Gesundheitsfragen im BU Antrag
Ich möchte gerne eine BU abschließen und musste feststellen, dass auch hier die berühmten Gesundheitsfragen gestellt werden. Nun habe ich mit zwei verschiedenen Versicherungsvertretern die von unterschiedlichen Firmen kamen gesprochen und bin verwirrt.
Ich hatte als Kind Neurodermitis und war zwar die letzten 10 Jahre nicht mehr in Behandlung, aber die Haut ist eben empfindlicher als normal und Neurodermitis ist ja unheilbar. Nun habe ich nachgefragt ob ich das angeben müsse. Der eine Vertreter meinte ich müsse es unbedingt angeben und Neurodermitis würde dann beim Vertrag ausgeschlossen werden. Der andere Vertreter meinte ich müsse es nicht angeben, da die letzte Behandlung schon 10 Jahre her sei.
Kann mir jemand sagen was nun korrekt ist?
Hallo Tool,
prinzipiell ist beides nicht falsch. In den meisten Anträgen wird erst gefragt: "Was für Behandlungen haben in den letzten 10 Jahren stattgefunden ..." Bei dieser Frage ist die Aussage, dass du es nicht angeben musst richtig. Allerdings lautet einer der nächsten Gesundheitsfragen garantiert: "Haben sie ein chronisches Leiden, Krankheiten oder haben sie Krankheiten, die immer wieder auftreten könnten" (Sinngemäß, habe gerade keine Lust genau in die Anträge zu schauen). Solltest du dann deine Neurodermites verschweigen hat der Vesicherer das Recht im Leistungsfall vom Vertrag zurück zu treten und dir die Leistung zu verwehren.
Das der eine Vertreter gesagt hat, Neurodermitis würde ausgeschlossen ist eine Möglichkeit, die nächste Möglichkeit ist, dass du dafür einen Risikozuschlag erhalten wirst (der in der Regel bei solch einer Erkrankung nicht sehr hoch ausfallen wird).
Die Angabe der Neurodermitis ist zwingend erforderlich, da du mit verschweigen bzw. nicht angeben deinen Versichrungsschutz gefährdest, wodurch die gesamte Versicherung für dich sinnlos wird. Das Einzige, was du machen kannst, wenn du die Neuro nicht angibst, ist 10 Jahre beten, dass du nicht berufsunfähig wirst. Erst nach 10 Jahren dürfen die Versicherer nicht mehr ohne Zucken vom Vertrag zurück treten. (Geht zwar dann immernoch, aber nicht so einfach, wie es vorher der Fall ist). Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig weiter helfen.
Gruß Jasper
Verwirrungen sind da schnell möglich, weil es von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich ist. Und es auf den genauen Wortlaut der Frage ankommt. Die musst du genau und ehrlich beantworten, nicht mehr, nicht weniger.
Ergänzend möchte ich dazu sagen, dass viele Versicherungen, sicher nicht alle, bei Hautkrankheiten oder anderen vergleichbaren Krankheiten - Reizdarm zb auch - die häufig mit psychosomatisch bedingt sein können, auch gleich Psychologische Leiden mit ausschliessen. Oder eben auf Wunsch dies wieder einschliessen und dann Zuschläge erheben.
Meinen Hinweis stütze ich auf die Versicherung bei der ich im Nebenjob arbeite - in einem anderen Bereich zwar, aber durch ein Gespräch mit einer Fachkollegin erfragt, da es mich selber interessierte.
Bei der BU bei der ich selber bin - eine andere als mein Arbeitgeber - schloss diese auch zunächst etwas aus, was ich durch einen Widerspruch und ein Gutachten des Arztes, dass dies geheilt wäre, wieder einschliessen konnte. Auch das ist möglich. Vielleicht hilft dir das ja, das beim Antrag direkt dazuzulegen? Wichtig ist in jedem Fall alles wahrheitsgemäss zu beantworten.
Ein weiterer Hinweis: es ist gut verschiedene Vertreter zu fragen, noch besser einen unabhängigen Versicherungsmakler nach den 2 bis 3 Besten die er einem empfiehlt, der spricht nicht nur stellvertretend für eine Gesellschaft, sondern hat im Idealfall den Überblick.
