Die richtige Kündigung von DSL Vertrag

vom 13.04.2009, 10:43 Uhr

Seit A den Anbieter gewechselt hat gibt es nur Probleme bei A. A hatte vorher einen analogen Anschluss und nun sollte A DSL haben, hat A aber nicht! Nun hat A die Kündigung für das DSL schon geschrieben damit A da wieder raus kommt.

Kann A sich dabei darauf berufen dass die Leistung, also das DSL, bei A nicht erbracht wurden? Denn A hat ja nach wie vor immer noch einen analogen Anschluss!

» 3K » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,16 »



DSL hat nichts mit einem digitalen Anschluss zu tun, das ist ein Irrglaube, der immer noch in vielen Köpfen der User umherschwirrt. DSL kann entweder auf Basis eines guten alten Analoganschlusses oder auf Basus eines ISDN Anschlusses hergestellt werden (Sonderlösungen gibt es auch noch, die sind aber meistens digital).

A hat das Recht, die entsprechende Leistung einzufordern, aber dazu muss der Anbieter natürlich erstmal durch eine Fristsetzung in Verzug gesetzt werden, damit dieser tätig werden kann. Erst wenn man verstreichen der Frist und erneuter Anmahnung keine leistung erbracht wird (oder erbracht werden kann), könnte A außerordentlich kündigen und der entsprechende Anbieter müßte den entsprechenden Port für A wieder freigeben, damit dieser von einem anderen Anbieter, den A dann beauftragt, belegt und benutzt werden könnte.

Und genau hier geht das Problem los, ohne genauere Informationen zu haben, was A nun genau in seinem Vertrag stehen hat und vor allem, was der Anbieter zugesagt hat, ist das ganze nicht möglich, weiter zu vertiefen, denn es gibt oftmals Schaltungstermine, die eingehalten werden und die dem Kunden auch mitgegeben werden, wann und vor allem wie eine Schaltung erfolgen wird.

Benutzeravatar

» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^