Ab wann ist man endlich / spätestens Schufa frei?

vom 12.03.2009, 23:16 Uhr

Ich war nun einige Jahre, bedingt durch jugendlichen Leichtsinn, in der Schufa notiert. Nun ist mein Onkel gestorben, und vor einem Jahr meine Tante. Ich habe ihr Häuschen auf Korsika geerbt, und auch so viel Geld, dass ich meine Schulden bezahlen konnte.

Bin ich nun wieder Schufa frei? Oder stimmt das Gerücht, dass das noch einige Jahre da stehen bleibt? Wenn das so ist, brauche ich nämlich gar nicht probieren, einen Handyvertrag oder ein Leasing Auto zu bekommen. Wie sieht das aus?

Achso, ich bin nicht deutsch, aber lebe hier seit meinem Studium, daher auch die Jugendsünde. Macht das einen Unterschied, wenn ja, welchen?

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» Korsin » Beiträge: 23 » Talkpoints: 0,16 »



Wenn Einträge aus der Schufa bezahlt sind, kann man die Löschung, die sonst erst nach 3 Jahren automatisch erfolgt, veranlassen.

Dazu braucht man die erledigten "Titel". Im Allgemeinen erhält man nach Abschluß den Vollstreckungsbescheid mit einem Erledigt-Vermerk. Damit direkt zur Schufa gehen und die Löschung beantragen. Ob es mit Kosten verbunden ist, kann ich jetzt direkt nicht sagen.

Aber auch, wenn die Schufa wieder rein ist, rechne damit, weiterhin keine Kredite o.ä. zu bekommen. Der Score-Wert steigt auch nach Erledigung erst langsam wieder an.

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» merlinda » Beiträge: 530 » Talkpoints: 0,41 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Normalerweise werden Einträge von den Firmen wieder gelöscht, wenn zum Beispiel Verträge ausgelaufen sind und keine weiteren Forderungen bestehen. Hin und wieder wird das mal vergessen, hier sollte eine Selbstauskunft bei der Schufa schnelle Abhilfe schaffen (kostet zwar einmalig um die 10 EUR, aber danach weiß man, was alles in der Schufa steht und vor allem auch ob alles richtig eingetragen ist - hier gibt es hin und wieder schonmal Probleme). Das alles bezieht sich aber nur auf Eintragungen, wo es keinerlei Probleme bei der Bezahlung gegeben hat und auch sonst nichts weiter passiert ist.

Anders sieht es aus, wenn etwas aus welchen Gründen auch immer nicht bezahlt. Zwar werden eine Eintragungen nach drei Jahren gelöscht, eine vorherige Löschung ist hier aber meines Wissens nach nicht möglich ist. Ebenso wird dadurch dein Score verschlechtert, wobei keiner dir genau sagen kann, wie sie ein Score auf jemanden auswirkt und wie nicht.

Hier werden neben den Zahlungsverpflichtungen noch andere Angaben wie zum Beispiel dein Familenstatus, deine Nationalität und auch dein Wohnort berücksichtigt (du kannst 20.000 EUR im Monat verdienen, hast keinen Kredit oder sonstiges am laufen und bekommst immer Ablehnungen, weil man einfach in der falschen Gegend wohnt - gerecht ist das nicht, aber unternehmen kann man wenig dagegen).

Klar, der Score wird sich verbessern, wenn keine weiteren Zahlungsforderungen gegen dich vorliegen, aber das passiert nur sehr, sehr langsam und kann von dir auch nicht beschleunigt werden. Daher ist es immer besser, alles sofort zu bezahlen (oder nur das zu kaufen, was man auch bezahlen kann). In frühen Jahren nimmt man das aber nicht so genau ;).

Also, am besten mal eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen und dann schauen, was da noch drin steht und vor allem, ob man das löschen kann, wenn es Sachen sind, wo niemals eine Forderung gegen dich vorlag, weil du der Zahlung nicht nachgekommen bist.

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» Entertainment » Beiträge: 3654 » Talkpoints: -10,46 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Entertainment hat geschrieben:Zwar werden eine Eintragungen nach drei Jahren gelöscht, eine vorherige Löschung ist hier aber meines Wissens nach nicht möglich ist.

Kleine Ergänzung: Es ist auch möglich, einen Eintrag unter 3 Jahren löschen zu lassen, wenn die Forderung bereits erledigt ist kann man sich an die ehemaligen Gläubiger wenden und darum "bitten" (mit Fristsetzung) den Eintrag löschen zu lassen. Am besten hier noch Nachweise anfügen.

Sollten sie sich weigern, einen negativen Eintrag trotz Erledigung zu löschen kann man sich direkt an die Schufa wenden, Belege anfügen und darum bitten den Eintrag löschen lassen. Auf jeden Fall muss die Schufa, wenn sie die Löschung trotzdem verweigert, den Eintrag als erledigt markieren.

Wann auf jeden Fall unter 3 Jahren gelöscht werden muss: falsche Einträge. Hier muss man sich idealerweise selber die Mühe machen und die Schufa anschreiben (telefonierne geht nicht, wär auch zu schön) oder in eine ihrer Geschäftsstellen laufen und dort auf § 33 ff. BDSG verweisen. Alternativ kann man sich an den Gläubiger wenden, der die Eintragung veranlasst hat und diesen dazu auffordern - unkorrekte Einträge müssen von diesem widerrufen werden.

Nicht ganz zum Thema passend, aber nur als Ergänzung :wink:.

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Oftmals bekommt man ja auch gar nicht mit, wenn in der Schufa negative Merkmale aufgenommen werden. Um so unangenehmer, wenn es sich um Einträge handelt, die nicht stimmen. Ständig aber eine Selbstauskunft für ca. 8 Euro zu ordern ist zum einen umständlich, zum anderen auch teuer.

Abhilfe schafft hier das relativ neue Internetangebot der Schufa. Auf www.meineschufa.de kann man sich für einmalig 15,60 Euro registrieren und so oft man möchte auf Lebenszeit seine Schufaauskunft einsehen und auch direkt Rückfragen zu den Einträgen machen, kostenlos. Ausserdem kann man sich per Mail und / oder SMS benachrichtigen lassen, sobald ein neuer Eintrag in die Schufa über einen eingetragen wird.

» Mobib » Beiträge: 6 » Talkpoints: 4,45 »


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