Ich hatte auch mal eine Pensionsversicherung die BU mit umfasste. Da war ich auch ganz glücklich drüber, bis es zum "Schadensfall" kam und die Versicherung mir die Leistungen verweigerte. Seitdem bin ich schlauer.
Ich hatte mit 17/ 18 Jahren eine Psychotherapie gemacht. Die lief nicht sonderlich glücklich. Ich wurde dann auch von der behandelnden Ärztin als gesund entlassen. Was nicht wirklich den Tatsachen entsprach. Aus meiner Erfahrungen hieraus, weigerte ich mich jahrelang, was in die Richtung zu unternehmen. Psychische Probleme gab es sicherlich weiterhin. In meiner Familie war es verpöhnt zu einem "Irrenarzt" zu gehen.
Mit etwa 30 Jahre fing ich eine neue Tätigkeit an. Mein Arbeitgeber ( ein Kleinbetrieb, ausser mir gab es nur noch drei weitere Angestellte) zahlte vermögenswirksame Leistungen als Pensionskasse. Da gibt es irgendeine Regelung in dem für mich zuständigen Tarifvertrag. Da ich eh keinen Vertrag über vermögenswirksame Leistungen laufen hatte, liess ich mir das halt erklären. Die Versicherungsgesellschaft lehnte ich zwar innerlich ab, dachte mir da aber auch weiterhin nichts bei. Der Abschluss war dann allerdings nur über diese Versicherung möglich. Finanziell war das Ganze sehr ansprechend und ich wollte das dann auch abschliessen. Der Versicherungsvertreter füllte die Bogen aus und liess mich unterschreiben. Ich gebe zu, wirklich durchgelesen habe ich das Ganze nicht richtig. An die Aktion mit der Psychiaterin vor über 10 Jahren dachte ich gar nicht mehr. Wurde auch nicht nach gefragt.
Nach 10 Monaten kündigten mir meine Arbeitgeber betriebsbedingt. Da gab es dann die ersten Probleme für mich, mit der Versicherung. Das erste Jahr wollten sie die vollen Beiträge. Sprich den Arbeitgeberanteil und den Arbeitnehmeranteil. Das konnte ich von meinem geringen Arbeitslosengeld natürlich nicht zahlen. Irgendwie konnte ich mich dann mit denen einigen und zahlte dann eine kleinen monatlichen Betrag.
Irgendwann hatte ich eine neue Anstellung. Der Arbeitgeber zahlte aber keine vermögenswirksame Leistungen. Und da ich dort sehr wenig verdiente, liess ich den Vertrag auf den kleinen Beiträgen weiterlaufen. Nach ein paar Monaten waren die psychischen Probleme nicht mehr tragbar und endeten erstmal in einer Krankmeldung. Dann in einem teilstationären Krankenhausaufenthalt. Die Kündigung durch den Arbeitgeber bekam ich während ich im Krankenhaus war. Es folgte eine Rehamassnahme. Diese zog dann eine Antrag auf EU- Rente. Der Versicherungsvertreter den ich dann anrief, meinte nur, die werden nicht zahlen, weil ich ja nicht berufsunfähig bin. Somit wendete ich mich dann an die Versicherung. Die zogen sich dann erst an der nicht genannten Behandlung vor Jahren hoch. Dann gab ich denen eine Schweigepflichtenbindung. Die forderten dann bei der Rehaklinik alles an. Diese verschickte unter Anderem einen Selbstauskunftbogen von mir. Dort wurde unter Anderem halt auch gefragt, wie denn mein Leben so verlaufen sei. Dort erzählte ich dann auch, das ich mich schon länger selbstverletzte.
Das selbstverletzende Verhalten fand zwar schon phasenweise statt, bevor ich den Vertrag unterschrieben hatte, wurde aber erst Ende 2005 überhaupt bei einem Arzt aktenkundig. Da sagte dann die Versicherung, das hätte ich angeben müssen. Zu dem Zeitpunkt war mir gar nicht klar, das das nicht richtig sondern krankhaft ist. Desweiteren erzählte ich in dem Bericht, das mir Freunde schon länger rieten, professionelle Hilfe zu Suchen. Die Versicherung hielt sich auch hier dran auf. Wohlbemerkt habe ich keinen Arzt ( erst recht keinen Facharzt für Psychiatrie) im Freundes- oder Bekanntenkreis. Vorallem waren das auch alles Sachen, die in meinen Augen kein Arbeitgeber wissen brauchte.
