Tschüß Bankgeheimnis, machs gut, schön dich gekannt zu haben
Heute wurde in München ein neues Urteil vom Bundesfinanzhof veröffentlicht, welches mal wieder das deutsche Bankgeheimnis lockert. Demnach dürfen Betriebsprüfer in Zukunft öfter kontrollieren, wenn sie gerade dabei sind, die Steuerpflicht der Bank zu prüfen, wie ehrlich die Bankkunden im Bezug auf die Steuer sind.
Es wird zwar beteuert, dass es sich hier nicht um eine allgemeine Überwachung der Kontodaten der Kunden handelt, allerdings ist es doch der beste Weg dort hin. Unser Bankgeheimnis noch so zu bezeichnen ist in meinen Augen ein Hohn. Eigentlich könnte man es doch gleich abschaffen, oder?
Nicht nur Betriebsprüfer dürfen solche Meldungen machen, wenn ich das Urteil und die Kommentare dazu richtig verstanden habe. Auch sonst dürfen Meldungen an das Finanzamt gegeben werden, wenn ein Bankgeschäft aus dem alltäglichen und banküblichen Geschäften heraussticht.
Aber mal ehrlich ist das wirklich noch verwunderlich? Das Bankgeheimnis als solches gibt es doch spätestens seit 2005 (Stichwort Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit, das seit dem 1. April 2005 in Kraft ist) nicht mehr wirklich.
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