Was mache ich mit meinen Schulden?

vom 11.09.2007, 03:36 Uhr

Leider habe ich Schulden und zwar in einer Höhe, die ich momentan nicht mal richtig überblicken kann vielleicht kann mir jemand sagen was ich machen soll? Es handelt sich um verschiedene Gläubiger, die Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale hat eine viel zu lange Wartezeit kann ich persönlich nicht mit den Gläubigern versuchen zu reden, meint ihr das würde was bringen? Kann ich eine private Insolvenz nötigenfalls auch alleine beantragen und was würde das für Konsequenzen für mich haben? Muss ich dann nicht so einen gerichtlichen Treuhänder bezahlen?

» Ulli123 » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,00 »



Also ganz viel über die großen Schulden mit Gläubigern etc. weiß ich nicht, aber ich würde erstmal so anfangen, dass du dir einen Überblick über die Schulden machst, also alles fein säuberlich und detailliert aufschreiben. Dann würde ich einen persönlichen Plan erstellen wie du da rauskommen kannst, also irgendwelche kosten kürzen, wo kannst du mehr einnehmen, etc?

Mit den Gläubigern zu reden würde ich auf jedenFall mal probieren, vielleicht klappt es ja wirklich und bringt dann auch was.

» MikeD13 » Beiträge: 125 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Auflisten, sich einen Überblick verschaffen. Und was schon geschrieben wurde, einen Überblick erstellen über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben. Versuch, dass Du ganz schnell einen Termin bei einer Schuldnerberatung bekommst. Die sind wohl ziemlich ausgelastet, aber einen Versuch ist es auf jeden Fall wert. Und versuch zu verhandeln, es gibt immer Spielräume.

Vielleicht bekommst Du auch Ratenzahlungen. Damit Du das aber machen kannst, musst Du erst mal wissen, was überhaupt zur Verfügung steht. Sparen ist auch ne Sachen, mal überlegen, welche Kosten unnötig sind. Kann man den Handyvertrag reduzieren, vom Festnetz Anrufe aufs Handy unterlassen, brennt irgendwo immer Licht, läuft dauernd die Heizung, man muss sie ja nicht ausstellen, aber vielleicht eine Stufe niedriger.

Würde ein Nebenjob was bringen? Solche Fragen würde ich mir mal stellen, vielleicht kommt was bei rum. Ein Anfang wäre es auf jeden Fall. Und versuch mal zu verhandeln, denn den meisten wird es lieber sein, sie bekommen ihr Geld überhaupt, als dass sie bei einer Privatinsolvenz alles verlieren.

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» betty » Beiträge: 1460 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Eine Private Insolvenz bzw. richtigerweise Vebraucherinsolvenz kannst Du meist in Zusammenarbeit mit der Schuldnerberatung beantragen. Ich würde Dir dies nahelegen, da das Insolvenzverfahren durch gerichtliche Zahlungsentpflichtung beim jeweiligen Insolvenzgericht, also das Amtsgericht / Langericht in deiner Nähe, erföffnet wird. Im Vorfeld musst Du bestimmte Formulare ausfüllen, bei denen Dir die Schuldnderberatung hilft. Die meisten Einzelpersonen ohne juristische Grundkenntnisse basteln laut meiner Erfahrung immer Fehler rein.

Nach dem Eröffnungsbeschluss musst Du dich 6 Jahre lang wohlverhalten, dabei wird ein Treuhänder / eine Treuhandstelle bestimmt, welcher nach der Zumutbarkeitstabelle / Lohnpfändungstabelle alle pfändbaren Anteile deines Einkommes einzieht, sowie alles was an pfändbaren Vermögen noch da ist, also z. B. Immobilien, ein zu teures Auto, Lebensversicherung usw.. Die "eingesammelten" Vermögenswerte werden alle 12 Monate in bestimmten Beträgen auf die Gläubiger verteilt.

