Verdienst aus virtuellen Währungen als Einkommen angeben?

vom 13.04.2009, 13:10 Uhr

Ich habe einige virtuelle Währungen wie z.B. Klammlose, Fucos, Cities usw. Diese bringen täglich mir auch einige Zinsen, weil ich sie auf einen sogenannten Sparbuch anlege. Durch Spiele und Bonusaktionen kommt in regelmäßigen Abständen auch noch einiges dazu. Diese sogenannten virtuellen Währungen stellen einen Geldwert dar, weil man sie problemlos in Geld umwandeln kann und sich somit auszahlen lassen kann.

Ich bin nun leider kein Steuer oder Rechtsexperte und denke daher nur laienhaft, dass es in gewisser Weise ein Verdienst darstellt. Über dieses Thema habe ich mir ehrlich gesagt überhaupt noch keine Gedanken gemacht. Daher hätte ich gern einmal gewusst, wie es hier mit der rechtlichen Situation aussieht.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Da Klammlose etc. keinen fest einlösbaren Gegenwert bei einer Bank oder öder ähnlichen haben, sind sie grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Es sei denn, du hast ein regelmäßiges Einkommen durch Klammlose, beziehungsweise das, was du mit ihnen machst.

Ähnlich ist es wenn, du Klammloseverdienen gewerblich betreibst, also zum Beispiel eine eigene Seite besitzt. Diese Einnahmen sind anmeldepflichtig und zu versteuern.

All das gilt aber auch erst, wenn du deine Klammlose zu einer richtigen Währung machst, das heißt du kannst Milliarden von Klammlosen besitzen, ohne sie versteuern zu müssen.

» vivakoepi » Beiträge: 109 » Talkpoints: 2,96 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Solange du die Klammlose nicht in Bargeld umtauscht und damit pro Monat eine zu versteuernde Geldmenge erwirtschaftest dürftest du nicht verpflichtet sein Steuern auf die Gewinne zu zahlen. Sollte dein Einkommen mit den Klammlosen wirklich so groß sein das du steuerpflichtig wärst, wäre es vermutlich sinnvoll im Internet Waren mit den Klammlosen (gibt ja inzwischen fast alles für) zu kaufen, da Gegenstände nicht einkommenssteuerpflichtig sind.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das mit dem Bargeld war mir schon klar, denn hierbei spielen die virtuellen Währungen eine zweitrangige Rolle. Ich erhalte Bargeld auf mein Girokonto, welches als eine Art von Einnahme zählt.

Gewerblich betreibe ich keine sogenannte Seite, ich habe diese virtuellen Währungen als Privatbesitz. Ich kann mir aber nicht vorstellen, wenn ich sie in Prämien umtausche das es dann keine Einnahmen sind. Da könnte ich 10 Mrd. Klammlose mal als ein Beispiel einfach in hochwertige Elektronikgüter umtauschen. Da bin ich skeptisch, denn ich bin ja auch ordnungsgemäß registriert und so liegen auch meine Daten vor.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



karlchen66 hat geschrieben:Da könnte ich 10 Mrd. Klammlose mal als ein Beispiel einfach in hochwertige Elektronikgüter umtauschen.

Das ist auch Einkommen. Einkommen ist nicht unbedingt abhängig davon ob du Betrag X als Geld bekommst, sondern eher von dem Wert, den du erhälst.

Wenn du nun z.B. von deinem Arbeitgeber einen Dienstwagen bekommst, musst du den ja auch als Geldwertenvorteil versteuern. Warum soll das nun nur, weil du etwas als Prämie aus dem Internet erhälst anders sein? Auch die Elektroartikel stellen irgendwo einen Geldwertenvorteil dar. Also ist dies auch eine steuerpflichtige Einnahme.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Erst einmal vielen Dank für die konkrete Antwort. Dann stellen in gewisser Weise sämtliche virtuellen Währungen nur eine andere Form von Geld dar. Jetzt kann ich es nur eigentlich steuern wie es für mich am günstigsten ist. Wenn ich also weiterhin nur sammle und nichts in Bargeld oder Prämien umwandle passiert in Hinsicht auf Steuern oder Einnahmen auch nichts.

Das bedeutet für mich, dass ich mir genau und vor allem nach dem praktischen Nutzen für mich orientiere, was ich beispielsweise in einigen Prämienshops bestellen werde. Ich denke einmal hier müssen besonders Hartz 4 Empfänger aufpassen und dürfen keinen Fehler machen, weil es ansonsten vielleicht Ärger geben kann.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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