Kindergarten und Unfälle - Haftung und Versicherung

vom 17.03.2009, 22:53 Uhr

Soweit ich weiß, sind doch Kinder im Kindergarten unfallversichert, doch was tun, wenn die Kindergärtnerin sich weigert Unfallanzeigen zu schreiben?

Folgendes könnte passiert sein: As Tochter T wurde im Kindergarten beim Spielen von einem anderen Kind mit der Faust am Auge getroffen - soweit kein Problem, da es keine Absicht war. Nun lies die Kindergärtnerin C As Tochter T aber zwei Stunden sitzen und rief nicht zu hause an. Grund dafür war, dass ein anderes Kind nach dem Kindergarten bei A eingeladen war und die Kindergärtnerin Angst hatte, dass A das Kind nicht abholen würde. Der Augenarzt war entsetzt, da es eine leichte Verletzung der Hornhaut gegeben hatte und es auch schlimmer hätte sein können, bis hin zum Sehverlust.

Nun weigert sich auf einmal die Kindergärtnerin C eine Unfallanzeige zu schreiben, da ja angeblich nichts weiter passiert sei. Aber As Kind war doch beim Arzt und da ist doch bei einem Unfall die Unfallversicherung des Kindergartens zuständig - oder etwa nicht?

» MiraBella » Beiträge: 13 » Talkpoints: 0,00 »



Hi,

du hast ganz recht, das Kind ist im Kindergarten gesetzlich unfallversichert (über die Berufsgenossenschaft). Wenn sich nun die Kindergärtnerin weigert die Unfallanzeige zu schreiben, dann schreibt A sie selber. Ob am Ende Anspruch besteht, bzw. inwieweit dieser befriedigt wird, das liegt im Ermessen der Berufsgenossenschaft. Eine Meldung schadet nicht.

Gruß Jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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