Mietvertragsklausel - Nichtraucherwohnung
Hallo!
A ist auf Wohnungssuche und hat sich gestern eine schöne Wohnung angeschaut. Der Vermieter B sagte aber bei der Besichtigung, dass im Mietvertrag auf jeden Fall die Klausel stehen wird, dass man in dieser Wohnung nicht rauchen darf. Die Wohnung hat einen Balkon und da kann man auf den Balkon gehen, wenn man unbedingt rauchen möchte. Der Balkon hat die Maße von 1x1 Meter und man kann höchstens alleine darauf stehen.
A überlegt nun, die Wohnung ist schön und preisgünstig. Aber die Klausel stört ihn gewqaltig. A und seine Frau sind Raucher und bekommen oft Besuch von Rauchern und da wäre der kleine winzige Balkon doch zu klein um dort auch mal mit mehreren Leuten zu stehen und zu rauchen.
A bemerkte doch beim Vermieter B, dass man bei Auszug ja die vergilbten Tapeten abreissen kann udn dann würde man auch nciht mehr sehen, ob Raucher in der Wohnung waren. Aber darauf will B sich nciht einlassen. Er besteht darauf, dass dieser Mietvertrag auch gültig ist, wenn A unterschreibt.
Ist diese Klausel in einem Mietvertrag den B sich denkt überhaupt rechtens? Darf B darauf bestehen, dass die Vermieter A in der Wohnung nicht rauchen?
Also, solch eine Mietvertragsklausel, die das Rauchen in der vermieteten Wohnung untersagt, ist grundsätzlich definitiv unwirksam. Der Gesetzgeber sieht eine Wohnung als einen zentralen Lebensmittelpunkt an. Dort darf alles getan werden, das zu normalen Tätigkeiten im normalen Leben gehört, und dabei ist auch das Rauchen eingeschlossen. Google doch einfach mal nach den Begriffen "Mietvertrag" und "Rauchverbot" zusammen, da bekommst Du viele Tips hierzu und auf den informativen Seiten sind auch die Urteile verschiedener Gerichte mit Aktenzeichen aufgeführt. Das könntest Du Deinem Bekannten mal zeigen, da hätte er gleich etwas in der Hand, wenn er dem zukünftigen Vermieter wieder gegenübertritt.
Anders sieht es aber dann beim Auszug aus, wenn wirklich so exzessiv geraucht wurde, dass die Rauchspuren wie vergilbte Wände und Türen, Rauchgeruch etc. sich so weit in die Wände gefressen haben, dass mit normalem Überstreichen oder Tapezieren oder Lackieren der Türen die Situation nicht verbessert wird. Dann kann der Vermieter den Mieter sogar auf Schadensersatz verklagen, da ihm durch die außergewöhnliche Renovierung unübliche Kosten entstehen, die nicht entstanden wären, wenn der Mieter nicht geraucht hätte.
In Anbetracht der Tatsache würde ich Deinem Bekannten vielleicht raten, besser noch andere Wohnungsangebote einzuholen, bevor es hinterher nur noch zu ärgerlichen Streitigkeiten mit dem Vermieter kommt.
Hallo,
na das höre ich ja nun zum ersten Mal, das das Rauchen per Mietvertragssklausel verboten werden dürfte. Das ist doch schon zu weit ins private Leben eingegriffen oder? Ich mein oki, wenn im Mietvertrag festgelegt wird, das eine Tierhaltung verboten ist, aber das Rauchen? Demnächst gibt es noch Mietverträge, wo drin steht, wann man aufs Klo darf.
Was ich aber verstehen würde, wenn der Mieter dafür sorgen muss, das die Wohnung in regelmässigen Abständen renoviert werden muss, wegen des Nikotins. Oder das der Vermieter einen Anspruch hätte, bei Auszug, wenn die Wände wirklich voll mit Nikotin aufgesaugt sind.
Das kann der Mieter bedenkenlos unterschreiben, denn wirksam ist diese Klausel nicht.
Allerdings ist zu bedenken, dass dann der Ärger beim Auszug vorprogrammiert ist. Denn natürlich kann erhöhter Renovierungsaufwand entstehen, wenn durch das Rauchen die Fenster vergilbt sind, etc. Und der Vermieter wird bei Mißachtung dieser nicht rechtswirksamen Klausel besonders genau hinsehen.
Grundsätzlich verstehe ich ehrlich gesagt die Bedenken des Mieters, denn ich habe auch Bekannte, die starke Raucher sind, und die ihre Mietwohnung durch das viele Rauchen in erschreckend kurzer Zeit in einen beklagenswerten Zustand verwandelt haben. Aber wie gesagt: Wenn man den Streit mit dem Vermieter beim Auszug nicht scheut und die entsprechenden Schäden beseitigt, dann kann der Vermieter nichts gegen das Rauchen unternehmen.
Solche Klauseln sind nicht rechtswirksam, denn eine solche Einschränkung darf es nur aus guten Gründen geben, alleine der Grund, das der Vermieter das nicht will, ist zum Beispiel absolut nicht ausreichend (da müßten gewichtigere Gründe hinzukommen, um eine Wirksamkeit zu erreichen und selbst diese hätte vor Gericht nur schwer bestand).
Aber, wenn man eine solche Klausel unterschreibt, dann hat man schon ein kleineres Problem, denn der Vermieter hat vorab sein Anliegen mitgeteilt, das er in Haus keine Raucher haben möchte, wird gegen eine solche unterschriebene Klausel verstoßen (egal, ob diese rechtens ist oder nicht), gibt das Streit und da kann ich eigentlich jetzt schon Brief und Siegel darauf geben, das es spätestens beim Auszug zu sehr großen Streitereien kommen wird, wenn nicht sogar schon früher, die dann nur noch per Anwalt und richterliches Recht (oder Unrecht) gelöst werden können. Das das teuer werden kann, muss schon gar nicht mehr erwähnt werden.
Eine Frage danach, ob man Raucher ist, muss der potenzielle Mieter nicht beantworten, kann der Vermieter ihn aber der Lüge oder falschausage überführen, dann kann es ebenfalls teuer werden. Hier hilft, auch wenn es schwer fällt, eigentlich nur das ehrliche Wort oder die Option, sich eine andere Wohnung zu suchen, wo man ohne weiteres rauchen darf. Denn, das letzte Wort hat immer noch der Vermieter. Wenn ihm der potenzielle Mieter mitteilt, das er ein Raucher ist und dann den Vertrag wegen dieser Klausel bemängelt, ist eigentlich davon auszugehen, das der Vermieter einer Vermietung des Wohnobjektes nicht zustimmt, wenn doch, dann ist aber auch klar, das er auf Ärger aus ist (und diesen dann vielleicht sogar gewinnen will).
Daher, selbst wenn die Klausel nicht haltbar ist, lieber eine andere Wohnung suchen oder mit dem Rauchen aufhören (gesünder ist das eh ), aber nicht auf biegen und brechen etwas bemängeln und versuchen, das hinzubiegen, das kann und wird nur Ärger geben.
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