BAB auch abgelehnt!?

vom 09.09.2007, 12:16 Uhr

Hallo,
ich weiss nicht, ob ich hier richtig bin, aber ich habe den Bericht von dem Mitglied gelesen, dem das BAB nicht bewilligt wurde.
Ich b.z.w. mein Sohn haben das gleiche Problem! Das Arbeitsamt sagt, der Kindsvater und ich zusammen verdienen zu viel! Ich arbeite auf 28 Std und habe noch eine Nebenbeschäftigung - zum Vater haben wir keinen Kontakt, somit auch keine zusätzliche Unterstützung (bekomme schon regulären Unterhalt - aber es reicht halt nicht für 2 wohnungen)! Ich muss also jetzt 2 Haushalte unterstützen und finanzieren!!! Da mein Sohn in eine eigene Wohnung (Arbeitsplatz ist 80 km entfernt) ziehen mußte.

Wie kann es sein, dass eine Alleinerziehende so allein gelassen wird?
Was ist das für eine 2.möglichekeit - ALG-II? Hat das schon mal jemand gemacht?
Lg

» ivo dietrich » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,56 »



Die Möglichkeiten, wenn das BAB nicht bewilligt wurde, wären:
1. Dein Kind verklagt beide Elternteile auf Zahlung von Unterhalt, da muss jeder der Elternteile den Betrag leisten, der vom BAB ausgerechnet wurde.
2. Er sagt gegenüber dem BAB, er bekommt keine Unterstützung von den Eltern oder dem einen Elternteil, wenn Du ihm die Unterstützung gewährst, daraufhin setzt sich das Amt mit dem Elternteil in Verbindung. Wenn die Unterstützung nicht gewährt wird, wird sie vorläufig vom BAB Amt gezahlt, die holen sich dass dann wieder.
3. Beantragt ALG II zusätzlich zum Ausbildungsgehalt.

Grundsätzlich bräuchte man aber die Information, weswegen der Antrag auf BAB abgelehnt wurde, da gibt es viele mögliche Gründe.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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