Fremde Post im eigenen Briefkasten
Herr A ist rechtlich auf der sicheren Seite. Er kann sagen, dass er den Brief geöffnet hat, ohne auf die Adresse zu schauen - bei Post, die man im eigenen Briefkasten vorfindet, darf man nämlich davon ausgehen, dass sie an einen selbst gerichtet ist.
Ansonsten wäre das doch eine geniale Betrugsmasche für windige Betrüger: An sich selbst gerichtete Briefe durch kleine Fehler in der Adresse falsch zustellen lassen, und alle armen Omis, die den Brief versehentlich öffnen, gnadenlos verklagen, weil sie ihn nicht hätten öffnen dürfen... Nein nein, das ist definitiv nicht möglich, ansonsten dürfte man davon ausgehen, dass das längst gemacht würde!
Davon mal abgesehen glaube ich nicht, dass es überhaupt zu einem Gerichtsverfahren kommen wird. Es sei denn, es handelt sich um einen Nachbarn, der A ohnehin etwas reinwürgen will, oder um einen notorischen Prozesshansel. Aber ein normaler Mensch würde einen Nachbarn nicht wegen so einer Sache anzeigen. Meine Nachbarn haben auch mal versehentlich etwas für mich geöffnet, das bei ihnen im Briefkasten gelandet war, und ich wäre nicht auf die Idee gekommen, da eine böse Absicht zu unterstellen oder gar Anzeige zu erstatten.
Wenn man Post an seine Adresse bekommt, sollte man ja erst mal davon ausgehen, dass die Post auch für denjenigen war. Wenn das nun nicht der Fall ist, sollte man den Brief bei der Post abgeben und dort den Fall schildern oder eben direkt zu dem Nachbarn gehen.
Dort kann man ja auch sagen, wie das Ganze passiert ist und das es einem Leid tut. Im Normalfall sollte es dann geklärt sein. Auf der rechtlich sicheren Seite wäre man sicher gewesen, wenn man den Brief einfach zurückgeschickt hätte, aber ich denke auch, dass hier keine rechtliche Folgen entstehen können. Immerhin war es ja nicht mit Absicht und man hat den Brief ja auch im eigenen Briefkasten erhalten. Man sollte das einfach mit der Person klären. Sicherlich würde auch keiner deswegen eine Anzeige machen.
Fehler haben alle drei gemacht. Da durch das Amtsgericht ein Grundbucheintrag verschickt wurde, kann der Nachbar keine falsche Anschrift angegeben haben. Denn wenn ein Grundbuch vorhanden ist, steht auch dort die amtlich festgestellte Anschrift.
Der Postbote darf bei anderem Namen, in diesem Falle sogar eine Firma, nicht einfach den Brief in den Briefkasten der angegebenen Adresse stecken. Er hätte schellen müssen und fragen oder den Brief an den Absender zurückschicken.
A hätte den Brief nicht einfach öffnen dürfen, weil er nicht an ihn gerichtet war. Er könnte ihn wieder zukleben und vermerken, dass er versehentlich geöffnet wurde und an den Absender zurückschicken, mit dem Vermerk einer falschen Anschrift. Somit wäre A aus der Sache raus. Das Amtsgericht würde ihn dann an die richtige Anschrift schicken und es gäbe keinen Ärger.
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