Unterhalt für das Kind - Bis wann muss man zahlen?

vom 16.04.2009, 19:20 Uhr

A hat gerade ihr Abitur absolviert. Jetzt möchte A gerne ein Studium anfangen. A bekam bis jetzt Unterhalt von ihrem Vater B. Das hat A immer sehr bei ihrem Lebensunterhalt geholfen. Aber jetzt weiß A nicht, ob A weiterhin Unterhalt erhalten kann.

Wie verhält sich der Unterhalt für das Kind, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat? Hat A noch Anspruch auf Unterhalt oder muss A bei ihrem Studium darauf verzichten? Denn es würde A unendlich viel helfen ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

» Hobelzahn » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,16 »



Ich weiß nicht wie es mit Unterhaltsansprüchen genau aussieht. Man hat jedoch das Recht von den Eltern eine dem Schulabschluss angemessene Berufsausbildung/Studium finanziert zu bekommen bzw. in dieser finanziell unterstütz zu werden. Man hat sogar die Möglichkeit sein Studium bis zum 2. Semester abzubrechen und mit einem anderen zu beginnen.

Ich kann dir keine abgesicherte Antwort geben, aber tendenziell sollte A weiterhin Unterhalt bekommen.

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» mich » Beiträge: 665 » Talkpoints: 2,91 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hi,

Ich sehe es genauso wie "mich". Normalerweise sollte auch weiterhin der Anspruch auf Unterhalt bestehen. Denn im ersten Ausbildungsweg (wozu ja auch die Berufsausbildung zählt) besteht grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld und Unterhalt. Wie hoch allerdings der Unterhalt hier auszufallen hat, das muss dann A doch selbst herausfinden und entsprechend auch mit B verhandeln.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo,

also A hat definitv noch Anspruch auf Unterhalt vom Vater. Der Unterhalt muss solange gezahlt werden, bis entweder A selber Geld verdient oder max. bis zum 27. Lebenjahr, falls A noch nicht berufstätig ist, weil er studiert oder ähnliches.

Also brauch A sich da keine Sorgen machen, denn während seines Studiums muss ihn sein Vater noch unterhalten.

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» EmskoppEL » Beiträge: 3423 » Talkpoints: 20,21 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hallo!

Solange A studiert hat A auch Unterhaltsanspruch bis zum 27. Lebensjahr. Bricht A das Studium ab und macht nichts, also weder Ausbildung noch Studium noch Arbeit oder sonstwas, hat A auch keinen Anspruch. Der Unterhalt dient dazu dass A während der Ausbildung noch unterstützt wird.

Wenn A dann das Studium angeschlossen hat und noch keine 27 Jahre alt ist und sich auf die "faule Haut" legt und nicht arbeiten geht, dann bekommt A auch keinen Unterhalt mehr. Aber solange A studiert kann er Unterhalt einfordern.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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