Antrag arbeitslos - Fristen

vom 22.04.2009, 21:24 Uhr

Mir ist gerade von meinem Chef die Kündigung überreicht worden, das ist auch nicht weiter schlimm denn der Laden hing mir eh zum Hals raus.

Nun geht es nur darum wann ich die Antrag auf das ALG abgeben muss, denn wer arbeitslos wird der müsste das doch innerhalb einer bestimmten Frist abgeben, oder kann ich mir damit noch ein bisschen Zeit lassen, wer kann mir das denn bitte genauer sagen?

» Grenadi » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,00 »



Das ist richtig. Du musst dich innerhalb der angegebenen Frist beim Arbeitsamt melden. Die gesetzliche Pflicht, dich arbeitssuchend zu melden besteht spätestens drei Monate, bevor dein Arbeitsverhältnis beendet ist. Liegen keine drei Monate zwischen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Kenntnis dessen, muss die Meldung an das Arbeitsamt nach Kenntnis innerhalb von drei Tagen erfolgen, das heißt persönlich hingehen. Ist es nicht möglich, diese Frist persönlich wahrzunehmen, kann die Meldung online oder telefonisch erfolgen. Die persönliche Arbeitsuchendmeldung muss nach Termin nachgeholt werden. Solltest du die Frist nicht einhalten, kann dir eine Sperre von einer Woche aufgebrummt werden.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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