Netzbetreiber dürfen bei DVB-H kooperieren

vom 14.09.2007, 15:06 Uhr

Oktober diesen Jahres sollte entschieden werden, wer Handy-TV ausstrahlen darf bzw. ob die Netzbetreiber ohne Einverständnis des Bundeskartellamts TV ausstrahlen dürfen.

Nun scheint ein Kompromiss gefunden zu sein: So hat das Bundeskartellamt bezüglich der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der drei Netzbetreiber sich für einverstanden erklärt. Im Klartext heißt das, dass die technischen Leistungen und die Programminhalte für das mobile Fernsehen über das neugegründete Unternehmen eingekauft werden sollen.

Die Kooperation führt angeblich nach jetziger Einschätzung des Bundeskartellamts zwar zu Wettbewerbsbeschränkungen besonders auf dem neu entstehenden markt für mobilen Rundfunk. T-Mobile, Vodafone und O2 haben sich jedoch gegenseitig Verpflichtungszusagen angeboten, die nach derzeitiger Einschätzung des Bundeskartellamtes geeignet sind, die bestehenden Wettbewerbsbedenken zu beseitigen.

Nun dürfen Koppelungen von DVB-H-Angeboten und Fernsehen und Videoangeboten über Mobilfunk (z.b. UMTS) nicht mehr durchgeführt werden was mich als UMTS-Handy-Besitzer besonders hart trifft. Die Kunden der Plattform müssen also hinsichtlich der Auswahl der Programme und Programmpakete frei sein, soweit keine verbindlichen medienrechtlichen Vorgaben bestehen.

Der Electronic Service Guide" (ESG), ein elektronischer Programmführer, darf nur für die Basis-Daten gemeinsam betrieben werden. Die DVB-H-Endgeräte müssen auch Empfänger für andere Handy-TV Standards, wie beispielsweise DMB, enthalten dürfen und der DVB-H-Empfang muss auch auf anderen Endgeräten als Handys ermöglicht werden. Eine Zwangskoppelung mit Handyverträgen oder Prepaid-Guthaben darf ebenfalls nicht stattfinden.

Was ich nicht verstehe ist, ob es jetzt Handy TV kostenlos geben soll. Günstig wär es ja, jedoch werden wohl nun auch auf Handys GEZ-Gebühren erhoben da ja über DMB bzw. DVB-H nun auch öffentlich rechtliche Sender wie ZDF oder ARD ausgestrahlt werden.

Logisch wär es ja allemal, denn heutzutage ist in so ziemlich jedem Nokia ein Radio integriert. Die beteiligten Unternehmen haben jetzt bis Anfang Oktober 2007 die Gelegenheit, sich zu den Verpflichtungen zu äußern. Das Bundeskartellamt hat nun die Absicht, die Zusagen durch Entscheidung für verbindlich zu erklären.

» lovedove » Beiträge: 255 » Talkpoints: -0,83 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Durch den Rundfunkbeitrag, der ab Januar 2013 für jede Wohnung bezahlt werden muss, hat sich das erledigt. Gegen die neuen GEZ Gebühren pro Wohnung hatten mehrere Personen geklagt. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß erklärt.

Es wurden 18 Klagen gegen das Beitragsmodell verhandelt. Der Beitrag von 17,50 Euro pro Monat muss gezahlt werden, auch wenn jemand kein Gerät besitzt. Das ist laut Gericht nicht zu beanstanden. Weitere Klagen werden noch im Laufe dieses Jahres verhandelt. Das Urteil wurde am 18 .3. dieses Jahres gefällt.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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