Überstunden in der Berufsausbildung

vom 02.04.2009, 23:53 Uhr

A hat vor drei Monaten seine Berufsausbildung angefangen. Seitdem sitzt er aber jeden Tag bis abends im Unternehmen fest, weil so viel zu tun ist. Auch wenn er Berufsschule hat, soll A danach noch in die Firma gehen und arbeiten.

Ist das denn rechtens? Darf der Ausbildungsbetrieb während der Berufsausbildung bereits so viele Überstunden vorschreiben? Die werden natürlich auch nicht bezahlt und As Mutter macht sich Sorgen, wie A das gesundheitlich auch wegstecken kann.

A ist gerade mal 17 Jahre alt und soll schon so viel arbeiten? Kann man da irgendwas machen?

» Kroppzeug » Beiträge: 15 » Talkpoints: 0,16 »



Ich kann jetzt nur davon berichten, wie es in meiner Ausbildung gehandhabt wurde. Vielleicht ist das ja eine Anregung für A.

Bei uns gab es im Betrieb einen Ausbildungsverantwortlichen. Dieser wurde jedes Jahr aus allen Azubis unserer Firma in der Region gewählt. Meist war dieser schon im dritten Lehrjahr. Er diente als Vermittler zwischen Auszubildenden und Betrieb. Ich brauchte ihn nie in Anspruch nehmen, da ich einen sehr kulanten Chef hatte. Bei uns wurde es so gehandhabt, daß wenn wir Berufsschule hatten, an diesem Tag nicht mehr in den Betrieb mußten, sofern die 8 Stunden in der Schule erreicht wurden. Vielen mehrere Unterrichtsstunden aus, mußten wir uns im Betrieb melden und der Chef hat dann individuell entschieden, ob wir Feierabend machen konnten, oder die Stunden im Betrieb aufholen mußten.

Für gravierendere Sachen konnten wir uns an den Betriebsrat wenden, was in meinem Fall ebenfalls mein Chef war :D Gerade, wenn es um solche Sachen wie Überstunden oder sehr langes Arbeiten geht, ist der Betriebsrat ein guter Anlaufpunkt.

Sollte A seine Probleme nicht lösen können, kann er sich an die zuständige Kammer wenden (bei mir wäre die IHK in Frage gekommen) und den Ausbildungsbetrieb wechseln. Das geht auch mitten im Lehrjahr, sofern es den erfolgreichen Abschluß der Ausbildung im jetzigen Betrieb gefährdet.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Nach der Berufsschule darf man A laut gesetzlichen Regelungen nur in den Betrieb geordert werden, wenn die Unterrichtszeit weniger als 6 Unterrichtsstunden beträgt. Also bei 6 und mehr Stunden darf A nicht mehr zum arbeiten herangezogen werden.

Es gibt ein Jugendschutzgesetz unter das A mit 17 Jahren noch fällt. Dieses schreibt eine maximale Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und eine maximale tägliche Arbeitszeit von 8 (in Ausnahmefällen 8,5) Stunden vor. Ansonsten gibt es auch eine Arbeitszeitverordnung in dem die maximale Wochenarbeitszeit festgehalten ist.
Falls ein Tarifvertrag greift, müsste A dort mal schauen, ob es zur Arbeitszeit abweichende Regelungen gibt. Natürlich müsste A auch mal in seinen Vertrag schauen, wieviele Wochensstunden denn überhaupt als Regelarbeitszeit vereinbart wurden.

Im Zweifel sollte A bei seiner zuständigen IHK nachfragen, da sollte ihm geholfen werden können.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Wie ChaosXXX schrieb, liegt die Grenze bei unter 6 Stunden. Nur dann kann der Betrieb einen Azubi noch zur Arbeit schicken. Wobei die Fahrtzeit zwischen Betrieb und Schule auch als Arbeitszeit gilt. Kann sein, dass davon ein Teil als Pause abgerechnet wird. Wenn man aber 1 Stunde von der Schule zum Betrieb fahren muss, muss man nur noch eine Stunde arbeiten.

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» Blairwitch » Beiträge: 221 » Talkpoints: 9,07 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich empfehle in diesem Fall das Jugendarbeitsschutzgesetz zu lesen. Da steht alles drin, was man darf und was nicht. Wie lange und wie oft gearbeitet werden darf.

Zudem kann auch im Ausbildungsvertrag nach gelesen werden. Handelt es sich dabei um einen Tarifvertrag oder einen Individualvertrag?

» BlackHeartTears » Beiträge: 21 » Talkpoints: -3,62 »


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