Achtung Urheberrecht: Bewerbungsfotos im Internet

vom 12.09.2007, 17:36 Uhr

Ihr Bewerbungsfoto wurde von einem professionellen Fotografen bzw. einem Fotostudio gemacht? Dann sollten Sie auf jeden Fall, bevor Sie dieses im Internet, zum Beispiel auf der eigenen Homepage, veröffentlichen, die Zustimmung dazu vom Fotografen einholen.
Dies wurde bereits am 20.12.2006 gerichtlich vom LG Köln bestimmt (Az: 28 O 468/06).
In dem Prozess hatte die Betreiberin eines Fotostudios auf Unterlassung geklagt, nachdem eine Person, die Bewerbungsfotos in dem Studio hatte anfertigen lassen, diese auch auf seiner Homepage, und zwar zu Werbezwecken, veröffentlicht hat.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt echt überall Leute, die aus dem Urheberrecht Kapital schlagen :o

Nun ja, aber ist ja auch sein gutes Recht, denn schließlich zählt das Metier Fotografie zur (mehr oder weniger hohen) Kunst!

» dixdax » Beiträge: 64 » Talkpoints: 0,16 »


Solang eine Urheberrechtsverletzung vorliegt ist das auch völlig in Ordnung - das hat nicht mit Kapital rausschlagen zu tun - oder gehst Du gerne umsonst arbeiten oder verschenkst die "Lorbeeren" deiner Arbeit? Also warum sollten andere dies anderen einräumen?

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Natürlich hat der Fotograf die Fotos erstellt und mich ins rechte Licht gerückt, aber das ist ja sein Job, weshalb er auch mehr bekommt, als der Automat im Rathaus. Oder ist das nicht der Service, der im Fotostudio extra bezahlt wird?
Es sei denn, der Käufer hat die Arbeit am Bild, Komposition etc. als eigenes Werk dargestellt.

» Dr_Bizard » Beiträge: 18 » Talkpoints: 0,33 »



Das ist für mich das beste Beispiel welche total abstrusen Blüten das Urheberrecht in Deutschland inzwischen so treibt. Wo ist das denn bitte Schutz des Künstlers vor Missbrauch und finanziellen Schäden?! Der Mann hat sein Bewerbungsfoto (!) für das er teures Geld bezahlt hat online gestellt um einen Job zu finden!

Wie kann denn so was bitte sein dass der dafür verklagt wird und dann auch noch der Fotograf recht bekommt?! Als nächstes wird man verklagt weil man sich in einem Marken-T-Shirt fotografieren lässt und das dann ja eine illegale Kopie des Shirts wäre oder so was... :?

Benutzeravatar

» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Sind keinerlei abstrusen Blüten, der Künstler hatte schon immer ein Recht am eigenen Bild, da er schließlich der Urheber ist und man selbst nur das "Objekt", man erwirbt nur das (teilw. eingeschränkte) Nutzungsrecht.

Jedoch darf auch ein Fotograf nicht alles - wenn dieser ein Bild, welches er angefertigt hat, ohne die Zustimmung des "Obejektes" veröffentlicht, vor allem bei sehr privaten Aufnahmen, wie Akte, Hochzeit oder Kinderbilder kann man den Fotografen auch verklagen - und hier wird es auch schnell teuer (für den Fotographen).

Benutzeravatar

» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Hä? Wie kann man denn sowas als gerechtfertigt ansehen? Tut mir leid, da fehlt mir jegliches Verständnis für. Schutz des Urhebers gut und schön, aber das finde ich einfach absurd. Ist ja nun nicht so, dass der Fotograf mit diesem Bild noch irgendwie anders Geld hätte verdienen können indem er es für Kalender benutzt oder als Kunstdruck verkauft. Es ist ein Bewerbungsfoto! Sowas ist doch total unverhältnismäßig.

Benutzeravatar

» Phantomlord » Beiträge: 953 » Talkpoints: 6,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ich war auch erst erstaunt über dieses Urteil, habe dann aber einige Hinweise dazu gelesen, wie man mit diesem Urteil umgehen sollte. Der wichtigste war wohl der, dass man vor der Erstellung der Fotos dem Fotografen sagt, was man mit diesen Fotos vorhat. Sollte der Fotograf seine Einwilligung zur Veröffentlichung der Fotos nicht geben, kann man sich ja einen anderen Fotografen suchen.

Ich denke in der Praxis ist solch ein Vorgehen sinnvoll. Ich hab auch scn Fotos von mir anfertigen lassen, die in einer großen (heißt auflagenstarken) Zeitschrift und evtl auch auf deren Homepage veröffentlich werden sollten. Das wusste der Fotograf aber von vornherein und gab seine Zustimmung. Alles kein Problem. Man muss nur mal vorher darüber sprechen.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Also ich hab früher schonmal Fotos in diesen Automaten gemacht, am besten ich rufe die gleich an und frage ob ich diese Fotos überhaupt nutzen darf. ;) Ich meine es geht um ein Bewerbungsfoto, da kann es doch nicht sein das der Fotograf da ein Urheberrecht beansprucht, vorallem wo ihn die Person auf dem Foto bezahlt hat, dieses zu machen. Der Fotograf hätte auch nicht anderes mit dem Foto machen können als es dieser Person zu verkaufen, nicht nur weil das der Kunde war, sondern weil der Fotograf es nicht mal jemand anderes hätte zeigen dürfen ohne das Einverständnis von der Person auf dem Foto.

Benutzeravatar

» McMazzaker » Beiträge: 387 » Talkpoints: -0,35 » Auszeichnung für 100 Beiträge


War vor ein paar Tagen mit meinem Freund Bewerbungsbilder für ihn machen lassen. Beim Fotografen hing auch ein Hinweisschild, dass man seine Einwilligung braucht, wenn das Foto in der Zeitung veröffentlicht werden soll. Von Internet stand da nichts, aber ich fürchte das ist wohl auch mit inbegriffen. Bei Bewerbungsfotos kann ich diese Urheberrechtssache aber auch wirklich nicht nachvollziehen, würde die nicht als Kunst bezeichnen, man zahlt unheimlich viel Geld dafür und darf sie dann doch nicht verwenden wie man möchte.

Allein die CD-Rom um die Bilder in digitaler Form zu erhalten, hat unglaubliche 25 Euro gekostet. Jetzt frage ich mich, indirekt hat man ja mit dieser CD das Vervielfältigungsrecht erworben bzw. ich habe ja eigentlich die Negative gekauft, oder? Darf ich das dann ungefragt veröffentlichen? Ich ahne auch hier schon, dass die Antwort nein sein wird. Gilt es als unrechtmäßige Veröffentlichung, wenn ich ein Bewerbungsbild zum Beispiel als Profilbild im StudiVZ oder bei Xing verwende?

Benutzeravatar

» kröte » Beiträge: 423 » Talkpoints: 16,29 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^