Das Wohlverhalten beinhaltet auch, dass Du wenn Du arbeitslos bist, ein Einkommen nachweisbar versuchst anzustreben oder darum bemüht bist deine Arbeitsstelle nicht zu verlieren. Solltest Du hier nachweisbar Schuld haben, also am Arbeitsplatzverlust oder an der Arbeitslosigkeit, kann es das schnell gewesen sein. Wenn Du umziehst oder deinen Arbeitgeber wechselt oder sich nur irgendwas an deinen Leistungen ändert, also der Lohnleister wechselt oder die Höhe, musst Du das unverzüglich der Treuhandstelle oder der Treuhänder mitteilen, dazu zählen Steigerungen (Lohnanstieg, Erbschaft usw.) oder Senkungen (Arbeitsplatzverlust usw.). Bei einer Erbschaft darf meines Wissens aber nur die halbe und nicht die ganze Erbschaft beansprucht werden.

Wie gesagt, wenn dabei irgendetwas von Dir schuldhaft herbeigeführt wurde, Du falsche Angaben gemacht hast, Dich eben nicht wohlverhalten hast, oder nicht entsprechend mit dem Treuhänder zusammenarbeitest, spricht man von Obliegenheitsverletzungen - dann kann das Insolvenzgericht, also das zuständige Amtsgericht oder Landgericht, die Zahlungsentpflichtung auf Antrag eines oder mehrerer Gläubiger verweigern, das ganze nennt sich dann Versagung der Restschuldbefreiung und das war´s dann.

Nach 6 Jahren bzw. genau 72 Monaten nach dem Tag der Eröffnung des Verfahrens endet die insolvenzrechtliche Treuhandzeit, dann ist man also raus und schuldenfrei, auch wenn das gepfändete Vermögen nicht ausreicht die Schulden zu bezahlen.

Achso, was man jetzt auch immer im Fernsehen sieht, unter dem Stichwort Schuldnerberater blablabla nennt sich außergerichtlicher Einigungsversuch, der vor dem Verfahren der Verbrauchinsolvenz durchgeführt werden muss. Dabei bietet der Schuldnerberater oder die vermittelnde Person den Gläubigern meist genausoviel an, wie sie im Verlauf des Verfahrens bekommen würden. Dies lässt sich anhand deines Vermögens festmachen und deines Status - von einem Langzeitarbeitslosen oder Frührentner sind kaum Einkommenssteigerungen zu erwarten oder einer alleinerziehnden Mutter mit 2 und mehr Kindern aus der Unterschicht. Jedoch lehnen die meisten Gläubiger dies meist ab - das Problem bei der außergerichtlichen Einigung ist außerdem, das alle Gläubiger dieser Lösung zustimmen müssen. Daher wird fast immer das Verbrauchinsolvenzverfahren danach eingeleitet - was die Gerichte mehr und mehr belastet, da knapp 10 % der Menschen in Deutschland überschuldet sind. Ob das nun fair oder unfair ist, ist eine andere Sache.

Da das Gesetz deswegen noch dieses Jahr (2007) novelliert werden soll, würde ich jetzt schon versuchen ins Verbraucherinsolvenzverfahren zu kommen, denn die Insolvenzordnung soll dann anfängliche Nullpläne enthalten, welche das Verfahren deutlich erschweren und eine Verschlechterung für die betroffenen Verbraucher darstellt.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Sorry subbotnik, ist wahrscheinlich gut gemeint aber ich halte es für fahrlässig ohne die Schuldenhöhe und Einkommen etc. zu kennen jemandem zu empfehlen Verbraucherinsolvenz zu eröffnen.

Und wenn dann bitte auch die Nachteile erwähnen. Zwar ist man nach der Wohlverhaltensphase schuldenfrei aber das Leben danach wird nicht leichter. Überall wo Deine Bonitätsdaten abgefragt werden und gefragt wirst ob schonmal ein Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet wurde musst Du ja sagen und bekommst es wahrscheinlich abgelehnt. Manche Handyanbieter geben solchen Leuten nicht mal einen Vertrag. Eine Verbraucherinsolvenz sollte man nur machen, wenn man Zahlungsunfähig!! ist machen und nicht wenn die Schulden hoch sind.

Außerdem gehört es sich m.e. Schulden die man gemacht hat auch zu bezahlen. Also würde ich dem Eröffner raten sich dringend einen Überblick zumachen wieviel Rate Du im Monat aufbringen kannst und das dann mit den Gläubigern zu besprechen.

Vielleicht springt ja bei der Ehrlichkeit von Dir auch ein kleiner Forderungverzicht bei raus.

