Zeitschriften Abo wieder kündigen

vom 10.04.2009, 16:34 Uhr

Gestern war so ein Typ A an der Tür von B und B hat sich doch tatsächlich so ein Zeitschriften Abo andrehen lassen, B fasst es nicht dass er unterschrieben hat! Nun möchte B da natürlich wieder raus und weiss nicht wie.

Kann B das wieder stornieren oder muss B das nun zahlen ob B will oder nicht? Gab es da mal nicht so einen Haustürparagraphen? B hätte nie gedacht dass B sich mal breitschlagen lässt aber nun ist es passiert und B muss sehen dass B da wieder raus kommt.

» Screww » Beiträge: 14 » Talkpoints: 0,16 »



Haustürgeschäfte können mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich widerrufen werden. Die rechtzeitige Absendung genügt. Man sollte aber darauf achten, das man die Absendung auch beweisen kann. (Einschreiben mit Rückschein!)

Die Frist beginnt übrigens zu dem Zeitpunkt, an dem der Käufer über sein Widerrufsrecht belehrt wurde. Dies mus schriftlich sein, außerdem müssen Namen und Anschrift desjenigen genannt werden, gegenüber dem der Rücktritt zu erklären ist. Außerdem muss ein Hinweis auf die Rücktrittsfrist und den Fristbeginn gemacht werden. Am besten gleich die Vertragsunterlagen durchschauen, ob da schon etwas diesbezüglich dabei ist. Ansonsten müsste das noch mit der Post kommen. Wurde übrigens schon eine Zeitschrift geliefert, muss diese zurückgegeben werden.

Zu prüfen ist auch, ob tatsächlich ein Haustürgeschäft vorlag. Das ist der Fall, wenn der Werber plötzlich geklingelt hat. Anders sieht es aus, wenn vorher schon bestellt wurde und die mündlichen Verhandlungen an der Haustür erst später waren.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Das Problem was ich hierbei sehe, ist wenn die betreffende Person überhaupt nichts in der Hand hat. Der Werber hat einen Schein ausgefüllt und die Person B hat den dann unterschrieben. Dann ist der Werber zum nächsten potentiellen Kunden gegangen mit den unterschriebenen und ausgefüllten Zettel. Was soll Person B jetzt widerrufen, wenn ihm sämtliche Daten dazu fehlen. Er kann zwei bis drei Tage warten bis ein Kontolleur auftaucht, der dann die Angaben noch einmal genau überprüft. Dann kann er natürlich die Angelegenheit sofort wieder stonieren.

Er muss sonst warten bis die erste Lieferung der Zeitschrift erfolgt. Dann kann er dem entsprechenden Verlag die Sache genau schildern, dass es sich hierbei um ein Haustürgeschäft handelte. Der Verlag kann dann feststellen wer der Werber in diesem Fall war und wann er bei der Person B aufgetaucht ist. Damit würde sich dann die Sache klären.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



@karlchen66
Bitte was? Kontrolleur, ausgefüllter Zettel usw.? Was soll denn das bitteschön? Dem Verlag wird das völlig egal sein, Vertrag ist Vertrag - ordentlich geschlossen muss auch ordentlich wiederrufen werden und nicht mit Palaver an der Hotline. Ist die Widerrufsrist verstrichen hat man ein Abo am Hals.

@topic
Den Haustürparagraphen bzw. das Haustürwiderrufsgesetz gibt es seit 2002 nicht mehr, im Zuge der Schuldrechtsreform wurde das ganze abgeschafft, das ganze fällt nun mehr oder weniger unter das Fernabsatzgesetz, genau § 312 BGB - Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften.

Hier gilt wie auch bei Fernabsatzgeschäften: Es besteht immer ein 14tägiges Widerrufsrecht ab Kenntnis der Widerrufsbelehrung. Ist diese noch nicht zugegangen oder erfolgt so beginnt diese Frist ab dem Zugang.

Wenn B einen Vertrag unterschrieben hat heißt das:
- anderen Vertragspartner feststellen (muss im Vertrag stehen)
- Vertrag schriftlich sofort widerrufen, Angabe von Gründen ist nicht notwendig, es reicht die Überschrift "Widerruf" und ein Satz wie "Hiermit erkläre ich den Widerruf von Vertrag soundso..." / "Hiermit widerrufe ich den Vertrag soundso..." in Form eines ordentliches Anschreibens - das ganze zur Not über ein Einschreiben (dies hat aber nur eine eingeschränkte Beweiskraft solang nicht unter Zeugen erstellt usw.)

Das war`s!

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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