Ratgeber für die Scheidung

vom 10.04.2009, 16:23 Uhr

Meine Frau und ich wollen uns gerade scheiden lassen. Allerdings weiß ich nicht so recht, über welche Dinge wir uns noch alle einigen müssen. Gibt es hier vielleicht einen Ratgeber Scheidung, bei dem man nachlesen kann, welche Dinge ich bei einer Scheidung beachten muss, an welche Vermögenswerte ich denken muss und welche Kosten für die Scheidung auf mich zu kommen?

Meine Frau geht ja glücklicherweise arbeiten, also dürfte ich, was den Unterhalt angeht, ja aus dem Schneider sein, oder? Sie arbeitet zwar nur halbtags, aber dennoch denke ich, dass es reicht, wenn ich Unterhalt für unseren Sohn zahle. Kann mir jemand weiter helfen, was ich genau bei der Scheidung beachten muss?

» Nitro » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,16 »



Wenn ich euch beide einigermaßen einig seid, dann könnt ihr Geld sparen, wenn ich zusammen zu einem Anwalt geht und euch dort beraten lässt. Der kann euch dann auch vertreten und dir auch deine Fragen beantworten. Immerhin werden hier die Zahlen eine Rolle spielen und die Vermögenswerte, die ihr so habt. Da ist eine fachkundige Beratung schon wichtig.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


Wenn man sich vorher einigt und nur einen Anwalt für die Formalitäten bei Gericht braucht, reicht es wenn ein Partner diesen beauftragt. Allerdings kann man, wie manche immer so schön meinen, sich da keinen Anwalt teilen. Ein Partner hat eben den Anwalt beauftragt, dieser reicht alle Unterlagen mit dem Scheidungsantrag bei Gericht ein und der andere Partner stimmt dem dann einfach nur zu. Aber dieser eine Anwalt kann eben nicht beide Seiten vertreten, sondern nur einen Partner.

Was den Unterhalt für deine Frau angeht, so kann es durchaus sein, dass du ihr gegenüber auch eine finanzielle Pflicht hast. Zumindest im Trennungsjahr, was aber von deinem Einkommen abhängig ist. Das sollte man eben berechnen lassen, was ja der Anwalt auch kann. Das ist nicht das Problem, wenn beide Seiten ihre Daten ohne Probleme offen legen.

Offiziell muss eigentlich nur der Rentenausgleich geklärt werden. Da führt kein Weg dran vorbei. Aber das berechnet dann auch die Rentenkasse, sobald beide Seiten alle verlangten Unterlagen eingereicht werden. Alles andere, wie eben auch Kindesunterhalt, kann man theoretisch ohne juristische Hilfe klären, wenn beide Seiten dazu bereit sind. Da gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, dass man das über einen Anwalt laufen lassen muss.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



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