Verjährung bei einem Darlehen

vom 08.04.2009, 21:42 Uhr

A hat jetzt seit einigen Jahren ein Darlehen und bezahlt das auch jeden Monat ab. Aber A würde mal interessieren, was passiert, wenn A das Darlehen nicht mehr bezahlen könnte. Klar ist A, dass es bei einer Baufinanzierung zur Zwangsversteigerung kommt. Aber durch die Erlöse kann man das Darlehen ja meist nicht voll abtragen. Ist man dann arbeitslos, kann der Darlehensgeber ja eigentlich auch nichts pfänden, also bezahlt man gar nichts mehr.

Kann ein solches Darlehen dann verjähren? Und falls das möglich ist, innerhalb welcher Fristen erfolgt die Verjährung?

» Schatzimausi » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,16 »



Die Banken werden es nicht zur Verjährung kommen lassen. Zum einen wird gegen A ein vollstreckbarer Titel erwirkt. Dieser Titel verjährt frühestens nach 30 Jahren.

Aus der Verjährung kommt A nur raus, wenn er den Weg der Privatinsolvenz nutzt, dann ist nach (ich glaube) 7 Jahren der ganze Spaß beendet.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Der "Spaß" würde sicherlich nicht nach 7 Jahren Privatinsolvenz beendet sein, denn viele Banken lassen die 30 Jahre Frist mit einem Titel gar nicht erst verstreichen. Sie würden den Titel immer wieder und wieder erneuern lassen - und den Gläubiger nur soweit tritzen, dass er nicht in die Privatinsolvenz geht. Die Banken wissen nämlich genau, dass sie dann nichts mehr bekommen würden.

Gibts ein Haus, wäre die Zwangsvollstreckung ganz logisch einer der Wege vorher, den die Bank gehen würde. Dadurch kommt man ja noch nicht unbedingt in eine Privatinsolvenz - auch wenn es sowas schon gegeben hat.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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