Fremde Post im eigenen Briefkasten
Angenommen A findet in seinem Briefkasten, an seine Adresse einen Brief eines Amtsgerichtes. Nur steht nicht sein Name sondern eine Firma, eine mbH. Da A relativ ländlich wohnt und in seiner Nachbarschaft jeden kennt, weiß er nicht ob diese Firma überhaupt existiert und geht davon aus, dass die Adresse, also seine, schon stimmen wird. Enthalten ist nur ein Grundbucheintrag. Etwas stutzig, recherchiert A dann, dass einer seiner Nachbarn doch so eine Firma mit dem Namen angemeldet hat.
Meine Frage ist nun, ob A den Brief nicht hätte öffnen dürfen? Also wo der Fehler lag. Beim Postboten, beim Amtsgericht durch die falsche Adresse oder bei A? Nun bekommt A nicht jeden Tag Post von einem Gericht und wird da etwas nervös, kann der Nachbar also A belangen?
Stand denn der Name von A auf dem Brief oder nur die Anschrift? Ich kann leider nicht sagen, ob der Nachbarn rechtliche Schritte einleiten kann. Allerdings könnte A ja zu dem Nachbarn gehen und sich entschuldigen und ihm sagen, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt hat. Sicher wird der Nachbar, A nicht den Kopf abreißen, wenn dieser ehrlich ist.
Und im Brief stand ja nichts peinliches oder etwas, dass der Nachbar von A straffällig geworden ist.
Ich denke wenn er einfach zum Nachbarn hingeht und ihm den Brief gibt, mit der Bemerkung, ihn versehentlich geöffnet zu haben, wird da nichts geklagt.
Auch mir passiert es schonmal, das ich im Brieföffnungsrausch einen Brief, der eigentlich an meinen Mann gerichtet ist, öffne. Klar les ich die Briefe später sowieso. Wir haben aber ganz automatisch und ohne das wer das eigentlich ausgesprochen hat, das so geregelt, das jeder seine Post bekommt und dem anderen später dann zeigt.
Da ja auch nichts schlimmes drin war im Brief, denke ich dass der Nachbar da auch keine Klage einreichen wird. Schließlich kann es ja jedem passieren, das ein Brief fehlgeleitet wird.
Sollte er allerdings doch klagen, dann kann er gar nicht beweisen, das A den Brief geöffnet hat. Wenn A sagt, der war so im Briefkasten, dann steht ebenfalls Aussage gegen Aussage. Auch wenn A hier nicht die Wahrheit gesagt hätte, es käme auch bei einer Gegenüberstellung mit dem zuständigen Postboten wieder zu einer ähnlichen Situation. Wer kann beweisen, das der Brief ungeöffnet im Briefkasten gelandet ist bzw. dort geöffnet drin landete? Niemand. Also wird die Sache vor Gericht wohl eh eingestellt, öffentliches Interesse wäre außerdem ebenfalls zu gering.
Rein rechtlich gesehen darf A auf keinen Fall den Brief aufmachen, der an eine Firma gerichtet ist. Auch wenn die richtige Adresse von A drauf steht. Denn der Brief ist eindeutig nicht an ihn gerichtet, sondern an eine Firma.
Den Brief hätte A auf jeden Fall zurück an Absender schicken müssen mit einem Vermerk, dass es diese Firma an der angegebenen Adresse nicht gibt. Dann hätte in dem Falle das Gericht den Brief noch einmal schicken müssen.
Das ist klar ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis. Auch wenn A dachte, dass es ein Brief an ihn ist. Da A aber nicht diese Firma ist, ist es ein Fehler gewesen den Brief zu öffnen und der Nachbar kann rechtliche Schritte einleiten.
Der Briefträger hat keinen Fehler gemacht, sondern das Gericht. Aber das schützt A nicht davor, dass er im Ernstfall straffrei ausgeht. Denn sein Name stand definitiv nicht auf dem Umschlag.
