Rücksendung nur nach Anmeldung
In den AGB (Allgemeine Geschäfts Bedingungen) einiger Internethändler ist mir ein Passus begegnet, in dem es heisst, dass man zwar das Recht hat, Ware zurück zu senden, diese aber nur angenommen würde, wenn sie angemeldet wurde. Ein paar der Internethändler die sich so etwas heraus nehmen, haben aber nicht einmal eine Telefonnummer, unter der man mit einem Menschen sprechen könnte, dort geht alle Kommunikation über e-Mail.
Angenommen, jemand kauft dort ein, möchte dann aber gerne einen Teil zurück schicken, was ihm laut Fernabsatzgesetz ja auch zusteht, der Internethändler hat aber diese Klausel, dass eben Pakete nur dann angenommen werden, wenn sie angekündigt sind. Nun schreibt der Kunde an den Händler, dass er (oder sie) gerne etwas zurückschicken möchte, erhält aber keine Antwort.
Hat der Kunde nun die Möglichkeit einfach trotzdem zurück zu senden? In diesem Fall ist möglicherweise die per Vorkasse bezahlte Ware einfach weg. Kann der Händler einfach mit seiner Antwort warten, bis die zwei Wochen in denen der Kunde einfach zurückschicken kann rum sind und sich so aus der Verantwortung stehlen, oder hat die Mail mit der Absichtserklärung die Ware zurück zu senden aufschiebende Wirkung für diese Frist?
Die Frage ist wohl eher etwas für die Jusristen unter uns, was allerdings die Widerrufsfrist anbelangt, so kommt es nicht darauf an, wann Du die Ware abschickst oder sie beim Händler eingeht, sondern wann Du Deinen Widerruf kundtust. In der Regel geschieht dies eben durch die Rücksendung der Ware, kann aber genauso gut durch eine Mail, einen Brief oder Anruf geschehen.
Im Übrigen ist die vorherige Anküdigung einer Rücksendung nicht soo unüblich, ich meine mich zu erinnern, dass man das auch bei Amazon (allerdings online) machen muss.
Unüblich ist das sicher nicht, es gibt immer mehr Händler, die darum bitten, das man den Widerruf vorher ankündigt und sich der Händler darauf einrichten kann (zum Beispiel für die Übersendnung einer FreeWay Marke oder ähnliches).
Problematisch wird es dann natürlich, wenn der Händler sich absolut nicht mehr rührt und auf bestimmte E-Mails nicht mehr reagiert. Dann kann man nur noch versuchen, den Händler in der Kommunikation auszutricksen (was nicht immer möglich ist) oder aber, den gesamten Verlauf der Kommunikation dem Widerruf beizulegen und das ganze dann frei an den Händler zurückzuschicken (die Kosten muss er dann gegebenenfalls tragen, wenn der Warenwert über 40 EUR liegt).
Das Paket kann der Händler zwar grundlegend ablehnen, dann würde als letzter Schritt nur noch die Klage gegen diesen unwilligen Händler helfen, denn dieser ist verpflichtet, zurückgesendete Waren auch anzunehmen (auch wenn man manche sich durch einen solchen Passus rausreden möchten).
Wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, kann man einen Widerruf auch per Einschreiben Einwurf machen, dann gilt das ebenfalls als zugestellt, ebenso, wenn man es wirklich darauf anlegt, als EInschreiben Rückschein und Eigenhändig, so das, wenn der Händler die Annahme ablehnt, hier war rechtliches in der Hand hat, um gegen diesen Händler vorzugehen (das beste ist immer noch, bei solchen Händlern erst gar nicht zu kaufen, aber leider sieht man das vor dem Kauf nicht beziehungsweise kann das nicht erahnen).
Entertainment hat geschrieben:(das beste ist immer noch, bei solchen Händlern erst gar nicht zu kaufen, aber leider sieht man das vor dem Kauf nicht beziehungsweise kann das nicht erahnen).
Internet sei dank gibt es inzwischen aber auch Möglichkeiten sich über den mysteriös erscheinenden Händler zu informieren. Auch wenn sich findet, würde ich eher dazu tendieren, bei einem anderen Händler zu kaufen, der einen besseren Ruf hat, obwohl auch dies keine hundertprozentige Sicherheit bietet.
Viele Händler handhaben die Rücksendung nach Anmeldung in der Tat deswegen so (aus Kundensicht umständlich), um die Kosten niedrig zu halten. Eine unfreie Rücksendung kostet die annehmende Person immer mehr als wenn sie die Sendung im Vorfeld freigemacht hat.
Die erforderliche Anmeldung von Rücksendungen muss nicht unbedingt ein Zeichen für eine unseriöse Firma beziehungsweise unseriöse Geschäftspraktiken sein.
Bei Amazon ist es beispielsweise durchaus üblich über das Rücksendezentrum die Rückgabe anzumelden und dann den ausgedruckten Beleg mit in das Paket zu legen oder als Paketzettel zu verwenden. Dieses Vorgehen hat für beide Seiten Vorteile. Ich brauche nicht noch einmal ausführlich schildern was kaputt ist oder warum ich den Artikel zurücksende, ich brauche auch keinen extra Paketschein ausfüllen oder wie bei anderen Anbietern auch üblich kann die ganze Sendung unfrei zurückgeschickt werden. Der Empfänger weiß nach dem scannen des Strichcodes ganz genau um was es sich handelt und ohne auszupacken kann es in die richtige Abteilung weitergeleitet werden. Dadurch verkürzt sich drastisch die Bearbeitungszeit und ich erhalte schneller mein Geld zurück oder die Ersatzlieferung.
Auch bekomme ich Hinweise wie ich zu versenden und zu verpacken habe, welche Unterlagen eventuell noch beizulegen sind und wie ich mich weiter verhalten soll. Für mich ist das alles sehr bequem und ich habe dieses Verfahren auch noch nie als unangenehm empfunden. Ein reibungsloser Ablauf ist für mich ja von großem Interesse.
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