Wann kann man die Miete mindern?
Ich wollte mal ganz allgemein fragen, wann genau der Mieter eine Mietminderung durchführen darf und in welcher Form dies dann geschehen muss. Gibt es da Urteile, die die Höhe der Mietminderung genau festlegen?
Die liste, bei was man alles eine Mietminderung anstreben darf, ist fast unendlich. Laut der Seite selbst sind das nur Richtlinien bzw. urteile die auf die jeweilige Person zutreffen, aber man kann sie als ca. Richtwert heranziehen: klick
Des weiteren muss eine Mietminderung weder beantragt noch genehmigt werden, aber am besten ist es du liest hier den Beitrag dazu: klick
Sehr hilfreich ist für solche Angelegenheiten auch ein örtlicher Mieterverein/Mieterbund. Bei unsererem Mieterverein gibt es täglich Sprechstunden, die du als Mitglied wahrnehmen kannst. Dort wirst du direkt von Anwälten beraten, die dir kompetente Informationen geben können und dich beim Schriftverkehr mit deinem Vermieter unterstützen (sollte das irgendwann mal erforderlich sein). Zudem gibt es dort viele Infomaterialien, Broschüren über aktuelle Urteile etc.... LG Sternenkind
Mietminderung kann man z.B. auch bei Heizkörperklopfen verlangen. Das war bei uns mal so, ich hab die nicht selber beantragt, deswegen weiß ich auch nicht wie das genau von statten ging.
Inder Regel beruft man sich dabei auf ein Referenzurteil, um die Kosten für den Anwalt zu sparen und um den ganzen Vorgang abzukürzen, also damit man deswegen schon einmal nicht wegen jeder Kleinigkeit klagen muss - bei Klopfgeräuschen, Knacken oder Rauschen in der Heizung ist eine Minderung von 5 - 75 % drin, je nachdem wo, siehe Mietminderungstabelle Heizung.
Ich würde mich auf das Urteil des entsprechenden Gerichtes berufen, also das (Az ***) angeben, die Mietminderung verlangen und aus.
Man kann weniger Miete bezahlen sobald der Wert der Wohnung nicht mehr gegeben ist. Wie viel man genau weglassen darf wiess ich aber nicht, aber das kommt auch immer darauf an. Hat man zum Beispiel irgendwelche Schäden in der Wohnung so muss man diese dem Vermieter melden und kümmert dieser sich nicht darum so kann man ihm eine Frist setzen in der er sich darum kümmern muss ansonsten droht man ihm an, dass man sich selbst darum kümmert und den Preis dann von der Miete abzieht. Dann lässt man jemanden kommen der den Schaden behebt und gibt den Vermieter die Rechnung und zieht dann den Betrag von der Miete ab.
Ich hätte aus aktuellem Anlass auch mal eine Frage zur Mietminderung. Ich habe nun auch einige Seiten im Internet gefunden auf denen man sich die Richtwerte ansehen kann; also zum Beispiel 10-20% Mietminderung bei dem und dem Mangel. Woher aber weiß ich nun genau wieviel ich mindern kann? Oder kann ich dann selbst entscheiden ob ich 10, 15 oder 20% abziehe? So einfach wird das ja sicher nicht sein, denke ich.
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-618.html
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