Im Fazit stimme ich dir zu, allerdings mit Einschränkungen:
Diamante hat geschrieben:Der Briefträger hat keinen Fehler gemacht, sondern das Gericht.
1. Der Briefträger hat sehr wohl einen Fehler gemacht als er einen an Firma XY adressierten Umschlag in den Briefkasten von A. Müller geworfen hat - ich bezweifle stark dass der Firmenname des Nachbarn an As Briefkasten/Klingelschild steht?! Doch solche Postbotenfehler sind deswegen noch keine Straftaten, sondern einfach nur Fahrlässigkeiten.
und 2. kannst du übrigens nicht behaupten, dass das Gericht/der Absender einen Fehler gemacht hätte, wenn As Nachbar eine falsche Adresse angegeben hat (falsche Hausnummer), ist das der Fehler von As Nachbarn und nicht vom Absender. Und da wir nicht wissen wer sich hier vertippt hat behaupten wir auch von keinem, dass dieser einen Fehler gemacht habe.
Doch all diese Einschränkungen rechtfertigen trotzdem nicht die Öffnung des Briefes durch A - das bleibt ein Verstoß gegen das Briefgeheimnis. A hätte dem Postboten oder in der Postfiliale den Brief abgeben müssen mit dem Vermerk, dass er diese Firma nicht kennt bzw. sie keinen Sitz unter seiner Anschrift hat. Die Post hätte dann den Brief mit einem Vermerk an den Absender zurückgeschickt und ab dann ist es wieder eine Sache des Absenders, die richtige Adresse zu recherchieren.
Eigentlich hätte A den Brief nur öffnen dürfen, wenn seine korrekte Anschrift angegeben wäre. Da A aber sicherlich geschockt war, weil es ein Brief von einem Gericht war, der in seinem Postkasten gelandet ist, hat er ihn wohl schnell aufgemacht um zu sehen, ob es was schlimmes ist oder so. Also meiner Meinung nach sehr verständlich, denn man bekommt ja nicht alle Tage Post vom Gericht.
Da es sich aber nun um den Brief des Nachbarn handelt, sollte A zu seinem Nachbarn gehen und ihm die Sache erklären und ich denke damit ist die Sache aus der Welt.
Vielleicht sollte man den zuständigen Postboten einmal ansprechen, das er bitte sorgfältiger auf die Adressen achten soll.
Also, wer hier nun einen Fehler gemacht hat lässt sich ja nicht so einfach sagen. Das Gericht hat geschlampt als es um die Adresse ging, es sei denn das Gericht hatte wirklich diese Adresse. Dann liegt der Fehler wahrscheinlich beim Grundstückbesitzer.
Ich finde es aber auch immer schlimm wenn die Postboten einfach Briefe einwerfen obwohl der Name und die Adresse offensichtlich nicht zusammen passen. Hatte auch immer falsche Briefe. Der Name war falsch aber die Adresse stimmte. Ich hatte die Briefe dann immer mit einem aufgemalten Fragezeichen auf dem Kuvert im Kasten.
Zuerst habe ich sie immer mit Adresse falsch wieder eingeworfen und irgendwann habe ich mit der Dame die, die Briefe austrägt gesprochen.
Zu Nachbar A es war bestimmt nicht richtig den Brief zu öffnen, aber man kann schon verstehen, dass er sich Gedanken gemacht hat. Aus diesem Grund würde ich einfach zu Nachbar B gehen und mich entschuldigen. Man kann ja sagen, dass man etwas nervös war als man Gericht las und deshalb im Eifer des Gefechts den Brief aufgerissen hat.
Irren ist menschlich, aber der Brief muss auf jeden Fall zu Nachbar B und wenn man sich lieb entschuldigt dann wird Nachbar A schon mit einem blauen Auge davon kommen.