» Paramounti » Beiträge: 50 » Talkpoints: -0,18 »


Natürlich, da hast Du natürlich recht - ich bin jetzt davon ausgegangen, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch fehlschlug, also das Gespräch mit den Gläubigern nicht zum Erfolg führte, und dass der Schuldner in mehr als 6 Jahren die Schulden bei selbstgewähltem Wohlverhalten nicht abtragen kann.

Selbst wenn er aber nur Schulden in Höhe von 6000 Euro hätte, aber maximal 50 Euro pro Monat abzahlen könnte, stünde er nach 6 Jahren noch besser da, mit einem "Plus von 2400 Euro, welches er nicht zahlen müsste.

Nach 3 Jahren werden auch die Schufaeinträge gelöscht, also wäre man nach 9 Jahren wieder bei "normaler" Lage. Zudem wollte ich ihm mal aufzeigen, wie der Verlauf des privaten Insolvenzverfahrens bzw. der Verbraucherinvolvenz aussieht und ob er es auch alleine "meistern" kann.

Das man seine Schulden auch bezahlen sollte ist auch meine Meinung - schließlich muss jeder seine eingebrockte Suppe auch auslöffeln, abgesehen davon, dass ich wenig von der Verfahrensweise halte, ich leih mir jetzt 10.000 Euro, zahle 6 Jahre nichts bis wenig zurück und bin dann schuldenfrei.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dachte ich mir schon, aber ich finde halt das diese Thema äußerst inflationär behandelt wird. Letzte Woche kam auf stern.tv das Thema und da war eine zu gast die Inso angemeldet hat und nach 3 Monaten schuldenfrei war weil die Bank die Forderung nicht angemeldet hat.

Es wurde jedoch zu keiner Zeit klargestellt, dass das eine Ausnahme ist und welche Konsequenzen eine Inso noch so mitsich trägt. Ich möchte nicht wissen wieviel direkt danach zum Amtsgericht gewackelt sind und sich gedanklich schon das nächste Auto gekauft haben.

Ausserdem muss man immer beachten, wen man bei einer Inso noch so mit in die "Scheiße" reiten kann, z.b. wenn jemand für den Kredit gebürgt hat. Oder was man auch nicht ausser Acht lassen darf ist, dass das Gehalt offen gepfändet wird, also der Arbeitgeber davon mitbekommt und in einigen Berufen kann das böse Konsequenzen haben.

Also Inso nur als letzter Ausweg bevor gar nichts mehr geht.

» Paramounti » Beiträge: 50 » Talkpoints: -0,18 »



Das sehe ich auch so. Das Insolvenzverfahren mag im ersten Augenblick eine Menge Vorteile haben, man hat während der ganzen Zeit aber auch eine Menge Verpflichtungen. Und man darf sich in der Wohlverhaltensperiode absolut NICHTS zu schulden kommen lassen, absolut Nothing. Wenn da auch nur die geringste Unstimmigkeit in die Akten kommt, ist das Ding sofort gelaufen. Und dann ist man erstmal wieder für ein paar Jahre gesperrt und kann kein weiteres Insolvenzverfahren in dieser Zeit anstreben.

Außerdem ist es wichtig, daß ALLE Gläubiger Kenntnis von den Plänen zur Eröffnung des Verfahrens erhalten. Am vorgerichtlichen Verfahren müssen alle Gläubiger ihr ja oder nein dazu gegeben haben. Sollte dieses nicht passiert sein und ein Gläubiger sich später anmelden, weil er über das Internet (insolvenzbekanntmachungen.de) von der Eröffnung des Verfahrens Kenntnis erlangt hat, kann das Gericht den Antrag abweisen.

Dazu kommt noch, daß diese Seite öffentlich ist. Jeder Hans und Franz kann sich da immer einlesen. Auch Leute, die Dich nicht mögen und der schlimme Nachbar von nebenan. Leute, die das eigentlich nix angeht, was in Deinen vier Wänden passiert. Jeder kann davon erfahren und Dir das immer wieder unter die Nase reiben. Nicht bloß Firmen, die Zugang zur Schufa haben.

Also sollte man sich das immer zweimal überlegen, ob man wirklich zum Strohhalm Insolvenzverfahren greifen muß.

