Frage zur Nachnahme bei der Post

vom 10.04.2009, 19:21 Uhr

Hi,

also ich habe heute mal eine Frage wegen der Post. Nun, bekanntlich gibt es den Nachnahme Versand. Hier wird das Paket von den Postboten geliefert, und man bezahlt das Geld dem Postboten, daraufhin fallen noch die Gebühren für diesen Versand an.

Nun, ich habe einen Artikel bei eBay bestellt und den Nachnahmeversand gefordert. Dieser wird auch durchgeführt. Aber was ist denn, wenn mit der Ware etwas nicht stimmt, falsche Ware oder komplett abweichendes geliefert wurde? Was dann? Habe ich das Recht das Paket bei der Post zurückzugeben und anschließend mein Geld zurückzufordern?

MfG. h4wX

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wieso guckst du nicht zuerst an, ob die Ware auch so ist wie bestellt? Dieses Recht hast du nämlich bei Nachnahmeversand. :wink: Leider weiß das kaum einer und so schaffen es immer wieder schwarze Schafe, irgendwelche Kohlestücke per Post zu versenden und als Laptop o.ä. zu verkaufen.

Das haben wir übrigens direkt von Postangestellten erfahren, als eine Firma meinem Mann etwas per Nachnahme schickte, er aber gar nichts bestellt hatte. Nochdazu war kein Absender angegeben. Es kann leider jeder A4-Umschlag auch per Nachnahme versandt werden. Im Umschlag war irgendwelche Mistwerbung drin - die nach der Annahmeverweigerung meines Mannes eigentlich ja zurück geschickt worden wäre. Da aber kein Absender drauf war, gehts zu einer Sammelstelle. Der Absender könnte ja seine "Ware" wieder zurückfordern. :lol:

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hi,

genau das meinte ich ja. Vielleicht hatte ich mich ein wenig ungenau ausgedrückt :D. Ich wollte eigentlich wissen, ob der Postbote beispielsweise wartet, bis ich das Paket flüchtig durchkontrolliert habe. Wenn ich dann ein Manko entdecke, habe ich dann das Recht dem Postboten das Paket wiederzugeben (Natürlich wieder verpackt etc.)? Oder soll ich dafür direkt zur Post fahren und es dort machen? Und sollte ich dem Postboten zuerst das Geld geben und danach die Ware anschauen, oder umgekehrt?

MfG. h4wX

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auch wenn der Postbote vielleicht meckern wird, er MUSS warten, bis du kontrolliert hast (vorausgesetzt du willst das auch direkt an der Tür machen). Sag ihm doch einfach, das du erst sehen willst, ob auch das bestellte drin ist und nicht wie schön öfters geschehen ist, backsteine statt laptops oder einfach zerschnipselte Zeitungen statt der gewünschten Ware.

Ich denke mal, wenn du das Paket soweit wie möglich wieder zupackst hinterner und er es wieder mitnehmen muss, weil du die Annahme dann doch verweigerst, wenn du Paketklebeband da hast, ist es sicherlich kein großer Akt, da mal schnell einen Streifen drüberzukleben. Ansonsten wird das der Herr sicher auf seiner Dienststelle übenehmen.

Extra dafür zur Post fahren musst du nicht.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hi,

vielen Dank für deine Antwort.

Also dass der Postbote warten muss, bis ich kontrolliert habe (natürlich nur auf Wunsch), wusste ich bisher gar nicht. Von daher werde ich dies aufjedenfall machen, ich möchte ja später nicht "beschissen" werden.

Eine Frage bleibt für mich aber noch übrig. Wenn der Postbote weder mich, noch eine verwandte Person bei mir zu Hause antrifft, wird der Postbote sich dann am nächsten Tag wieder zu mir nach hause begeben? Oder erhalte ich so einen tollen Schein, mit dem ich mir mein Paket bei der Post abholen kann? Da dies ja Versand per Nachnahme ist, bin ich mir nicht ganz so sicher.

MfG. h4wX

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo!
ich habe das gleiche mal die Leute von der Post gefragt und die haben mir folgendes geantwortet.

Du kannst eine Nachnahmesendung nur dann öffnen und kontrollieren, wenn du diese bezahlt hast, denn was nicht dir gehört kannst du nicht einfach öffnen! Wenn du also das Packet bezahlt hast, dann kannst du im Beisein des Paketzustellers das Packet öffnen. Wenn du nun feststellt, dass dort Backsteine statt Laptop oder ähnlichem drin sind, dann kannst du mit dem Zusteller eine Schadensmeldung (oder wie auch immer das heißt) ausfüllen und die Annahme des Paketes verweigern. Das Geld behält allerdings der Postbote! Alles andere musst du dann mit dem Versender klären, du kannst diesem dann ja eine Kopie des Schadenprotokolls schicken! Und der Rest ist dann dein Problem!

Wenn das Packet aber schon sichtlich zerstört bei dir ankommt, dann kannst du schon halt sofort die Annahme verweigern!

PS: In der Regel freuen sich natürlich die Postboten, wenn irgendein Empfänger sein Paket kontrollieren will, weil er mal wieder was bei eienm unseriösen Händler bestellt hat, weil die Postboten unter hohem Zeitdruck stehen!