Ich finde es ehrlich gesagt müßig hier darüber zu streiten, ob in einem solchen Falle der Postzusteller für die nicht richtige Zustellung verantwortlich ist. Dazu müsste man vielleicht auch die Dienstanweisungen der Postzusteller kennen. Bei uns (ich wohne auch sehr ländlich) gibt es fast keine Mehrfamilienhäuser und die meisten Privat-Personen haben deswegen kein Namensschildchen am Briefkasten. Daher ist es doch eigentlich nachvollziehbar, wenn ein Postzusteller einen Brief schon mal in einen Briefkasten einwirft, von dem er laut der Anschrift annehmen muss, dass er dort richtig ist.
Unsere Stammzusteller kennen die Anwohner und fragen deshalb schon mal nach, ob man vielleicht einen neuen Mitbewohner habe Wenn aber eine Sendung an Frau JotJot in der Dorfstraße 50 oder 5 adressiert ist, obwohl der Zusteller weiß, dass Frau JotJot in der Dorfstraße 15 wohnt, dann wird die Sendung trotzdem richtig zugestellt. Wäre das nicht der Fall, dann würde sicher ein großes Chaos ausbrechen.
Dass A den Brief nicht hätte öffnen sollen ist sicher klar. Da bleibt wohl wirklich nur sich beim Nachbarn zu entschuldigen und den Brief dem richtigen Empfänger zu übergeben. Bei dieser Gelegenheit kann man ja den Nachbarn bitten, seine Adressangaben noch mal zu überprüfen. Sollte das nochmal vorkommen, kann man entweder den Brief dem Nachbarn bringen oder (wenn man nicht so gut mit diesem kann) den Brief mit dem Vermerk der richtigen Adresse zurück gehen lassen.
Ich denke auch, dass es schwierig ist, den Fehler hier zu suchen. Natürlich hätte A den Brief nicht einfach öffnen dürfen, aber ich verstehe es auch, dass man bei einem Brief vom Amtsgericht schnell wissen möchte, was dieses schreibt und nicht so genau darauf achtet, ob der Brief wirklich an einen selber adressiert ist. Dieses Verständnis wird doch sicher auch der Nachbar aufbringen, denke ich.
Ansonsten würde ich einfach sagen, dass auf allen Seiten Fehler gemacht wurden, angefangen von dem Gericht, über den Postboten, bis eben hin zu A. Deswegen sollte der Fall dann auch vergessen werden, wenn der Nachbar den Brief in Händen hat und den Fall seinerseits auch nicht weiter verfolgt. Wenn der Nachbar natürlich sauer ist, weil der Brief bereits geöffnet wurde, dann finde ich es sehr schwer, hier die Schuldfrage zu klären.
Ich verstehe jetzt nicht so ganz, ob Herr A nun in einem Ein- oder Mehrfamilienhaus wohnt. Wenn es ein Einfamilienhaus ist und genau die Adresse draufstand, dann hat der Postbote den Brief eben da eingeworfen, auch wenn er den Namen der Firma nirgends finden konnte. Eigentlich ist das nicht richtig. Wenn der Name des Empfängers an keinem Briefkasten steht, muss der Brief eigentlich als unzustellbar wieder zurück zum Absender. Auch bei einem Mehrfamilienhaus hätte der Bote sich falsch verhalten, wenn er den Brief einfach irgendwo reingeschmissen hat.
Anstelle von Herrn A würde ich einfach mit dem betreffenden Nachbarn reden und die Situation erklären. Wenn ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis besteht, wird der Nachbar ihn schon nicht belangen, schließlich ist ihm kein Schaden entstanden. Ich verstehe zwar nicht so ganz, warum Herr A den Brief überhaupt geöffnet hat, schließlich weiß er selbst ja am besten, dass er mit dieser Firma nichts zu tun hat, aber wenn er sich höflich entschuldigt, wird der Nachbar da schon kein großes Drama daraus machen.
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