Ferienhaus in der Türkei von deutschen Behörden pfändbar?

vom 13.03.2009, 12:03 Uhr

A hat sich vor einigen Jahren als es finanziell noch gut ausgesehen hat ein kleines Ferienhaus in der Türkei angeschafft. Das Häuschen ist nicht groß, doch es sollte As Altersvorsorge sein, da A hier seinen Lebensabend verbringen möchte. Nun hat A das Problem, dass er vor kurzem arbeitslos geworden ist, denn seine Firma geht in Konkurs.

Nun ist A allerdings schon 44 Jahre alt und A hat nicht wirklich Hoffnung, dass er eine Arbeit findet, bisher waren die Bewerbungen ohne Erfolg. Nun bekommt A ja nur ein Jahr Arbeitslosengeld und dann im Zweifel Hartz IV. Kann die Behörde dann auf das Haus in der Türkei zugreifen und es als Vermögen werten oder ist das Haus sicher?

» Güne » Beiträge: 11 » Talkpoints: 0,16 »



Ohne jeglichen Anspruch auf rechtliche Belastbarkeit, kann ich hier mal nur meine private Meinung zu diesem Thema kundtun. Demnach würde ich mal meinen, dass die Behörden keinen Zugriff auf A´s Immobilie haben, denn so weit dürften deren Befugnisse wohl nicht gehen, jetzt vielleicht noch Immobilien im Ausland pfänden oder beschlagnahmen zu können.

Allerdings, bei Beantragung von Sozialleistungen wie Hartz 4 sollte eine Anrechnung des Ferienhauses auf das Privatvermögen wohl durchaus möglich sein. Das müsste dann wohl erst einmal veräußert werden und der Erlös bis zu einem gewissen Freibetrag aufgebraucht werden.

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