Abzocke bei www.fabriken.de
Hallo
Neulich war ein Bericht bei Spiegel TV über www.fabriken.de. Meldet man sich dort an muss man Geld bezahlen obwohl eindeutig es kostenlos sein soll! Außerdem bekommt man immer Rechnungen von denen man nichts bestellt hat. Also Achtung, am besten nicht anmelden und dort nichts kaufen!
Es liegen 100 von Anzeigen schon gegen diese Firma vor! Also passt auf und falls euch so etwas passiert, am besten auch gegen solche Firmen wehren.
Man sollte allerdings erst einmal die AGBs genau lesen, bevor man irgendwelche Behauptungen in die Welt setzt. Wenn ich diese Seite aufschlage, kann ich dort auch detailliert die AGBs nachlesen. Sollte ich sie später vielleicht noch einmal als Information benötigen, kann ich mir diese auch ausdrucken.
In dem Menü Punkt ,,Beschreibung des Angebots" steht doch ganz eindeutig und unverwechselbar, dass es sich hierbei um eine kostenpflichtige Plattform handeln. Weiterhin wird genau beschrieben, was der User für Nutzungsmöglichkeiten auf der Seite hat. Man hat hier die Option oder besser gesagt die Möglichkeit Downloads zu tätigen, Recherche durch zuführen und auch eine Kommunikationsplattform ist vorhanden.
Weiterhin seht auch das man mit der Registrierung oder auch Anmeldung genannt eine Mitgliedschaft eingeht. Diese Mitgliedschaft wird in den AGBs auf 24 Monate beziffert. Auch wenn man beispielsweise ein Jahr nichts nutzt, muss man selbstverständlich auch für das eine Jahr bezahlen.
Sehe es genauso - vor allem steht über der Anmeldung klar und deutlich, dass es nun einmal 7 Euro pro Monat kostet und ein Vertrag über 24 Monate geschlossen wird - da muss man nicht einmal groß im Kleingedruckten oder sich durch die AGB wühlen!
Nur weil nicht groß und breit (was kein Anbieter macht!) über die halbe Seite dasteht, dass hier Kosten in der genannten Höhe anfallen hat das nichts mit Abzocke zu tun. Und wer hier zu den Bedingungen einen Vertrag schließt kann auch mit "Abzocke" usw. rumjammern, die Rahmenbedingungen sind erfüllt.
Ich glaube statt Abzocke schlägt hier wieder nur "nicht lesen" zu Buche...
Da gebe ich meinen Vorredner voll und ganz recht. Mir ist bloß schleierhaft wie es hierbei schon zu 100 Anzeigen gekommen sein soll. Sämtliche rechtlichen Aspekte sind doch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen präzise beschrieben.
Aber es steht auch dort verfasst, dass man die angebotenen Leistungen nur für private Zwecke verwenden darf. Sollte es ein User allerdings für gewerbliche Interessen genutzt haben, kann der Anbieter durchaus juristische Schritte eingeleitet haben. Das Angebot und man muss sagen das gesamte Angebot richtet sich ausschließlich nur an Privatpersonen. Nur diese dürfen sich hier auch registrieren lassen.
karlchen66 hat geschrieben:Da gebe ich meinen Vorredner voll und ganz recht.
Das sehe ich auch so. Aber auf so einer Seite würde ich mich nie anmelden, denn die Alarmglocken schlagen ja schon, wenn man auf AGB klickt, und die Geschäftsbedingungen als Bild auf der Seite veröffentlicht sind.
Jetzt muss ich jedoch nocheinmal Einspruch einlegen, denn die Seite hat am 01.02.2009 die alten Geschäftsbedingungen, die damals auch schon als Bilddatei auf der Seite waren, geändert. Zum Vergleich neue AGB und alte AGB. Als Betrachter fällt einem auf, dass das früher kostenlose Angebot in ein künftig kostenpflichtiges Angebot umgewandelt wurde. Vielleicht geschah dies ohne Wissenheit der Benutzer und es gab deshalb sämtliche Anzeigen. Allerdings steht in den alten AGB unter Punkt 4.1 ein zunächst kostenloses Angebot. Ich denke, dass man als Aussenstehender nicht Bescheid weiß, ob die Änderung der AGB rechzeitig an die Mitglieder weitergegeben wurde oder nicht.
Yanni
Aber wenn ich das Wort zunächst einmal interpretiere erhalte ich folgende Begriffe oder die fallen mir dazu ein. Zunächst bedeutet im eigentlichen Sinne erstmalig, anfangs oder auch zu Beginn. Das bedeutet doch eigentlich nichts anderes, als man nach einer gewissen Zeit etwas zahlt. Stünde das Wort zunächst nicht, wäre eine andere Ausgangssituation vorhanden, ist es aber nicht.
Selbst in den alten AGBs steht deutlich formuliert, geht in den ersten 2 Wochen nach der Freischaltung keine Rückmeldung in Bezug auf Kündigung ein, ist das Vertragsverhälnis angenommen. Die AGBs sind aus meiner Sicht allerdings juristisch wasserdicht finde ich. Dem Benutzer wurde darauf hingewiesen, dass es kostenpflichtig in nächster Zeit wird.
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