Auszug: Müssen weiße Wände sein?

vom 03.04.2009, 18:07 Uhr

Hallo!

Eine Bekannte, nennen wir sie mal Person A zieht aus ihrer alten Wohnung aus. Sie haben 3 Jahre in der Wohnung gewohnt. Vor einem halben Jahr hat A die komplette Wohnung , die sie mit weiß gestrichenen Rauhfaserwänden übernommen haben, gestrichen. Allerdings in einem zarten gelb. Der Vermieter (Person B) besteht aber nach Auszug auf weiß gestrichene Wände.

Da es ja keine grelle Farbe ist und die Wohnung erst komplett vor einem halben Jahr renoviert wurde, dachte Person A, dass der Vermieter das hinnehmen müsste. Aber der Vermieter B will , wenn sie das nicht innerhalb 1 Woche ändert, die Kaution dafür benutzen um eine Malerfirma zu beauftragen, die die gesamte Wohnung wieder weiß pinselt.

Muss Person A das so hinnehmen? Oder kann sie auf Auszahlung der Kaution bestehen. Die Wohnung ist ja schliesslich renoviert.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Die Regel ist ganz einfach. Die gemietete Sache wird in dem Zustand wieder übergeben, in dem sie übernommen wurde. Wenn die Wände vor drei Jahren weiss übernommen wurden, dann kann der Vermieter verlangen, dass sie weiss wieder zurückgegeben werden.

Einzige Ausnahme ist, wenn man vor dem Streichen den Vermieter angefragt hat, ob es in Ordnung geht wenn man diese oder jene Farbe verwendet. Dann kann man sich auf den Standpunkt stellen, dass der Vermieter informiert und einverstanden war. Das ganze natürlich schriftlich.

Demzufolge ist der Vermieter absolut im Recht.

» thisnamewasfree » Beiträge: 1102 » Talkpoints: 2,63 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo Diamante!

Soweit ich weiß, sind die Mieter nicht dazu verpflichtet, die Wände wieder weiß zu streichen. Es sei denn, dass sie Farbe gestrichen haben, die wirklich ungewöhnlich ist, wie schwarz. Und selbst da bin ich mir nicht sicher, ob der Mieter wirklich dazu verpflichtet ist, dann wieder weiß drüber zu streichen.

An Stelle deiner Bekannten, würde ich mal bei einem Anwalt für Mietrecht nach fragen oder gleich beim Mieterschutzbund. Wir hatten beim Auszug fast jeden Raum in einer anderen Farbe und im Wohnzimmer auch eine dunkel rote Wand und wir mussten auch nicht alles überstreichen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Hallo!

Ich dachte, dass Person A im Recht ist, weil doch ein neues Gesetz rausgekommen ist, wonach Person B nicht auf Renovierung bestehen kann und da die Farbe ja keine grelle Farbe ist, sondern ein ganz zartes Gelb, dürfte doch das auch darunter fallen, dass man die Wohnung in einem sauberen Zustand übergeben hat. Ich habe auch mal nach dem neuen Gesetz gegoogelt, aber ich komme nicht klar damit, wie das nun wirklich gemeint ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Das sagt eigentlich alles aus: Urteil: Beim Auszug Wohnung renovieren?

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Hallo Laufmasche!

Danke dir für den Link. Aber gilt das auch, wenn man die Wände in einer anderen Farbe gestrichen hat, als die Wände waren, als man eingezogen ist? Und auch egal in welcher Farbe sie gestrichen sind? Wäre auch für mich und nciht nur für meine Bekannte sehr hilfreich, weil wir ja auch die Wohnung in einer anderen Farbe als weiß streichen wollen. Also wenn wir jetzt orange streichen, brauchen wir dann auch nicht weiß streichen, wenn wir ausziehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Diamante,

ein Urteil, welches auch aussagt, dass die Wände nicht weiß sein müssen findest du hier Klick. Laut diesem Urteil zählt zum Beispiel schwarz und violett zu diesen Farben welche dann doch gestrichen werden müssen. Ist es jedoch ein dezentes Gelb so zählt das wohl nicht zu den extremen Farben.

Hier auch noch ein weiterer Text zum Thema Klick.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo zusammen!

Das ist ganz einfach, entweder man muss Renovieren wenn man einzieht oder wenn man auszieht! Da dein Bekannter die Wohnung renoviert übernommen hat, so muss er sie auch wieder frisch renoviert übergeben! Dabei werden im Normalfall die Wände immer Weiß gestrichen. Selbst wenn es nur ein ganz heller Ton ist muss man das ändern. Klar kann man den Vermieter fragen, allerdings wenn der darauf besteht, dann muss er es leider so machen.

Klar gibts da auch Urteile die was anderes belegen, allerdings wegen ein paar Stunden Arbeit und ein paar Euro für die Farbe so einen Aufstand darauß zu machen und am ende vielleicht mit großen Kosten (Prozessverlust) dasten zu müssen sollte das nicht Wert sein. Den niemand garantiert dir das jeder Prozess so abgeschlossen wird.

» LucaToni » Beiträge: 593 » Talkpoints: -1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hi

Also geweißt werden muss nicht mehr auch nicht wenn vor Einzug die Wände weiß waren. Das Einzige was beachtet werden muss dass die Wohnung in einem ordentlichen Zustand übergeben wird.

Des Weiteren müssen die Farben „wohnbar“ sein. Das heißt sie sollte nicht schwarz oder in Neonfarben gestrichen sein. Ein leichtes Gelb ist durchaus zumutbar. Wir haben vor unserem Umzug Wohnungen besichtigt in denen die Wände Orange gestrichen waren aber eben ordentlich.

Lieben Gruß
stance

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Geweißt werden muss heutzutage nichts mehr, was ja auch durch die vorherigen Beiträge geklärt sein dürfte. Insofern hat Person A schon recht, das der Vermieter die Kaution dafür nicht verwenden darf, um eine Malerfirma zu beauftragen, die das ganze dann im "Kundenauftrag" wieder weiß streicht.

Das Problem wird hier sein, das der Vermieter selbst aufgrund von (nicht wirksamen) Klauseln im Mietvertrag und von den Gerichtsurteilen sich nicht beeindruckt zeigen wird und das ganze (mal wieder) auf einen Rechtsstreit hinauslaufen könnte (nicht muss), da zum einen die Kaution ja im Regelfall erst nach drei Monaten zurückgezahlt wird (und nicht direkt beim Auszug, der Vermieter hat diese Zeitspanne Zeit mit der Rückgabe), zum anderen aber auch, das er da was gegenrechnen wird, da die Vermieter schon manchmal ein recht lüstiges Völkchen sind, die sich so ihre eigenen Regeln zusammen schmieden, wo man als normal denkender Mensch nur noch den Kopf drüber schüttel kann.

Ich hoffe für Person A das beste, aber erwarte nicht zu viel, das läuft in dem meisten Fällen nicht glatt, da sind die Vermieter (leider) zu boniert.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


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