Dem Versicherungsvertreter hätte ich das sicherlich nicht "anvertraut". Schon aus Angst, er würde das meinen Arbeitgeber erzählen. Und ich empfand mich ja auch nicht als krank. Die Versicherung schickte mir auch den Anmeldebogen zu den damals der Vertreter ausgefüllt hatte. Da stand unter Anderem auch drinne, das ich keine Probleme mit den Augen habe. Ich bin aber Brillenträgerin. Ende vom Lied, die Versicherung zahlte nicht.
Wenn ich nochmal so eine Versicherung abschliessen würde, würde ich restlos alles angeben. Was mir dann natürlich auch zum Nachteil werden könnte. Mit meiner Erkrankung nimmt mich keine Versicherung mehr. Nur wie sage ich das mal meinen zukünftigen Arbeitgebern? ( In dem Falle das mir ein Arbeitgeber das halt wieder anbietet als vermögenswirksame Leistung).
Hallo Little Sister,
wie du selber sagst, musst du solche Sachen immer im Antrag angeben, da (wie du ja selbst gemerkt hast) die Versicherung sonst von der Leistung zurück treten kann. (Hatte ich ja oben schonmal erwähnt).
Ich kann dich hoffentlich in der Beziehung, dass ein Arbeitgeber davon etwas erfahren könnte etwas beruhigen. Der Vermittler, der mit dir einen Antrag ausfüllt, der darf dein Gesundheitsfragen deinem Arbeitgeber nicht offen legen. Macht er es doch, dann kannst du ihm ordentlich eine rein würgen. Er ist berechtigt, im Antragsfall dir die Gesundheitsfragen zu stellen, darf sie aber sonst niemandem mitteilen. Die Mitarbeiter, die im Endeffekt in der Fachabteilung deinen Antrag bearbeiten, die stehen nochmals unter Schweigepflicht, die dürfen nichtmal dem Vermittler über Arztanfragen und solche Daten Auskunft geben.
Wenn es dir aber dennoch unangenehm ist, und du Angst hast, dass dein Arbeitgeber trotzdem Wind davon bekommen könnte, dann kannst du ja diesen Vertrag auch ablehnen, oder halt sagen, dass du eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht willst und darum bittest "nur" eine Rentenversicherung über die Schiene der Vermögenswirksamen Leistungen zu machen. Das ist in der Regel dann auch möglich.
Gruß Jasper
LittleSister hat geschrieben:Mit meiner Erkrankung nimmt mich keine Versicherung mehr. Nur wie sage ich das mal meinen zukünftigen Arbeitgebern? ( In dem Falle das mir ein Arbeitgeber das halt wieder anbietet als vermögenswirksame Leistung).
Ich würde einfach sagen: "Nein, danke, ich habe schon eine." Prüft keiner und zum Kündigen und wechseln kann dich keiner zwingen. Oder es zur Bedingung für den neuen Job machen. Andererseits: Arbeitest du möglicherweise im Versicherungsbereich oder als Angestellte bei Versicherungen, Krankenkassen und ähnlichem? Dann könnte es tatsächlich so sein, dass die es als indirekte Bedingung sehen. Ich rede aus Erfahrung, weil ich einmal einen Job nicht bekommen habe - einen Teilzeit-Aushilfsjob, noch dazu auf 2 Jahre befristet - bei einer Krankenkasse - die mich nicht genommen haben, weil ich nicht bereit war Mitglied in eben der Krankenkasse zu werden.
Leider sitzen da sämtliche Versicherungen am längeren Hebel. Sie dürfen bestimmen, wen sie als Kunde nehmen und wen nicht. Erst recht, wenn du keine ehrlichen Antworten gibst. Allerdings naiv braucht man auch nicht an die Antworten heran zu gehen. Etwas weswegen ich noch keinen Arzt aufgesucht habe ist nirgendwo dokumentiert und würde ich nicht angeben.
@ jasper
In wie weit alles angeben? Die Psychotherapie sicherlich. Auf die war ich aber sicherlich nicht stolz und habe mich eher dafür geschämt.
