessert werden müssen. Es ist natürlich ein Vorteil, neue und bessere Türen bekommen zu haben, aber das heißt nicht, dass die entstandenen Schäden einfach den Mietern angelastet werden dürfen. Unglücklich ist natürlich, dass sich nicht alle Mieter einig sind und Schäden selbst beheben wollen zu ihren Lasten. Fragt sich, ob Mieter B bereit ist, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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