BU und Nebenverdienst
B hatte vor ein paar Jahren einen Unfall und seit dem ist B berufsunfähig. Bs private BU-Versicherung zahlt auch schön brav und es gab auch keine Probleme. Nun fällt B aber die Decke auf den Kopf und B wollte sich ein bisschen Taschengeld dazuverdienen. Da B gesundheitlich starke Einschränkungen hat, kam B ein Angebot von einem Freund gelegen bei dem B einfach täglich zwei Stunden Telefondienst schieben soll, damit er sich in Ruhe um seinen Papierkram kümmern kann und auch mal das Büro verlassen kann.
Jetzt frag ich mich ob es Probleme für B mit der BU geben kann wenn B einen Nebenverdienst hat.
Hi,
kurze Antwort: Jain.
Die ausführliche Antwort hierauf folgt also prompt. Ausschlaggebend sind 2 Faktoren, die unter Umständen zu Problemen führen könnten bzw. sie auch vermeiden könnten. Wichtig ist vor allem die Höhe des Hinzuverdienstes. Liegt dieser über einem bestimmten Satz (zu erfragen beim Rentenversicherungsträger) dann könnte die Deutsche Rentenversicherung die Erwerbsminderungsrente (oder auch Berufsunfähigkeitsrente - je nach Alter von A) kürzen. Als seinerzeit Berufsunfähigkeit eingetreten ist, wurde festgestellt wieviel Stunden A maximal pro Tag noch arbeiten darf. Diesen Stundensatz sollte er in keinem Fall überschreiten, sonst könnte es zur Streichung der Berufsunfähigkeitsrente führen.
Letzten Endes ist es aber unabdingbar das Vorhaben dem Rentenversicherungsträger vorzutragen und darum zu bitten, dass eine schriftliche Stelleungnahme erfolgen soll, nur dann bekommt A Rechtssicherheit und kann bei eventuellen Kürzungen dieses Schriftstück zücken und sagen: ihr habts mir doch erlaubt. Ohne ein entsprechendes Schreiben der Rentenversicherung würde ich mich nicht auf das Eis bewegen und einer Arbeit nachgehen.
Gruß Jasper
Ich sehe hierbei einen ganz wichtigen Aspekt, du schreibst er erhält eine private BU Rente. Als nächstes muss man die Frage stellen ob er auch eine gesetzliche BU Rente bezieht. Sein eventueller Nebenverdienst ist in erster Linie für die gesetzliche Rentenversicherung von Bedeutung. Es kann beispielsweise passiert sein, dass die private Versicherung zahlt wie hier beschrieben und die gesetzliche Rentenversicherung noch nicht.
Vielleicht kommt auch die gesetzliche Rentenversicherung zu dem Ergebnis das er sogar erwerbsunfähig ist. Dreh und Angelpunkt ist hier der sogenannte Feststellungsbescheid. Dieser Beischeid erhält bzw. definiert dann genau den Zuverdienst. Alles andere ist nur reine Spekulation.
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