Abmahn Anwalt erhält 6 Monate Haft ohne Bewährung

vom 13.09.2007, 15:12 Uhr

Die 6 Monate Haft sind noch gar nicht rechtskräftig, da die Revision des Urteils noch aussteht.

Klar sind bestimmte Abmahnungen nicht ganz rechtens bzw. kleinkariert und sind oft nur dazu da Mitbewerber aus dem Geschäft zu bringen - die Welle die da in den letzten Jahren eingesetzt hat, ist schon riesig. Es stimmt auch dass der Gesetzgeber herzlich wenig dafür tut, dass sich hier mal etwas ändert, was daran liegt, dass diese Regelungen, wenn sie nicht so "missbraucht" werden auch einen Sinn haben und man hier wieder im Zweispalt ist, das Gesetz entweder möglichst weit zu fassen oder, was in der Vergangeheit oft bemängelt wurde, zu spezifizieren und dann haben wir wieder das typisch deutsche Klein-Klein, dass es also für jeden Mist eine extra Klausel gibt, was auch wieder zu Rechtsirrtümern führen kann. Die Abmahnungen werden also meist zweckentfremdet bzw. zu allem möglichen gebraucht wozu sie so eigentlich gar nicht gedacht sind.

Das mit der Widerrufsbeleherung des Wirtschaftsministeriums ist aber bekannt, zumindest unter Juristen, dass diese, obwohl sie von einem Ministerium stammt, juristisch nichts wert ist und gegen einige Sachen verstößt bzw. deswegen nicht zulässig ist.

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