Das Selbstverletzende Verhalten. Hättest du das Angegeben? Ich hielt es ja nicht für krankhaft. Und die erste Psychotherapie hatte an sich nichts mit meiner jetzigen Erkrankung zu tun. Die wäre auch damals noch nicht feststellbar gewesen. Klar wusste ich später das Selbstverletzendes Verhalten ein Anzeichen für Borderline sein kann, aber nicht sein muss. Meine Hausärztin hätte mich gefragt ob ich sie noch alle habe, wenn ich mit so einem Verdacht bei ihr aufgetaucht wäre. Und mein damaliger Neurologe/ Psychiater, den ich ab Frühjahr 2004 aufsuchte (also nach dem Unterschreiben des Vertrages) hat die Diagnose nachher nur noch von der diagnosestellenden Klinik übernommen. Für ihn gab es die Erkrankung gar nicht.
Und das was die Versicherung dann als Ablehnungsgründe nannte, war nicht auf ärztliche Befunde basiert. Die stützten sich alleine auf Aussagen die ich im Rahmen eines Selbstauskunfstbogen gegenüber einer Klinik getätigt hatte. Ich habe mittlerweile echt Probleme damit, in irgendeiner Form eine Schweigepflichtsentbindung zu geben. Dem Rentenversicherungsträger gegenüber ja. Aber wenn ich in eine Gruppentherapie soll und da unterschreiben soll, das sich halt zwischen behandelnden Ärzten und Gruppeninhalten untereinander unterhalten wird - da Klingeln bei mir alle Alarmglocken.
Das ich dem Versicherungsvertreter gegenüber eins reinwürgen kann, wenn er mit meinen Daten zu meinen Arbeitgebern geht, bringt mit recht wenig, wenn ich deshalb meine Anstellung verlieren würde. Vorallem weil es ja auch Gang und Gäbe ist, das sich der nächste Arbeitgeber bei dem vorherigen Arbeitgeber erkundigt.
Und auch eine Rentenversicherung wird mich sicherlich ablehnen. Dazu ist einfach das Risiko bei einer Borderline- Persönlichkeitsstörung zu gross.
@ MarciaBaila
Etwas weswegen ich noch keinen Arzt aufgesucht habe ist nirgendwo dokumentiert und würde ich nicht angeben.
Dachte ich ja auch. Die Versicherung stützte ihre Ablehnung dann unter Anderem auf so Aussagen von mir (die ich im Rahmen einer Selbstauskunft an eine behandelnde Klinik getätigt habe), das mir ja Freunde zur professionellen Hilfe geraten haben. Und so nach dem Motto, es hätte mir doch klar sein müssen, das Selbstverletzung krankhaft ist.
Ich hatte mal ein Vorstellungsgespräch da wurde mir gleich gesagt, das man den bestehenden Vertrag nicht übernehmen würde, sondern ich einen Neuen abschliessen müsste. Wie das heute aussehen würde, weiss ich nicht.
Zur Zeit beziehe ich Rente. In wie weit ich das irgendwann mal werde in einem Lebenslauf kaschieren können, weiss ich noch nicht. Falls ich es aber schaffe, das geschickt zu kaschieren, stehe ich dann halt zum Thema Pensionskasse vor dem Problem. Ich weiss nicht, in wie weit, eine vom Arbeitgeber geförderte Rente abgelehnt werden kann. Und dann stehe ich auch wieder vor der Frage, wie begründe ich das.
Hi,
eine Rentenversicherung kann dich nicht aufgrund von Erkrankungen ablehnen, da es sich bei der Rentenversicherung um eine rein Kapitalgedeckte Versicherung handelt, die eher seltener das Risiko von Berufsunfähigkeit oder Tod absichert. Daher sind auch in 99% aller Fälle keine Gesundheitsfragen zu beantworten und somit ist keine Ablehnungsgefahr gegeben. Eine angebotene Rentenversicherung als Pensionskasse oder Direktversicherung kannst du also Gefahrlos nutzen, da hier niemand nachprüft bei wieviel Ärzten du in den letzten 5 Wochen warst, oder was für andere Gebrechen du hast.
