Wann Winterreifen Wechsel?
Da gab es vor zwei Jahren oder vor einem jahr ein Urteil dazu. ich weiß du studierst Jura und bist deswegen darüber bestens im bilde, daher solltest du es ja wissen.
Nur unterlasse deine Unterstellungen das ich dumm wäre, denn das sagst du mit deinem Sprichwort aus, denn ich empfinde es als eine Frechheit von dir, über jemanden zu urteilen, den du nicht kennst.
Ja und als Jurastudent, weiß ich auch, dass zu einem Urteil ein Aktenzeichen existiert und wenn ein Gericht sonst wo etwas entscheidet, muss das kein Präzedenzfall darstellen und kann in der Berufung locker durchfallen.
Ich empfinde es als eine Frechheit mir etwas zu unterstellen was ich nicht gesagt oder geschrieben habe. Wenn Du das Zitat auf Dich beziehst, ist das nicht mein Problem. Das Zitat von Ford soll erklärt ausdrücken, dass jeder Geschäftsmann, wie der Betreiber eines Autohauses, natürlich versucht seine Ware loszuwerden - sprich: Wenn man als Kunde anruft und fragt, ob Winterreifen nötig sind, sagt er natürlich aus kaufmännischem Eigeninteresse ja. Wenn ich zugelassener Anwalt wäre, würde ich auch jeden Mandanten eine Beratung oder ggf. Prozess empfehlen, ich verdiene ja so oder so dran, egal ob er Recht hat oder nicht.
Du möchtest mich im Moment als dumm hin stellen, denn du hast eindeutig mir geantwortet und das Zitat gebracht. aber du hast immer recht, konnte man in vielen beiträgen feststellen, daher lohnt sich eine Diskussion mit dir eindeutig nicht.
Nur noch zur Info, wenn du im Winter ohne Winterreifen fährst, dann kann dir ein Bußgeld drohen und wenn es zu einem Unfall kommt, dann wird dir die Versicherung im Normalfall nichts bezahlen, da du grob fahrlässig gehandelt hast.
Und wenn ich meine, ich müsste im September meine Winterreifen aufziehen, dann ist das ganz alleine meine Entscheidung und muss von dir nicht belächelt werden, da ich weiß, das es vor zwei Jahren im September geschneit hat.
Das liegt vielleicht daran, dass ich wenigstens Argumente für meine "Rechthaberei" bringen kann. Das Zitat habe ich sogar noch erklärt.
Das mit der Versicherung stimmt nicht, siehe Link und Erklärung für Linkfaule. Die grobe Fahrlässigkeit kommt nur im Ausnahmefall zum tragen, deswegen schreibe ich das auch, nicht wegen Dir, sondern wegen anderer, die solche falschen Aussagen dann beim Lesen für bare Münze halten. Was Du machst oder nicht machst, ist mir egal, jeder ist sich verantwortlich.
Das mit dem Bußgeld stimmt ebenfalls nicht, es kann ein Verwarngeld von 20 Euro erhoben werden, das Bußgeld von 40 Euro wird nur dann fällig, wenn das Fahrzeug den Verkehr behindert. Zudem ist diese Regelung grad in der Diskussion unter Juristen und auch hier: Die Haftpflicht muss zahlen, die Kaskoversicherung kann die Zahlung für Schäden am eigenen Fahrzeug oder der eigenen Person verweigern, was jedoch eine Ausnahme darstellt und de facto kaum praktiziert wird.
betty hat geschrieben:Winterreifen machen auch Sinn, wenn es kälter als 7 Grad ist, auch wenn kein Schnee liegt. Die weichere Gummimischung im vergleich zu Sommerreifen sorgt dann für bessere Bremswege und auch besseren Grip auf der Fahrbahn.
Das war eine Mär, welche die Reifenhersteller in die Köpfe gehämmert haben um ihre Reifen besser zu verkaufen. Der ADAC hat letztes Jahr den test gemacht, bei nicht mit Schnee bedeckter Fahrbahn, bringen es die Winterreifen erst bei Graden im negativen Bereich
Ab 7 Grad ändert sich das Zusammenspiel zwischen reifen und Untergrund aber ein wenig kann man es ja auch am Wetter sehen.Die Frage ist wann mach ich wieder Sommerreifen drauf denn manchmal kommt der Winter ja im späten Frühjahr wieder zurück.
Hab meine jetzt seit 3 Wochen drauf. Leider hab ich im letzten Jahr (oder schon vor zwei Jahren, ich weiß es gerade gar nicht mehr) ein böses Erlebnis, als recht früh und unerwartet morgens Schnee lag, ich aber über Nacht bei meinem Freund geschlafen habe, im Wetterdienst nichts von Schnee und Eis die Rede war und ich auf ein Seminar musste ungefähr 30 Kilometer weit. Und er natürlich keinen Bahnhof in der Nähe bzw. ich einfach schon viel zu spät dran als ich die Schneemassen gesehen hatte.
