Frau enthält Kinder vor
Hallo!
Wahrscheinlich ist das einfach als „dumm gelaufen“ zu verbuchen, aber vielleicht finde ich ja hier ein wenig Hilfe.
As Noch-Ehefrau B (Scheidung läuft) enthält A die Kinder vor, A darf sie nur sehen, wenn es B gerade passt oder B irgendetwas vorhat, wobei die Kinder B stören könnten. Vor zwei Tagen hatte As Sohn Geburtstag und A durfte lediglich das Geschenk an der Tür abgeben - wurde dann weg geschickt. Das hat A echt das Herz gebrochen, A hätte gern gesehen, wie sein Sohn sich über dieses schon lang ersehnte Geschenk gefreut hat.
A hat später noch angerufen - aber sprechen durfte A ihn dann auch nicht! Jetzt im Nachhinein kann A natürlich nichts mehr unternehmen, kann A überhaupt irgendwas tun, damit das nicht noch einmal passiert? Hat A nicht das Recht, sein Kind an diesem Tag auch sehen zu dürfen?
Hallo!
Hat A denn mal mit B darüber gesprochen, dass er die Kinder regelmäßig sehen möchte und auch ein Recht darauf hat? Zahlt A denn auch Unterhalt für die Kinder? Ich würde versuchen feste Besuchszeiten abzusprechen, dass A die Kinder jedes zweite Wochenende sehen darf oder ähnlich.
Wenn B sich nicht auf ein Gespräch einlässt, würde ich an As Stelle zu einem Anwalt gehen und mich mal über die Möglichkeiten informieren. Vielleicht gibt es ja einen Weg, dass A das Besuchsrecht zusteht.
Hallo
A hat natürlich auch bestimmte Rechte sein Kind zu sehen und auch bestimmte Tage, wie Weihnachten, Silvester und Geburtstage werden extra geregelt neben dem normalen Umgangsrecht. Vieleicht sollte sich A mal mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzen und dort dann eine schriftliche Vereinbarung zwischen A und B festzulegen, wie die gesonderten Tage geregelt werden sollten.
Ich selber war damals in einer ähnlichen Lage, nur das mein Exmann derjenige war der nur nach Lust und Laune Kontakt mit seinem Sohn hielt. Ich habe es dann auch alles schriftlich beim Jugendamt festlegen lassen. Das Kind hat ja auch ein Recht auf beide Elternteile und es geht ja nicht nach den Launen der Eltern wie und wann man wen sehen darf oder nicht.
Ich denke, dass A das Recht auf fixe Besuchszeiten hat, auch wenn die Scheidung noch nicht durch ist! Er müsste sich also mal schlau machen und mit seiner (Ex-) Frau fixe Zeiten vereinbaren.
Auch könnte A natürlich den dem Gespräch mit B suchen. Er könnte erklären, dass sie vor allem auch an die Kinder denken muss und nicht nur an ihre eigene Wut, Enttäuschung oder sonst etwas! Wie muss sich ein Kind fühlen, wenn es das Geschenk des Vaters von der Mutter in die Hand gedrückt bekommt und dann nicht einmal ein Anruf vom Vater kommt?- Ich gehe davon aus, dass das Kind nicht einmal weiß, dass der Vater es gerne gesehen hätte oder zumindest mit ihm telefonieren wollte.
Ich kenne die konkrete rechtliche Situation in Deutschland nicht, aber in Österreich ist es so, dass A, also der Vater auf jeden Fall ein Besuchsrecht hat, im übrigen ist das sogar unabhängig davon ob er Alimente zahlt oder nicht. Besuchsrecht hat mit Unterhalt der Kinder nichts mehr gemeinsam zu tun, das war früher so.
Wie das jeweilige Besuchsrecht aussieht, da gibt es keine Verallgemeinerung. Es ist davon abhängig, wie alt das Kind ist, welchen Bezug der Vater zum Kind hat und so weiter. Generell gilt, je jünger das Kind, desto mehr Besuche dafür mit kürzerer Zeit. Je älter das Kind, desto weniger Besuche, dafür umso länger, auch über Nacht.
Prinzipiell kann man sich an das Jugendamt wenden, aber zumindest in Österreich wird davon sehr häufig abgeraten. Rein rechtlich gesehen, können die zwar eine Hilfestellung und Meditation anbieten, aber wenn man zu keiner Einigung kommen sollte, dann kann das Jugendamt genau nichts machen und dann muss man vor Gericht gehen. Das widerum kostet seit einiger Zeit für den Antragssteller (in der Regel den Vater) etwas, also es ist nicht mehr kostenlos einen Besuchsrechtsantrag zu stellen. Traurig für alle Väter!
Bei Gericht werden dann alle Seiten angehört und es wird versucht eine Lösung zum Wohle des Kindes zu finden. In der Regel ist das ab einem bestimmten Alter etwa alle 2 Wochen am Wochenende. Weihnachten, Geburtstage und Urlaube werden extra geregelt und sind auch individuell unterschiedlich.
Genau genommen, also von der rechtlichen Seite her gesehen, kann die Mutter dem Vater leider das Kind vorenthalten, solange es noch zu keinem gerichtlichen Urteil gekommen ist. Väter haben oft schlechte Karten in der Hand, zumindest solange die Mutter das alleinige Sorgerecht hat. Wenn der Vater ebenfalls das Sorgerecht hat, sieht es um einiges besser aus für ihn! Dann gibt es auch noch besonders hartnäckige Mütter, die das Kind trotz Gerichtsurteil nicht zum Vater lassen. Diese Fälle sind besonders tragisch.
Rechtlich gesehen ist das natürlich nicht in Ordnung, und rein theoretisch kann der Vater dann auch die Mutter zu einer Beugestrafe verklagen. Theoretisch muss die Mutter dann eventuell Strafe zahlen, praktisch gesehen, passiert das jedoch in äußerst seltenen Fällen. Möglich ist es jedoch trotzdem, wenn der Vater einen guten Anwalt hat. Den Umgang zwischen Vater und Mutter wird das jedoch nicht gerade besonders positiv fördern.
Am allerbesten ist es in der Regel, zu versuchen eine gemeinsame Lösung zu finden, das ist meiner Meinung nach dann wirklich zum Wohle des Kindes, weil von diesen ganzen Gerichtsverhandlungen hat ja in Wahrheit keiner etwas und ist für alle Beteiligten einfach nur stressig. Wenn es jedoch nicht anders geht, würde ich als Vater schon vor Gericht gehen, einfach weil man nicht aufgeben sollte um sein Kind zu kämpfen!
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