Student - Anspruch auf Arbeitslosengeld
Bis vor ein paar Wochen war ich noch Student und nun muss ich wohl Arbeitslosengeld beantragen weil ich keinen Job finden kann. Habe ich da überhaupt einen Anspruch, denn ich habe ja nichts eingezahlt in der Zeit in der ich studiert habe.
Wenn ja wo muss ich mich dann melden und wenn nicht was kann ich sonst tun um an Geld zu kommen, muss ich da gleich Hartz 4 beantragen oder was sonst?
Ähm, vor ein paar Wochen schon? Eigentlich hättest du direkt zum Arbeitsamt gehen müssen! Diese könnten dir nun im Falle des Bezuges von Arbeitslosengeld und je nach Behörde sogar eine Sperre aufdrücken, weil du nicht schon vor (!) der Arbeitslosigkeit hingegangen bist. Ich bezweifle allerdings, dass du ALG bekommst, da du eigentlich ja noch nie gearbeitet hast und somit nie in die ALV eingezahtl hast. Demzufolge müsstest du ins ALGII fallen und die ARGE zuständig sein.
Wer genau für dich zuständig ist, zeigt dir nur ein Anruf bzw. Besuch bei einem der Ämter. Sind sie nicht zuständig, dann wirst du zum anderen verwiesen. Ich würde allerdings zuerst beim Arbeitsamt versuchen, bei der ARGE biste nur ne kleine Nummer und wirst meist auch so behandelt. Beim Arbeitsamt bekommst du dann doch ein paar mehr Infos.
Um Arbeitslosengeld für 6 Monate zu beziehen muss man während 2 Jahren mindestens 1 Jahr gearbeitet haben, dieses 1 Jahr kann sich auch aus Monaten zusammensetzen, d. h. man muss nicht durgehend 1 Jahr gearbeitet haben.
Da du noch nicht eingezahlt hattest in die Arbeitslosenversicherung kann ich mir ebenfalls nicht vorstellen, dass du ALG beziehen kannst. Ruf einfach beim Arbeitsamt an und schildere deine Situation, die sagen dir dann, ob du direkt zur ARGE musst.
Da müssten wohl mal mehr Informationen her, um diese Frage konkreter zu beantworten. Ich würde einfach mal beim entsprechenden Amt nachfragen. Pauschal würde ich aber sagen, nur weil jemand keinen Nebenjob findet (und genau darum geht es doch wohl) hat er nicht automatisch Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Meines Wissens muss man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, wenn man Arbeitslosengeld beziehen will. Genau dieses zur Verfügung stehen wird bei einem Vollzeitstudenten in der Regel verneint. So hat er dann meist auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Ein zweiter Punkt, jemand der zuvor nicht lange genug in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, erhält auch keine Leistungen daraus, also kein Arbeitslosengeld I. Es bliebe also zu prüfen, ob Anspruch auf Arbeitslosengeld II besteht. Das wird meines Wissens aber auch nur im Ausnahmefall gewährt, denn für Studenten gibt es grundsätzlich ja erst mal BAföG oder die Eltern müssen Unterhalt zahlen.
@JotJot
Guck mal auf die verwendeten Zeitformen:
Tibetfreund hat geschrieben:Bis vor ein paar Wochen war ich noch Student und nun muss ich wohl Arbeitslosengeld beantragen weil ich keinen Job finden kann. Habe ich da überhaupt einen Anspruch, denn ich habe ja nichts eingezahlt in der Zeit in der ich studiert habe.
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