Und ich hatte keine Winterreifen zu dem Zeitpunkt weil es noch so früh war. Das war echt die reinste Qual bis ich angekommen bin endlich und auf der Strecke wäre ich mehrmals schier gestorben. Deshalb mach ich seither immer lieber viel zu früh drauf als viel zu spät und wollte allgemein nur auch nochmal erwähnen, dass niemand 'dumm' ist, nur weil er seine Winterreifen schon im September aufzieht. Der ist vielleicht intelligenter als der, der vom plötzlichen Wintereinbruch überrascht wird.
Gestern kam mein Vater zu mir und meinte, wir müssen nachher runter in die Garage Reifen wechseln, denn es sollte heut Schnee geben. Nun ja wir sind dann runter, mein Vater hat zuvor für 10 €uro so einen hydraulischen Wagenheber gekauft, mit dem es dann ganz schnell ging. Einer nach dem anderen. Als ich dann heut aus dem Fenster geschaut hab, lag tatsächlich Schnee. Sodass wir wirklich den perfekten Zeitpunkt getroffen haben. Und ich vermute mal, dass wir die Winterreifen im April oder so wieder runtermachen.
Subbotnik hat geschrieben:Das mit der Versicherung stimmt nicht, siehe Link und Erklärung für Linkfaule. Die grobe Fahrlässigkeit kommt nur im Ausnahmefall zum tragen - deswegen schreibe ich das auch, nicht wegen Dir, sondern wegen anderer, die solche falschen Aussagen dann beim Lesen für bare Münze halten. Was Du machst oder nicht machst, ist mir egal, jeder ist sich verantwortlich.
Schön, und deine Quelle ist jetzt die einzig wahre Wahrheit, weil du den Link gepostet hast? Na dann will ich das auch gleich mal machen. In meinem Link gibt es auch ein paar Beispiele für Fälle in denen es zur Mithaftung durch Fahren mit Sommerreifen gekommen ist. Und das auch im Bezug auf die Haftpflichtversicherung. Sogar mit Aktenzeichen.
Des weiteren hat Laufmasche bei den Bußgeldern recht. Wirst du von der Polizei bei winterlicher Witterung mit Sommerreifen angehalten und der Herr Polizist hat seinen schlechten Tag bist du einen 20er los. Und dem wird das dann auch egal sein, ob du der Meinung bist, dass Winterreifen nötig sind. Bei Verkehrsbehinderung sind es dann 40 Euro. Und natürlich MUSS die Polizei das Bußgeld nicht verhängen, sondern kann es auch bei einer Ermahnung belassen. Aus der Erfahrung von Bekannten und Freunden weiß ich aber, dass es meistens durchgezogen wird.
Und dass man bei spiegelglatter Straße auch mit Winterreifen schlechte Karten hat, mag richtig sein, ist aber ein mehr als schlechtes Argument. Dafür hat man eben bei Schnee und Schneematsch oder bei sehr niedrigen Temperaturen die bessere Haftung.
Richtig ist zwar auch dass man Winterreifen nicht zu früh aufziehen sollte, da sie bei hohen Temperaturen nicht nur schneller verschleißen, sondern sogar zu längeren Bremswegen führen können, allerdings gehören Winterreifen spätestens dann drauf, wenn die Temperaturen regelmäßig unter 0 Grad gehen.
Winterreifen können zwar genauso wie ABS, ESP oder sonstige Sicherheitssysteme keine vorsichtige Fahrweise ersetzen, aber sie können die Sicherheit erhöhen. Und wenn das alles wirklich nur Märchen wären, wie du es hier behauptest, warum dann damals die Gesetzesänderung von wegen den der Witterung angepassten Reifen?
Und wie die Beispiele aus meiner wunderschönen verlinkten Quelle zeigen, kann man bei einem Unfall durchaus Nachteile haben wenn man im Winter mit Sommerreifen fährt, auch wenn die oft übertrieben dargestellt werden.
Nun, Winterreifen sind hier wieder drauf. Wenn es mein Wagen gewesen wäre, hätte ich die Reifen bei einer konstanten Temperatur um die 10 Grad draufziehen lassen, ansonsten halten wir uns doch schon so ziemlich an die OO- Regelung. Also Oktober bis Ostern Winterreifen. Und damit bin ich im wahrsten Sinne des Wortes ganz gut gefahren! Sind aber im Oktober noch Temperaturen um die 15/ 20 Grad und dafür liegt an Ostern Schnee, fällt diese Regel so ziemlich aus.
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