Ich weiß aus Erfahrung, daß viele Gläubiger - besonders, wenn sie wissen, wie das bei einem Schuldner finanziell ausschaut - auf Zinsen und einen Teil ihrer Forderungen verzichten. Vielleicht solltest Du diesbezüglich Deine Forderungsaufstellungen auch unbedingt darauf prüfen, ob Zinsen nicht bereits sogar verjährt sind - was meines Wissens nach nach vier Jahren geschieht, wenn zwischenzeitlich nicht vollstreckt wurde. Nicht festgesetzte Zwangsvollstreckungskosten verjähren ebenfalls nach drei Jahren.

Einige Gläubiger sind mit Ratenzahlungen einverstanden. Andere Gläubiger verzichten sogar auf ganz erhebliche Summen, wenn Du einen bestimmten Betrag auf einmal zahlen kannst.

Es ist wirklich von Vorteil, wenn Du Dir erstmal einen ganz genauen Überblick verschaffst, jeden Gläubiger einzeln anschreibst oder anrufst und eine aktuelle Forderungsaufstellung zuschicken läßt.

Dann mußt Du diese Forderungen genau prüfen und dann kannst Du Dir überlegen, wie Du diese Forderungen vielleicht begleichen kannst. Du kannst mit den Gläubigern Verbindung aufnehmen und fragen, ob und inwieweit sie mit einem Vergleich oder einer Ratenzahlungsvereinbarung einverstanden sind.

Vielleicht ist es sogar noch drin, daß wenn Du Dir über die Höhe der Schulden bewusst bist und vielleicht sogar einen Überblick darüber hast, was für Vergleiche stattdessen ausgehandelt werden konnten oder wo noch was zu drücken ist, eine Umschuldung mit einer Bank auszuhandeln.

Wenn Du so eine Bank findest, kannst Du Deine verschiedenen Gläubiger auf nur einen Einzigen reduzieren. Ein Kredit ist allein Zinstechnisch garantiert leichter abzuzahlen, als zig andere, unüberschaubare Summen. Und die horrenden Zwangsvollstreckungskosten und Rechtsanwaltsgebühren oder die Gebühren von Inkassounternehmen fallen dann auch weg.

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» cardheia » Beiträge: 50 » Talkpoints: 1,31 »


Wie wäre es wenn du um schuldest? Ich weiß nicht ob du die Schulden bei Privat oder bei z.B. der Sparkasse hast, aber wenn du evtl. um schuldest kann dir das etwas bringen. Hast du zum Beispiel im Jahr 1997 einen 500 000€ Kredit aufgenommen, zu einem Zinssatz von 10%, kannst du heute, bei einem niedrigeren Zinssatz um schulden.

Das heißt, du leihst dir bei einer Bank/Sparkasse etc. das noch zu bezahlende Geld, z.B. 400 000€ zu einem Zinssatz von 4% und zahlst damit die Gläubiger aus. So sparst du die 6% Zinsen. Ich kenne mich nicht so gut aus darin, aber ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen!

» blueglue » Beiträge: 52 » Talkpoints: 0,17 »


Als erstes würde ich sämtliche Rechnungen, Mahnungen usw nach Gläubigern sortieren und fein säuberlich auflisten. Anschließend kann man schauen, wo man am meisten Zinsen zahlen muss, damit du diesen Kredit als erstes abzahlst. Versuche mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung zu vereinbaren. Falsch wäre es, die Rechnungen und Mahnungen zu ignorieren. Mach bitte nicht den Fehler und nehme einen Kredit auf, nur um den anderen damit zu bezahlen.

Verabschiede dich ganz schnell von den Gedanken, dass die Forderung irgendwann von einem Gläubiger vergessen wird. Solltest du es nicht allein schaffen, dich aus der Schuldenfalle zu befreien, wende dich vertrauensvoll an eine staatliche Schuldnerberatungsstelle. Diese sind in der Regel kostenlos. Schuldnerberatungen bieten zum Beispiel, Städte, Vereine und Kirchen an. Mach dich so schnell wie möglich sachkundig und nehme diese Hilfe in Anspruch. Viel Glück !

» quirli » Beiträge: 70 » Talkpoints: 25,62 »


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