Nochmal zum Thema der Gesundheitsfragen: Ich würde immer alles angeben, was ich weiß und was mir am Ende auf die Füße fallen könnte. Dazu gehört sicher nicht der Schnupfen von vor 3 Jahren oder die Zahnschmerzen von gestern. Alles, was irgendwo zu einer Leistungseinschränkung führen könnte sollte immer angegeben werden. Also praktisch alles, was über eine normale Erkältung hinaus geht. Es gibt zwar viele Vermittler, die sehen das anders (nach dem Motto: wir kriegen das dann schon hin! Ja klar.), aber in meinen Augen ist es für mich als Vermittler immer gesünder, wenn ich alles was mir der Kunde sagt in den Antrag schreibe. Ich möchte nicht in 10 Jahren in die Lage kommen, dass es dann Streitereien gibt, weil auf einmal nicht gezahlt wird. Das ist mir selbst etwas zu gefährlich.
Gruß Jasper
Naja ich finde es schon ein wenig seltsam, wenn wie in meinem Fall, der Vertreter beim Thema Augen nichts einträgt, obwohl ich eine Brille trage.
Zahlen Rentenversicherungen dann erst ab dem normalen Rentenalter? Was ist wenn ich wieder arbeitsfähig bin und dann nochmals ein Krankheitsfall auftritt und ich Frührente beziehen würde? Zahlen die dann schon? Wobei sich hier dann ja wieder die Frage nach Vorerkrankungen stellen wird.
Und klar würde ich im Falle das ich mal wieder eine Versicherung abschliessen würde restlos alles angeben. Nur ist das keine einfache Sache, sich vor jemand Wildfremden zu setzen und zu sagen, das man ja die letzten drei Jahre über 30 Wochen in irgendeiner psychiatrischen Einrichtung war. Die nächste Frage ist dann meistens, was haben sie denn? Dann sagt man halt Borderline. Entweder der Mensch kennt die Erkrankung nicht und schweigt, oder er fragt nach. Im "besten Fall" kommen dann so Kommentare wie, ach ja ich kenne da über x Ecken jemand der das auch hat und es werden irgendwelche komischen Storys ausgepackt, die eine Null interessieren und mit einem selbst nichts zu tun haben. Oder der Mensch versucht sein Halbwissen zu ergänzen und stellt absolut unpassende Fragen.
Und alles was Kapitalbindend ist - da mache ich einen grossen Bogen drum. Momentan könnte ich mir das finanziell eh nicht leisten. Und falls ich wieder Arbeiten kann, ist das sicherlich nichts wirklich gut bezahltes. Und wenn es das wäre, wäre das Risiko zu gross, das ich entweder wieder ein Rentenfall werde oder in Hartz 4 abrutsche und in beiden Fällen den Vertrag ( in der Regel mit grossem Verlust) wieder lösen müsste.
Hi,
ja, Rentenversicherungen zahlen erst mit dem Rentenalter. Das allerdings mit verschiedenen Variationen. Mal mit 60 oder auch erst mit 70. Aber meistens irgendwo zwischen 60 und 70.
Du musst solche Verträge nicht lösen, wenn du wieder Arbeitsunfähig werden solltest oder in Hartz IV rutscht. Bestimmte Freigrenzen gibt es für Hartz IV, die du an Kapital haben darfst. Wenn du z.B. die Beiträge aus finanziellen Gründen selbst nicht weiter zahlen kannst, dann kannst du eine Rentenversicherung immer beitragsfrei stellen. Musst also nichtmehr monatlich irgendwelches Geld einzahlen. Das eingezahlte Geld bleibt dann einfach stehen und verzinst sich weiter. Dadurch machst du dann auch keine finanziellen Verluste in Form von Rückkaufswertauszahlungen usw, die anfangs immer unter den eingezahlten Beiträgen liegen. Verlust machst du nur dann, wenn du den Vertrag wirklich auflöst.
Wenn du wieder in Frührente kommen würdest, dann zahlt eine Rentenversicherung noch nicht. Da sie ja nicht das Risiko der Berufsunfähigkeit absichert. Sondern lediglich das Risiko, dass man ein bestimmtes Alter erreicht und dann seine Rente bekommen möchte.
Gruß Jasper
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