Kündigung der Rentenversicherung

vom 17.03.2009, 23:06 Uhr

Wie kann man eine Rentenversicherung ohne Verlust kündigen?

As Mutter B wohnt 200 Kilometer von A entfernt - als A nun im Urlaub bei B war, fand A eine Rentenversicherung die B vor zwei Jahren abgeschlossen hat. Nun der Witz: As Mutter ist 63 Jahre alt und die Mindestlaufzeit würde 10 Jahre betragen, vorher ist eine Auszahlung ausgeschlossen.

As Meinung nach hat da ein Vertreter As Mutter B böse über den Tisch gezogen. A war echt sprachlos und As Mutter B meinte nur, ihr wurde gesagt sie bräuchte dringend die Versicherung um die Rentenlücke zu schließen. Da sie ja jetzt noch 8 Jahre einzahlen soll, reißt die Versicherung höchstens ein weiteres Loch in die Finanzen von Mutter B, denn in zwei Jahren will B in Rente gehen.

Wie kommt B aus dem Vertrag wieder raus ohne große Verluste zu haben?

» Constanza » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo Constanza,

Das was du schilderst klingt für mich ein wenig unglaubwürdig. Tut mir leid, aber da stimmt irgendwas nicht.

Mal vorausgesetzt, es sollte so sein, wie geschildert, dann hat entweder der Vermittler gehörig mist gemacht, oder der Sachbearbeiter, der den Vertrag ausgefertigt hat, war blind auf den Ohren. Von der Sache her, scheint es mir ein Sterbegeldversicherung zu sein, da Mutter B bereits über 60 war, als der Vertrag gemacht wurde klingt das zumindest plausibel. An der Stelle würde ich nicht zwingend sagen, dass irgendwer was falsch gemacht hat.
Sterbegeldversicherungen haben in der Regel eine Beitragszahlungsdauer von ca 10 bis 20 Jahren und zahlen erst im Sterbefall Betrag X aus (irgendwas zwischen 2500 und 15000 Euro. Wenn es so eine Versicherung sein sollte, dann ist es nicht zwingend so, dass B über den Tisch gezogen wurde.

Sollte es hingegen wirklich eine "normale Rentenversicherung" sein, dann hat der Vermittler B wirklich über den Tisch gezogen. In dem Fall hilft auf jeden Fall eine Beschwerde bei folgenden Stellen a) Vermittler direkt, b) Versicherungsunternehmen. In dem Fall muss die Situation genau geschildert werden und eine Rückabwicklung des Vertrages gefordert werden. Reagiert sowohl Unternehmen als auch Vermittler nicht, dann hilft nur das Einschalten vom Versicherungsombudsmann, da es sich hier scheinbar um eine Falschberatung handelt. Für solche Fälle muss dann der Vermittler selbst haften, da berät dann der Ombudsmann ausführlich, was zu tun ist.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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