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hi,

vielen Dank für deine Antwort.

Wenn das aber so wäre, dann hätte man ja beim Nachnahmeversand totale Nachteile. Wenn der Postbote das Geld einfach dem Sender zustellet und ich die Sache mit dem Sender klären muss, dann ist das keineswegs vorteilhaft. Wenn der Sender mir die Rücksendung des Geldes verweigert? Dann habe ich ein eindeutiges Problem. Wozu wäre denn dann die Schadensmeldung von Nutzen, wenn diese einfach verweigert werden kann?

MfG. h4wX

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» h4wX » Beiträge: 1875 » Talkpoints: 1,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Hallo,
wie gesagt ich habe das so wiedergegeben wie es die Postfrau mir gesagt hat, ob da was wahres dran ist oder nicht kann ich dir überhaupt nicht sagen. Ich bestelle im Internet nur bei seriösen Händlern und kann daher auch Nachnahmeversand verzichten.

Ruf doch einfach mal bei der Post an und frage die wie das genau abläuft bzw. such dir einfach einen seriösen Händler aus, wo du nicht per Nachnahme die Waren zugestellt bekommst.

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» Julian » Beiträge: 3431 » Talkpoints: 5,77 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


@h4wx Wieso machst Du nicht das Naheliegendste und schaust einfach auf www.deutschepost.de selbst nach? Dort habe ich nach ein paar Sekunden suchen sofort das meiste gefunden: Die haben tatsächlich sogar eine Nachnahme FAQ, wo alles haarklein und ganz einfach erklärt wird - was passiert bei Annahmeverweigerung, wie der Versand per Nachnahme an sich verläuft, was passiert bei Fehlern usw. Ja, sogar eine ganze Nachnahme Broschüre hat es zu dem Thema, dort steht z.B. auf Seite 4, dass Die Sendung erst nach Bezahlung ausgehändigt wird, Du mithin sie also auch erst dann kontrollieren kannst.

Falls immer noch offenen Fragen sind, wie zum Beispiel der genaue Ablauf der Annahmeverweigerung, rufst Du einfach die Deutsche Post Hotline an unter 01802 3333 - der Anruf kostet Dich ganze 6ct und Du kannst nach Herzenslust den Hotliner über Nachnahme Versand ausfragen. Da hast Du dann auch gleich eine definitive und offizielle Aussage.

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» iago » Beiträge: 224 » Talkpoints: 4,28 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähm, woher nehmt ihr die Weisheit, das ihr bei Nachnahme einen Versandkarton in Anwesenheit des Postboten prüfen dürft? Das ist so nicht vorgesehen und der Postbote muss sich darauf nicht einlassen, normalerweise wird das ganze Zug um Zug abgewickelt, sprich, ihr gebt dem Postboten das Geld, er unterschreibt und läßt dann euch unterschreiben, erst dann bekommt ihr das Pekt ausgehändigt. Sollte dann bei der Kontrolle etwas fehlerhaft sein oder mit der Ware nicht stimmen, so darf der Postbote weder das Geld aushändigen noch die Ware wieder an sich nehmen (im Grunde angenommen bräuchte er noch nicht mal zu warten, das ihr das kontrolliert).

Wenn der Postbote euch das von sich aus anbietet, ist das zwar schön, aber damit handelt er auf eigene Rechnung und vor allem Gefahr, müssen tut er nicht, er kann wie oben schon beschrieben auch darauf bestehen, das zuerst bezahlt wird. Ansonsten kann er das Paket einfach an dem nächsten zuständigen Depot wieder abgegeben, wo es dann von dir abgeholt werden kann.

Dort ist eine Kontrolle sogar eher möglich, wird aber extrem selten durchgeführt (die Postbeamten müssen auch hier zustimmen, tn sie das nicht, brauchen sie dir das Paket nicht aushändigen).

Im Falle dessen, das das Paket bezahlt worden ist und du dann feststellt, das etwas defekt ist oder gar fehlt/falsch geliefert ist, ist dein Ansprechpartner nur der Händler, nicht aber die Post. Selbst wenn der Händler dir sagt, das du es zurückschicken sollst (Formalitäten nennt dir dein Händler), so ist die Post nur für den Versand zuständig, nicht aber für die Bezahlung des Rechnungsbetrages, denn dafür ist dein Händler (und nur der) zuständig, die Post ist immer nur der Vermittler.

Außerdem, ein Schaden, welcher im Paket vorhanden ist, aber nicht von außen ersichtlich ist, ist ein Schaden, welcher nicht von der Post getragen wird, sondern vom Versender erstmal gemeldet werden muss (und der sich dann mit dem Transportunternehmen rumschlagen darf, du hast damit nichts zu tun), eine Sendung, die von außen beschädigt aussieht und wo man erahnen kann, das da etwas nicht stimmt, nimmt man erst gar nicht an, sondern verweigert die Annahme.

Nachnahme hat also nichts mit Sicherheit im Transaktionsverkehr zu tun, sondern ist einfach nur dafür gedacht, das es schneller geht, denn die Ware kann meistens sofort versendet werden, ohne das der Händler auf das Geld und der Kunde länger auf die Ware warten muss, mehr ist das nicht. Alles andere ist eine falsche Annahme.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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