Auf Unterhalt verzichten?

vom 23.03.2009, 22:13 Uhr

A hat sich vor einem Jahr von Ihrem Lebensgefährten getrennt und hat für ihre beiden Kinder keinen Unterhalt beantragt. A glaubte, auch allein auskommen zu können, was sich jetzt im Nachhinein als sehr schwierig herausgestellt hat. A hat deshalb nachträglich den Unterhalt für die beiden Kids eingefordert und auch bekommen.

Allerdings droht As Ex-Partner B jetzt damit, wenn sie in Zukunft nicht auf den Unterhalt verzichten würde, möchte er keinerlei Kontakt mehr zu den Kindern und wird auch vom 14-tägigen Besuchsrecht keinen Gebrauch mehr machen. A ist (zu Recht) entsetzt über das Verhalten des Vaters B.

Soll sie jetzt auf den Unterhalt verzichten nur um den Kindern den Vater nicht vorzuenthalten?

» Hochwald » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,00 »



Rechtlich gesehen kann A nicht auf den Unterhalt für die Kinder verzichten. Das ist einfach nciht machbar und wenn B nicht zahlt, dann sollte A einen Anwalt einschalten. Selbst, wenn A eine Verzichtserklärung unterschrieben hat ist diese nichts wert, weil man auf Kindesunterhalt nicht verzichten kann. Auf den Ehepartnerunterhalt kann man verzichten aber auf keinen Fall auf Kindesunterhalt. Denn dieses Geld ist für die minderjährigen Kinder von A und der Gesetzgeber hat es so geregelt, dass man nicht den Kindern was nehmen darf, was ihnen zusteht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Auf keinen Fall sollte A sich von B erpressen lassen. Ich bin da der Ansicht, dass B das auch nicht macht, es sei denn, die Kinder sind ihm wirklich egal. Wenn dies so ist, kann dies A eigentlich egal sein. Der Unterhalt von B steht A einfach zu.

Es sei denn, B hat einen Vaterschaftstest gemacht und es stellt sich heraus, dass es nicht die gemeinsamen Kinder von A und B sind. Dann ist natürlich B nicht verpflichtet, weiterhin Unterhalt zu bezahlen und kann sehr wahrscheinlich auch bereits bezahlten Unterhalt zurück fordern.

Wieder etwas anderes ist es, wenn A einen neuen Partner C hat, und C die Kinder als Eigen annimmt. Wenn B damit einverstanden ist, muss er keinen Unterhalt mehr bezahlen.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Midgaardslang am 24.03.2009, 00:45, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Hallo!

Ich finde, dass sich A völlig richtig verhalten hat und schon früher auf die Unterhalsforderung hätte, bestehen sollen. Es ist As gutes Recht, dass sie das Geld für die Kinder bekommt. Denn schließlich sind es auch die Kinder von B und dieser trägt genauso Verantwortung.

A sollte sich wirklich nicht von B erpressen lassen und falls es nötig ist Rechtsbeistand suchen. Es zeigt ja schon, dass B anscheinend das Geld wichtiger ist, als seine Kinder. A sollte sich nicht einschüchtern lassen und weiter auf die Zahlungen bestehen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Ich finde nicht, dass man auf den wichtigen Unterhalt verzichten sollte, nur, weil man erpresst wird. Rechtlich gesehen hat man einen Anspruch auf den Unterhalt, und wenn dieser benötigt wird, muss er auch gezahlt werden. Ich finde, dass das Verhalten vom Vater so mal gar nicht geht und er sich schämen sollte, dass er so etwas überhaupt gesagt hat. Sollte er seine Kinder nicht besuchen oder sehen wollen, kann man es den Kindern ja dann auch einfach irgendwann so erklären und dann werden sie es auch verstehen.

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» Ramones » Beiträge: 47746 » Talkpoints: 6,02 » Auszeichnung für 47000 Beiträge


@Diamante: Das stimmt so nicht. Das erziehende Elternteil hat immer das Recht auf den Unterhalt zu verzichten. Nur einmal offiziell vor Gericht darauf verzichtet, heißt dann auch, dass die Sache erledigt ist. Man kann dann nicht fünf Jahre später ankommen und doch wieder Unterhalt wollen.

Allerdings hat der Unterhalt nichts mit dem Umgangsrecht beziehungsweise auch der Umgangspflicht zu tun. Den Umgang kann A im Namen der Kinder auch einklagen. Wobei es dabei zu bedenken gibt, was es den Kindern bringt, wenn man den Vater dazu zwingt. Da wird die Enttäuschung noch größer, als wenn halt so einfach kein Kontakt besteht.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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